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GEZ-Reform verfassungswidrig?

„Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel“,  manch einer mag sich noch an die Kopfgeburt des – wie Schröder ihn nannte – Professors aus Heidelberg, gemeint ist Paul Kirchhof, erinnern. Der bringt nun neuen Unbill über das Land – und zwar in Form einer GEZ-Reform, die ab 2013 eine Haushaltsabgabe für Rundfunk und Fernsehen einführen will – egal, ob im entsprechenden Haushalt nun Radio gehört oder ferngesehen wird oder eben nicht.

Der Sturm der Entrüstung über dieses Ansinnen ist groß – nun tritt zu den meist medienpolitisch vorbelasteten Kritikern auch der Autovermietungs-Chef Erich Sixt in Aktion. Sixt, der natürlich kein Interesse an hohen Rundfunkgebühren für die Radios in seinen Mietwagen hat, hat vom Medienrechtsexperten Christoph Degenhard ein Gutachten erstellen lassen und dieses kommt, wen nimmt es Wunder, zu dem Schluss, dass die GEZ-Reform verfassungswidrig ist.

Dabei birgt das Dokument, das im Mai diesen Jahres bei carta.net geleakt wurde noch gar nicht alle Unverschämtheiten, die der aufgeblasene Apparat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Bürgern verplätten will; das sickert jetzt erst Stück für Stück durch.

Ein Beispiel sei zur Erklärung meines Frustes über die „Reform“ herausgegriffen. Waren bislang stark sehbehinbderte bzw. blinde Menschen sowie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 80 oder höher bislang von der Rundfunkgebühr befreit (als Nachteilsausgleich) soll sich das nun ändern – Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, sollen in Zukunft ein Drittel der Haushaltsabgabe zahlen – warum aber, das wird nicht erklärt.

Auch in puncto Datenschutz dürfte den Bürgen von Seiten der GEZ noch mehr Ungemach dreuen: Ist deren Auftreten und bekannte Datensammelwut schon heute soweit gediehen, dass sie sich einen Lifetime-Award des „Big-Brother“-Negativpreises „erarbeitete“, wird wohl das Schnüffeln nach „Schwarzsehern“ auch in Zukunft bestehen bleiben – will man DWDL Glauben schnenken (und tendenziell will man das).

Mich hätte es sowieso gewundert, wenn dem abders wäre – denn dann hätte man ein zusätzliches Arbeitslosenheer ehemaliger „Gebührenbeauftragter“.

Im Internet hörte man schon unverheiratet Paare aufatmen – jetzt müsse man nur einmal zahlen – pro Wohnung. Ein Pauschalmodell, das Gerechtigkeit schaffe und Bürokratie abbaue – welch ein Irrtum:

Nach dem neuen Modell muss jeder Wohnungsinhaber einen Rundfunkbeitrag zahlen. Inhaber einer Wohnung ist demnach jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Wörtlich heißt es: „Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.“

Das lässt sich dem Oberlausitzer Kurier entnehmen – und noch einiges mehr – werden hier einige der brennendsten offenen Fragen genannt.

Warum eigentlich eine Reform, von der wir von vornherein schon wissen, dass sie Murks ist, dass sie vor em BVG landen wird – die keine Bürokratie abschafft, die das Image des ÖRR bei den Bürgern endgültig versaut?

Oder anders gefragt: Wozu muss Geld ausgegeben werden, um ein Heimspiel der deutschen Nationalelf in HD zu übertragen? Warum ist man auf ÖRR-Seite stolz darauf, dass Fußball nicht ins Pay-TV oder zu RTL abgeschoben wird, andererseits die Politformate der ARD bereits seit Jahren auf je 30 Minuten heruntergekürzt sind? Was will die ARD mit Jauch? Was wollte die ARD mit Schmidt? Wir brauchen 60 Minuten Monitor oder Kontraste. Den Unterhaltungskäse kann man den Privaten überlassen – in der Regel machen die das sogar besser als ARD, ZDF und die Dritten.

Der Fisch stinkt vom Kopf her – klar. Das die KEF das so mitträgt, ist auch ein unglaubliches Ding. An den wirklich aufgeblasenen Verwaltungsapparat und die enormem Ausgaben für einfaches Unterhaltungsprogramm setzt niemand die Axt an.

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