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Meine Hardware gehört mir!

Eigentlich ist es unglaublich und eines Rechtsstaats nicht würdig: In Göttingen wird gegen 600 (sic!) Privatpersonen ermittelt, die sich gegen Geld von einer Handybude den SIM-Lock von ihren Phones entfernen haben lassen. Der SPON-Artikel weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass so ein Vorgehen möglicherweise gar nicht strafbar ist.

Es ist schon strange: Da kauft man sich ein Handy – gerne auch mit (Knebel)Vertrag und entfernt dann das Branding oder den SIM-Lock. Damit, das dürfte den meisten bewusst sein, verliert man seine Garantie. Was daran aber strafbar sein soll, ist nicht nur ein Rätsel – wäre es strafbar, wäre dies allerdings auch dämlich ohne Ende.

Der SIM-Lock, manchmal auch ein Softwarebranding, soll bei Handys verhindern, dass Funktionen eines Telefons genutzt werden können, von denen der Netzbetreiber nicht gerne sieht, dass sie genutzt werden. Oder aber es soll verhindert werden, dass ein Handy mit einer anderen SIM-Karte genutzt wird, als der, die der Mobilfunkanbieter dafür vorgesehen hat. Beides ist, genauer betrachtet, Unfug:

Das in der letzten Zeit die Handysubventionen recht unattraktiv geworden sind, ja in vielen Vertragsmodellen gar fallen gelassen wurden, verwirken die Anbieter auch das Recht auf einen SIM-Lock (wenn sie denn je eines hatten). Ein solcher SIM-Lock wäre auch gar nicht notwendig, wenn die Vertragskonditionen so attraktiv wären, dass der Kunde gar nicht erst auf die Idee käme, eine andere SIM-Karte nutzen zu wollen. Und das Softwarebranding zeigt in der Praxis auch wesentliche Nachteile für den Nutzer: Legale Softwareupdates können in der Regel auf gebrandeten Handys erst dann installiert werden, wenn diese vom brandenden Telco freigegeben und die das Branding ausmachenden Teile der Software implementiert sind. In der Praxis bedeutet das, dass ich ein ungebrandetes Handy sofort updaten kann, wenn der Hersteller das Uptdate zur Verfügung stellt. Bei den gebrandeten Geräten muss man warten, bis der Telco das getan hat (und nicht selten lassen sich die Telcos Zeit damit).

Gebrandete Handys ohne SIM-Lock machen auch gerne Ärger mit Karten anderer Netzbetreiber, sind sie nicht selten so vorkonfiguriert, dass es einiger Frickelarbeit bedarf, bis man die passenden Settings nachgetragen hat. Wenn ich von meinem Telco aber ein gebrandetes Handy bekomme, so ist es mein gutes Recht, dieses weiterzuverkaufen – der Käufer will aber mit dem Anbieter seiner Wahl und nicht mit dem Anbieter meines Brandings telefonieren und surfen…

Vor vielen Jahren hatte ich mal eine UR-XBOX. Damals wurde mir per AGB untersagt, an der Konsole Veränderungen vorzunehmen. Das war mir aber wurscht und hätte ich so ein Ding noch, wäre es mir immer noch wurscht – meine Hardware gehört mir und so muss es selbstverständlich sein, dass ich darauf die Modifikationen vornehme, die ich möchte. Ob ich mir aus meiner X-Box nun einen Mediaserver bastle oder ein lustiges Vogelhäuschen zimmere ist einzig und allein meine Sache.

Mir riecht die ganze Aktion schon wieder nach so einem Lobbyding von Softwareherstellern, Hardwareherstellern und Telcos, die über den Gesetzesweg versuchen, mich in meinen Rechten als Verbraucher zu beschneiden. Es ist ein Unding!
Btw – ist es schon ein illegaler Hack, wenn ich mir im Ausland ein IPhone kaufe, das dort zum einen billiger ist, nicht gebrandet ist und nicht mit irgendwelchen Magentaknebelverträgen um die Ecke kommt?

Die Telcos hätten mit der ganzen Unlock- und Debrandingkiste genau dann keinen Stress, wenn sie transparente Kosten und attraktive Preise für Mobilkommunikation und weiterhin marktgerechte Hardwarekosten verlangen würden. Da der Markt in diesem Bereich aber übersättigt ist und man seine Pfründe sichern will, nun also so eine Schwachsinnsaktion.

Wohin soll das noch führen? Soll ich mir vom Hersteller meines Rechners zukünftig vorschreiben lassen, welche Programme – oder welches OS ich installieren darf? Entscheidet der Hersteller meines Sat-Receivers in Zukunft, welche Sender ich sehen bzw. nicht sehen kann?

Wer verbietet, dass der Kunde bei seiner Hardware die Software seiner Wahl einspielen und benutzen darf, der legt den Verbraucher und Bürger an ein unzulässiges Gängelband – und stärkt die Technikoligopole. Das darf nicht sein!

See also: netzpolitik.org

Die Vinyl-Retrofalle

Schallplatten sind – sofern gut gepresst – ein Medium mit einer exzellenten Klangtreue und Qualität – und damit mehr als nur ein Retro-Medium für Nostalgiker und solche, die sich dafür halten.

Nicht erst seit gestern ist der Trend zu beobachten, dass neue Plattenspieler – gerne in grauserweckender Retro-Optik und gerne aus fernöstlicher Fertigung auf den Merkt gespült werden. Zwei besonders merkwürdige und kuriose Exemplare mchte ich heute vorstellen, beide entstammen dem US-amerikanischen Haus Crosley, beide führen bei Liebhabern des „schwarzen Goldes“ unweigerlich zu aufgerollten Zehennägeln.

Crosley, ein ehemals trraditionsreicher Hersteller von Radios, Fernsehern und Kühlschränken – aber auch Sendeanlagen, Antennen and stuff like that, tritt heute als retro-supplyer mit einer gewissen „Innovationskraft“ in Erscheinung, d. h., man schwimmt voll mit auf der Retrowelle und erweckt einstmalige Nischen- oder Teilnischenprodukte zu neuem Leben.

Quelle: CROSLEY US

Quelle: CROSLEY US

Als „The Crosley Revolution“ wird dieser – zugegebenermaßen äußerst portable – Plattenspieler nebst Encodingfunktion via USB gefeiert. Revolution? War da nicht was? Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ein japanischer Hersteller sowas ähnliches bereits in den 80ern gelauncht hat. Großzügig sechs Babyzellen weiß der Plattenspieler für die Handtasche leerzuzuzeln, er kommt mit Klinken-Line Out, Klinkenkopfhörerbuchse und PC/Mac-kompatiblem USB-Out daher.

Begeisterung? Wohl eher nicht. Dass sich dieses Konzept in den 80ern nicht durchgesetzt hat, hat klare Gründe: Beim Abspielen einer Platte ohne Teller – also „frei schwebend“ – resoniert diese beim Abtastprozess deutlich stärker und störender. Auch der Tonarm mitsamt Tonabnehmer sieht wenig vertrauenserweckend aus – leicht soll er sein, aber nicht zu leicht. Und gerade hier verbietet sich der Einsatz von zuviel Kunststoff, denn Kunststoff erhöht das Lagerspiel. Solche Konstruktionen sind tendenziell nicht nur schlecht für den Klang sondern auch schlecht für die Platten.

Ok, für einen 80s-Revival-Gag taugt das Gerät schon, aber wer kauft sich ernsthalt so ein Gerät? Das Gerät mag ja gut und gerne auch in kleinere Handtaschen passen – aber die 12″ ist dann doch nicht das handtaschenkompatible Format…

Fast noch grusliger ist die Modellvariante „Varsity Stack-O-Matic„. Voll die fünfziger – das ist ein Plattenwechsler!! Ein Plattenwechsler in 2010. Ich bin am Rande der Fassungslosigkeit. Das Ding und der Hintergrund scheint mir erklärungsbedürftig: In den 1950er und 1960er Jahren war die Single ein durchaus verbreitetes Medium – bei einer Abspielgeschwindigkeit von 45 Umdrehungen pro Minute bot so eine Platte Plart für zwei Lieder. Wenn man sie wendete.

Damit man sich nicht immer aus dem Sessel erheben musste, wenn man mehrere Lieder am Stück hören wollte, kamen zu dieser Zeit Plattenwechsler auf – „normale“ Plattenspieler, die jeweils zehn Platten auf einem ausreichend lang dimensionierten Dorn in angemessener Höhe vorhielt. War eine Platte abgelaufen, krachte eine weitere auf den Plattenteller (und damit auf die erste gehörte) und der Abspielprozess begann von Neuem. Wie schon gesagt – die 50er und 60er eben – als sich die LP als favorisiertes Format etablierte, wurden solche Konstruktionen – einstmals ein nifty feature – sukzessive obsolet.

Heute gibt es keinen vernünftigen Grund, Geräte zu konstruieren, bei denen Platten aufeinanderkrachen – außer, dass es vielleicht nett anzusehen ist. Auch hier entdecken wir wieder einen Plastik-Tonarm.

Bereits zur Entstehungszeit der Plattenwechsler waren diese ob ihrer hakeligen und störanfälligen Mechanik und der Tatsache, dass bis zu zehn (sic) Platten beim Abspielen aufeinanderlagen, nicht unumstritten. Sie konnten sich auch nicht halten, diese „Jukeboxen für das Wohnzimmer“. Allein der Gedanke, Platten beim Abspiele aufeinanderliegend zu haben, weckt Schaudern in mir.

Und dann kommt noch ein drittes Ding ins Rennen von Crosley – den Mini-Vinyl-Retro-Kofferspieler, der für knappe 90 Dollar bei amazon.com angeboten wird. Der positiven Bewertungen beeindrucken mich dabei kein bisschen – auf sowas wollte ich meine Platten nicht legen.

Daher kommt zum Abschluss dieses Posts das, was ich zu solchen Gelegenheiten immer sage: Auch wenn aus all diesen Dingern wohl Ton kommen mag, ist ein Plattenspieler immer noch ein Präzisionsgerät mit hohem Feinmechanikanteil. Der Einsatz von haufenweise Kunststoff bietet weder eine gute Basis zum Entkoppeln, noch hilft er das Spiel, dass zweifeLEYlsohne jedes Lager hat, einzudämmen. Auch wenn diese Geräteart nett anzusehen ist – Leute, kauft euch was Gescheites oder Gutes gebrauchtes. Guter Klang ist der Maßstab, ein USB-Port am Plattenspieler ist kein Feature.

Mit dem o2-Surfstick in Sankt Peter-Ording?

Habe ich eigentlich Leser in Sankt Peter-Ording?

Ich habe da eine Frage: Kann mir bitte jemand, der in Sankt Peter-Ording wohnt, sagen, ob mit dem o2-UMTS-Surfstick in Innenräumen Internet zu bekommen ist? Und wenn ja, läuft es stabil? Und schnell?

Ich danke für Eure Mithilfe!

Facebook III

a) „Ich mag es auf …“ soll also auf Brustkrebs aufmerksam machen. Was dieses wirklich unterirdisch bescheuerte Mem mit Brustkrebs zu tun hat, weiß der Teufel irgendjemand wird schon Geld damit verdienen – und wenn es auch nur der Klappspaten ist, der dieses Mitstding, dass sich Facebook schimpft, erfunden hat und sich nun die Taschen vollmacht. Stellt Eure Handtaschen nur weiterhin auf die Kommode und sschreibt das in Euren Status, Ihr Heckenpenner Kettenmailopfer. m(

b) Wer auch immer es ist – hört VERDAMMT NOCH EINS AUF, mir Einladungen zu dieser Gesichtsbuchsch***e zu senden! Ich bin nicht dort und ich werde mich auch NICHT dort anmelden und ich denke nicht im Traum daran… HALTET MEIN POSTFACH SAUBER!

Mal wieder Pop: Eels – Spectacular Girl

Es gibt noch guten unverbrauchten Pop in diesem Jahr – Wahnsinn – ich hätte es nicht für möglich gehalten.

Und das Album gibt es auch auf Vinyl mit Limited-Editon Bonus Seven-Inch. Boah muss ich gerade gegen den „Das klick ich mir-Reflex“ ankämpfen *fingerzuck*

Rette uns wer kann

In den 1990er Jahren war es groß in Mode, das point & click-Adventure. Was einstmals viel Kohle in die Gamesbranche brachte, war so erfolgreich, dass auch Webetreibende und Parteiwen davon profitierten wollten und funktionsähnliche Adventures mit eindeutiger Botschaft unters Spielervolk brachten. Seinerzeitr war auch die PDS mit von der Partie und launchte das DOS-Spiel „Captain Gysi und das Raumschiff Bonn“ (Download hier auf eigene Gefahr – ich habs nicht getestet; für alle Freaks, die noch eine lauffähige DOS-Umgebung herumzustehen haben). Das war erfolgreich und erntete seinerzeit gute Kritiken – schnell kam der Nachfolger „Captain Gysi – Galaxis Futura“. Seither ist es um die Linke in Sachen Games sehr ruhig geworden – bis heute.

Heute nämlich launchte die Zeitung Neues Deutschland ein Browsergame im Jump´n´Run-Style, das auf den Namen „Rette uns wer kann“ hört. Ziel des Spiels? „Hilf Gregor im Kampf gegen Finanzhaie und Heuschrecken“. Was ist zu tun? Man muss Euros, Eier und ND-Ausgaben einsammeln, mit den Eiern bewirft man Monopolkapitalisten und den bösen DAX-Kurven gilt es tunlichst auszuweichen. Gregor hat im Spiel etwas weniger Haare und einen kleinen Bauch. Gregor steuert sich mit dem Cursor, mit der Space-Taste wirft er Eier.

Das Spiel ist blöd. Der Gag ist nach zehn Sekunden durch und die Steuerung ist zum einen Gemütlich und zum anderen unausgereift. Und wenn man zu langsam ist, bröselt Gregor das Brandenburger Tor unter den Füßen weg – wie schwachsinnig.

Was will das ND mit so einem schimpansenkompatiblen Browsergame eigentlich wem verplätten? Message hin, Message her, ein Minimum an Spielspaß braucht es schon, um damit Linkswähler oder ND-Leser generieren zu können. Das ND wäre gut beraten, seine Spiele doch mit etwas mehr Sinn und Witz zu konzipieren, um der Sache gerecht zu werden – schließlich ist Eierwerfen vermittels der Leertaste nicht jedermanns Sache.

GEZ-Reform verfassungswidrig?

„Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel“,  manch einer mag sich noch an die Kopfgeburt des – wie Schröder ihn nannte – Professors aus Heidelberg, gemeint ist Paul Kirchhof, erinnern. Der bringt nun neuen Unbill über das Land – und zwar in Form einer GEZ-Reform, die ab 2013 eine Haushaltsabgabe für Rundfunk und Fernsehen einführen will – egal, ob im entsprechenden Haushalt nun Radio gehört oder ferngesehen wird oder eben nicht.

Der Sturm der Entrüstung über dieses Ansinnen ist groß – nun tritt zu den meist medienpolitisch vorbelasteten Kritikern auch der Autovermietungs-Chef Erich Sixt in Aktion. Sixt, der natürlich kein Interesse an hohen Rundfunkgebühren für die Radios in seinen Mietwagen hat, hat vom Medienrechtsexperten Christoph Degenhard ein Gutachten erstellen lassen und dieses kommt, wen nimmt es Wunder, zu dem Schluss, dass die GEZ-Reform verfassungswidrig ist.

Dabei birgt das Dokument, das im Mai diesen Jahres bei carta.net geleakt wurde noch gar nicht alle Unverschämtheiten, die der aufgeblasene Apparat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Bürgern verplätten will; das sickert jetzt erst Stück für Stück durch.

Ein Beispiel sei zur Erklärung meines Frustes über die „Reform“ herausgegriffen. Waren bislang stark sehbehinbderte bzw. blinde Menschen sowie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 80 oder höher bislang von der Rundfunkgebühr befreit (als Nachteilsausgleich) soll sich das nun ändern – Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, sollen in Zukunft ein Drittel der Haushaltsabgabe zahlen – warum aber, das wird nicht erklärt.

Auch in puncto Datenschutz dürfte den Bürgen von Seiten der GEZ noch mehr Ungemach dreuen: Ist deren Auftreten und bekannte Datensammelwut schon heute soweit gediehen, dass sie sich einen Lifetime-Award des „Big-Brother“-Negativpreises „erarbeitete“, wird wohl das Schnüffeln nach „Schwarzsehern“ auch in Zukunft bestehen bleiben – will man DWDL Glauben schnenken (und tendenziell will man das).

Mich hätte es sowieso gewundert, wenn dem abders wäre – denn dann hätte man ein zusätzliches Arbeitslosenheer ehemaliger „Gebührenbeauftragter“.

Im Internet hörte man schon unverheiratet Paare aufatmen – jetzt müsse man nur einmal zahlen – pro Wohnung. Ein Pauschalmodell, das Gerechtigkeit schaffe und Bürokratie abbaue – welch ein Irrtum:

Nach dem neuen Modell muss jeder Wohnungsinhaber einen Rundfunkbeitrag zahlen. Inhaber einer Wohnung ist demnach jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Wörtlich heißt es: „Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.“

Das lässt sich dem Oberlausitzer Kurier entnehmen – und noch einiges mehr – werden hier einige der brennendsten offenen Fragen genannt.

Warum eigentlich eine Reform, von der wir von vornherein schon wissen, dass sie Murks ist, dass sie vor em BVG landen wird – die keine Bürokratie abschafft, die das Image des ÖRR bei den Bürgern endgültig versaut?

Oder anders gefragt: Wozu muss Geld ausgegeben werden, um ein Heimspiel der deutschen Nationalelf in HD zu übertragen? Warum ist man auf ÖRR-Seite stolz darauf, dass Fußball nicht ins Pay-TV oder zu RTL abgeschoben wird, andererseits die Politformate der ARD bereits seit Jahren auf je 30 Minuten heruntergekürzt sind? Was will die ARD mit Jauch? Was wollte die ARD mit Schmidt? Wir brauchen 60 Minuten Monitor oder Kontraste. Den Unterhaltungskäse kann man den Privaten überlassen – in der Regel machen die das sogar besser als ARD, ZDF und die Dritten.

Der Fisch stinkt vom Kopf her – klar. Das die KEF das so mitträgt, ist auch ein unglaubliches Ding. An den wirklich aufgeblasenen Verwaltungsapparat und die enormem Ausgaben für einfaches Unterhaltungsprogramm setzt niemand die Axt an.

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