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Gute Schuhe shoppen – bei besser gehen – Markenschuhe online

[Trigami-Review] An vielem kann man sparen – an gutem Schuhwerk aber mit Sicherheit nicht – denn der Fuß dankt gute Schuhe (und verzeiht schlechte in der Regel nicht). Wer im Internet Schuhe kauft, der sollte sich auf die Expertise von Profis verlassen. Besser gehen ist ein Onlineshop, der genau diese Expertise miteiner klaren Struktur und einem umfangreichen Angebot ausgewählter Marken verbindet.

Der Online-Shop hat nicht nur die klassischen Hauspatschen im Programm sondern auch chice Flip Flops – die sich dank dem bewährten  Birkenstock-Fußbett wirklich wunderbar tragen. Und wer es ganz individuell möchte, der findet sicher das – im besten Wortsinne – Passende bei den zahlreichen Sondereditionen.

Neben trendigen und stylishen Schuhen finden auch die Füße von Angehörigen unterschiedlicher Berufsgruppen Schutz. Die Übersicht und das Auffinden des passenden Produkts ist kinderleicht.

Zehenstegsandale von Birkenstock, Artikelnummer 043661

Der Shop überzeugt nicht allein durch seine Auswahl sondern auch durch den besonderen Service. Stammkunden erhalten 10% Rabatt, ein Treuepunkte-System steht den Kunden ebenso zur Verfügung wie ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht. Der schnelle Versand und die unkomplizierte Retourenabwicklung runden das Serviceangebot ab. Jetzt zum Angebot.

Den Arsch offen, Frau Frerichs?

Sommerloch, ja klar. Da wundert es wenig, dass mal wieder ein Dummer aufsteht und ein wenig trollt. Diesmal wurden wir zwar von Malle-eigemeindenwollenden CSU-Hinterbänklern verschont – aber dafür findet sich diese alberne Mittelstandsfrau – Ursula Frerichs – und will den Urlaub der Arbeitnehmer auf vier Wochen herunterkürzen (gehts noch? Mittelalter?).

Da es nicht genügt, dass nur eine Dame Dünnsinn verbreitet, springt Ihr der nächste Mittelstandskasper, Mario Ohoven, bei.

Der Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, steht immer wieder in der Kritik, unterdurchschnittliche Löhne zu zahlen. Und Tariflucht findet überwiegend im Mittelstand statt. Der Mitelstand hat nicht nur Vorzüge – um so unverständlicher, dass eine Frau Frerichs und ein Herr Ohoven nun meinen, das Maul aufreißen zu müssen.

Ich kann da nur sagen: Ohoven an den Hochofen und dann werden wir ja sehen, was er selbst von seinen idiotischen Vorschlägen hält.

Die Wahrheit über HD+

Dieses Video kam mir heute recht gelegen, da ich mir zur Zeit Gedanken über zwei neue Sat-Receiver mache. Gut, dass ich nun weiß, was ich nicht kaufen werde.

Update 07/17: Wen will es Wunder nehmen, das Video ist mittlerweile verschwunden…

Ab heute: opt out bei StreetView möglich

Wie bereits letzte Woche angekündigt, ist ab heute das opt out-Verfahren für Googles StreetView – zumindest für die ersten zwanzig größten deutschen Städte – Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Bevor ich aber etwas zum opt out schreibe, will ich es nicht versäumen, ein paar Worte zur StreetView-Debatte im Netz zu verlieren:

Ich muss mich immer wieder wundern, warum gerade StreetView von manchen so vehement verteidigt wird. Zwar sind gerade Politiker, die sonst nicht zu den Gralshütern von Datenschutz und Netzneutralität zählen als selbsterklärte StreetView-Feinde unangenehm in der Berichterstattung in Zeitung, Hörfunk und Fernsehen aufgefallen – der Umkehrschluss, dass StreetView per se eine gute Sache sei – gerade, weil sich besagte Politiker dagegen wenden ist nicht nur falsch sondern auch gefährlich!

Auch das Argument, dass StreetView nur das erfasse, was sowieso jeder Passant sehen könne, will ich so nicht stehen lassen, denn erstens ist es falsch – Streetview erfasst mehr, als selbst hochgewachsene Riesenpassanten sehen – und außerdem muß man schon differenzieren:

Alles was StrretView zeigt, ist eine Momentaufnahme – Veränderungen im öffentlichen Raum bleiben dem StreetView-Nutzer verborgen. Wird beispielsweise die Fassade eines Hauses nach dreißig Jahren neu gestaltet und ist der Google-Opel vorher vorbeigefahren, kann man darauf warten, wann Google ein Update einspielt – das kann ewig dauern. Wurscht? Nein, wenn sich als Unternehmen wer das Geld für eine Auskunftei sparen will, kann er doch bei StreetView die alte Fassade bestaunen…

Passanten sehen nicht nur eine Gegend, durch das Passieren erleben sie den geographischen und sozialen Kontext einer Gegend anders – besser. Klar ist das ein Argument für das Spazierengehen und erst einmal keines gegen StreetView – in Kombination mit dem oben Geschriebenen wird es aber zu einem, denn nicht nur Häuser sondern auch Gegenden verändern sich – manche rasant. Ich halte es technisch nicht für möglich, das sauber in StreetView abzubilden – damit lädt StreetView zu Fehlschlüssen ein.

Es macht außerdem einen Unterschied, ob einer mal schnell bei Google schaut „wie wohnt der denn?“ oder ob er sich die Mühe macht – um das herauszufinden. Der Recruiter oder der Personalchef bekommt mit StreetView ein weiteres Diskriminierungstool mit zweifelhafter Aussage an die Hand – wer will das?

StreetView ermöglicht aus genau diesen Gründen, einen bedeutenden Teil der Lebensumstände von Millionen Menschen abzubilden. Ich frage mich ernsthaft, wer dem etwas positives abgewinnen kann – es sei denn man hat eine gewisse voyeuristische Veranlagung.

Ich erneuere auch meine Kritik an Google: Zum einen ist es skandalös, das opt out-Verfahren in einem Gutteil in den Ferien durchzuführen und zum anderen ist das opt out-Verfahren selbst kritikwürdig. Ein opt in-Verfahen wäre meines Erachtens das Mittel der Wahl – mit einer unbegrenzten Widerspruchsfrist (z.B. bei Mehrfamilienhäusern).

Und darum sage ich ganz offen (wenn auch etwas verkürzt): Jeder, der sich nicht von seinem zukünftigen Chef auf die Butze gucken lassen will, der beantrage bei Streetview die Unkenntlichmachung.

Wie?

Unter der Adresse http://www.google.de/help/maps/streetview/ erhält man erst einmal Werbung von Google, warum StreetView toll sein soll. Und dann findet sich da der Button „Unkenntlichmachung beantragen“. Letztlich verlangt Google die volle Adresse und bittet um eine möglichst gute Beschreibung des Objekts zur sicheren Zuordnung. Dann will Google einen PIN per Post an die jeweilige Adresse senden und schon soll das eigene Wohnhaus verpixelt werden…

Das sollte man nutzen.

Nun kommt noch hinzu, dass mit manchen Browsern das Ding funktioniert und mit manchen nicht. Berichtet wurde, dass man mit dem IE Probleme bekomme. Am PC hatte ich mit dem Firefox Probleme, mit IE 8 ging es gut, am Mac hatte ich gar keine Probleme. Es ist also nicht schlecht, einen Alternativbrowser auf der Platte zu haben.

Naturwissenschaft und Management

Der folgende Witz erreichte mich soeben per Mail. Ich poste ja nur äußerst selten Witze, dieser aber ist so gut und von der Analogie her so treffend, dass ich ihn niemandem vorenthalten möchte:

Ein Mann in einem Heißluftballon hat die Orientierung verloren. Er geht tiefer und sichtet
eine Frau am Boden. Er sinkt noch weiter ab und ruft:
„Entschuldigung, können Sie mir helfen? Ich habe einem Freund versprochen, ihn vor
einer Stunde zu treffen; und ich weiß nicht wo ich bin.“
Die Frau am Boden antwortet:
„Sie sind in einem Heißluftballon in ungefähr 10 m Höhe über Grund. Sie befinden sich auf
dem 49. Grad, 28 Minuten und 11 Sekunden nördlicher Breite und 8. Grad, 28 Minuten
und 58 Sekunden östlicher Länge.“
„Sie müssen Ingenieurin sein“ sagt der Ballonfahrer.
„Bin ich“, antwortet die Frau, „woher wissen Sie das?“
„Nun“, sagt der Ballonfahrer, „alles was sie mir sagten ist technisch korrekt, aber ich habe
keine Ahnung, was ich mit Ihren Informationen anfangen soll, und Fakt ist, dass ich immer
noch nicht weiß, wo ich bin. Offen gesagt, waren Sie keine große Hilfe. Sie haben
höchstens meine Reise noch weiter verzögert.“
Die Frau antwortet:
„Sie müssen im Management tätig sein.“
„Ja,“ antwortet der Ballonfahrer, „aber woher wissen Sie das?“
„Nun,“ sagt die Frau, „Sie wissen weder wo Sie sind, noch wohin Sie fahren. Sie sind
aufgrund einer großen Menge heißer Luft in Ihre jetzige Position gekommen. Sie haben
ein Versprechen gemacht, von dem Sie keine Ahnung haben, wie Sie es einhalten können
und erwarten von den Leuten unter Ihnen, dass sie Ihre Probleme lösen. Tatsache ist,
dass Sie nun in der gleichen Lage sind, wie vor unserem Treffen, aber merkwürdigerweise
bin ich jetzt irgendwie schuld!“

StreetView, die Zweite.

Gestern noch habe ich eine kurze Mai mit meinem Widerspruchsbegehren an Google Deutschland geschrieben. Heute erhielt ich folgenden Standardtext per Mail zurück:

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr!

Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruches in Bezug auf Google Maps StreetView.

Google ist im Moment dabei, Bilder für StreetView in Deutschland aufzunehmen; bisher wurden diese Bilder jedoch noch nicht veröffentlicht.
Wenn Sie mehr Informationen über StreetView erhalten möchten, besuchen Sie bitte die Internetadresse http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/. Dort informieren wir Sie unter anderem über die von uns eingesetzten Maßnahmen zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte (wie z.B. die automatische Unkenntlichmachung von Gesichtern und Nummernschildern) sowie die faszinierenden Möglichkeiten, wie Sie und andere Nutzer in Ihrem täglichen Leben von dem Dienst profitieren können.

Wir entwickeln derzeit Mittel, welche es Ihnen vor der Veröffentlichung von StreetView-Bildern aus Deutschland ermöglichen werden, Google noch genauer über den Gegenstand Ihres Widerspruchs zu unterrichten. Dies betrifft insbesondere Mittel, mit denen Sie uns helfen können, das Gebäude oder Grundstück, auf welches sich Ihr Widerspruch bezieht, verlässlicher zu identifizieren. Wir werden uns diesbezüglich so bald wie möglich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bedanken wir uns herzlich für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Google Maps Team
Google Inc.
1600 Amphitheatre Parkway,
Mountain View, CA 94043, USA

Ok, also eine Bestätigung, dass mein Widerspruch bei Google eingegangen ist, habe ich schon mal. Aber auf Basis dieser Korrespondenz kann ich mir immer noch nicht sicher sein, dass die drei Adressen, die ich angegeben habe, auch wirklich in StreetView unkenntlich gemacht werden.

Alles andere: Allgemeinplätze. Auf die Mittel, die sie da entwickeln, bin ich sehr gespannt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ich denen sagen soll, was sie unkenntlich machen sollen, ohne das zum Beispiel in StreetView-Bildern zu markieren…

So recht zufrieden mit der Antwort, Ihr habt es gemerkt, bin ich nicht. Ich denke ich werde Google nochmal auf dem Postweg anschreiben müssen. Mal sehen, was dann passiert.

Eigentlich schade…

Eigentlich ist es schade, dass die GVU in der „Raublöschaffäre“ die Unterlassungserklärung von Mario Sixtus und Alexander Lehmann nicht unterschrieben hat.

Zur Vorgeschichte der Raublöschaffäre findet ihr hier mehr.

Warum das so gelaufen ist, ist schnell klar. Die GVU beschäftigt als Subunternehmer eine Münchner Firma namens „OpSec Security GmbH“ in Unterhaching. Deren Job scheint zu sein, Takedown Notices im Auftrag der GVU zu versenden.

Warum aber hat so ein Take Down (in diesem Falle bei Videohoster vimeo) bei den Herren Lehmann und Sixtus stattgefunden? Im Netz hält sich hartnäckig ein Gerücht*, das aber so plausibelscheint, dass ich es hier zusammengefasst wiedergeben möchte:

Filmportalseiten, die im Verdacht stehen, dass auf Ihnen urheberrechtsverletzendes Material eingebettet oder verlinkt sein können, würden demnach von nicht näherbenannten Subunternehmern der Contentmafia gescannt. Das Ergebnis dieser Scans werde dann mehr oder weniger präzise gegen Datenbanken der Contentmafia gefahren und und an die Hoster der entsprechenden ateien würden dann Takedown Notices gesendet.

Wer sich einmal Portale wie kino.to und ähnliche angesehen hat, der bekommt schon eine Idee davon, dass es sich hier um eine solche Materialfülle handelt, dass ein händisches Auswerten quasi unmöglich ist. Takedown Notics an solche Portale zu senden, ist weiterhin nicht sinnvoll, denn diese sitzen zumeist in Staaten, in denen eine contentmafiafreundliche Rechtsprechung entweder nicht vorhanden ist oder die Durchsetzung derselben nicht enforced wird. Und rechtlich kann man diesen Portalen auch nicht ans Fell, denn sie verlinken ja strenggenommen nur zu Inhalten die das Urheberrecht Dritter verletzen können – hosten bzw. verbreiten solche Dateien aber nicht.

Das Vorgehen der Wahl sei dann folgendes: Man scanne die Links vermeintlich zwielichtiger Portale und sende (nach Abgleich) dann die entsprechende TN an den Hoster, auf den der Link verweist.

So oder so ähnlich könnte es gelaufen sein. Und so ist auch vorstellbar, warum es gerade Herrn Lehmann und Herrn Sixtus erwischt hat – hier hat einfach ein Fan Links auf Portale gestellt. Der Subunternehmer scannt, schickt die TN und der Hoster killt das File.

Herr Lehmann und Herr Sixtus ließen also die GVU abmahnen. Die aber erklärte sich flugs für nicht zuständig. Die Abmahnung wurde nicht von der GVU sondern von der OpSec unterschrieben.

Da ist ein feiner Unterschied: Zwar wurde das Löschen im Namen der GVU – aber nicht von der GVU betrieben. Und so erklärt Mario Sixtus in seinem Blog treffend:

Sowohl die GVU, als auch OpSec behaupten steif und fest, dass letzteres Unternehmen in dieser Sache ohne direkten Auftrag des ersteren gehandelt hatte. Man kann nun natürlich mutmaßen, ob die GVU ihren Dienstleister hier als Sündenbock vorschickt. Das wäre von unserer Seite allerdings schwer zu beweisen. Ja, es schmeckt in der Tat ein wenig bitter, aber von einem weiteren gerichtlichen Vorgehen gegen die GVU werden wir wohl absehen, da wir schwerlich belegen können, dass die Aussagen von GVU und OpSec falsch sind. (Quelle)

Ein Punktsieg? Na, ich würde eher sagen ein gutes Unentschieden. Zuerst einmal muss ich festhalten, dass ich hocherfreut bin, dass sich überhaupt einmal jemand gegen die gewehrt hat. Das ist schon ganz prima und sicher eine richtige und angemessene Reaktion. Die GVL aber, die hinter dem ganzen Treiben steckt (warum hätte sie sonst OpSec beauftragen sollen), ist leider ungeschoren davongekommen.

So fragt ComPad beispielsweise via twitter:

wie sieht das eigentlich aus, wenn bei einer Aktion ‚im Namen der GVU‚ die GVU unzuständig sein will? Das stinkt doch.

Auch die Kommentare bei Mario Sixtus legen Zeugnis ab vom tiefen Misstrauen der Netzgemeinde gegen die GVU. So ist dort zu lesen: „Finde es persönlich nur sehr schade, dass die GVU da ungeschoren rauskommt. Die hätten es am ehesten verdient….“. Dem kann ich mich nur anschließen. Und weiter liest man: „Klarer Fall von Bauernopfer sozusagen 😉 Nur schade, dass sich die Beweisführung (gegen die GVU als Auftraggeberin) in diesem Fall so schwierig gestaltet, bzw. unmöglich ist, wenn dem so sein sollte.“.

Freilich liegt der Verdacht nahe, dass OpSec ein Bauernopfer ist – nur es ist wohl nicht beweibsar (es sei denn, ein unzufriedener OpSec/GVU-Mitarbeiter leakt ein paar Dokumente, dass wäre witzig, aber leider wohl nicht realistisch). Und so scheint das Ding hiermit zu enden. Schade eigentlich…

Was bleibt? Nach menschlichem Ermessen dürfte der Imageschaden für die GVU erheblich sein. Wer bei twitter nach GVU sucht, findet mittlerweile zu Tausenden negative tweets. Die Sache macht auch in nahezu allen relevaten A-Blogs die Runde. Golem, Heise und viele andere berichteten.

Wäre die GVU ein Unternehmen, das Endkunden etwas verkaufen würde, so müste man aller Erfahrung nach einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag budgetieren, um diesen Imageschaden auch nur annähernd zu kitten.

Was bleibt zu sagen? Ob Raubkopierer Verbrecher sind, wage ich zu bezweifeln. Meiner Meinung nach sind aber Raublöscher aus ethischen Gründen zu verachten. Zutiefst.

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* das „halb“ bestätigt wurde – durch die Pressemitteilung der GVU selbst. Hier weitere Infos.

Achtung: StreetView Nürnberg kommt in absehbarer Zeit!

Das Announcement ist ganz frisch: Auf dem Google-Produktkompass-Blog wird StreetView u.a. auch für Nürnberg noch in diesem Jahr angekündigt.

Wer hier länger mitliest, der weiß dass ich kein sonderlich großer StreetView-Freund bin. Nun kommt StreetView – trotz vieler ernst zu nehmender Bedenken von Daten- und Verbraucherschützen und aus der Politik. Was ist zu tun?

Wer ein Gesicht oder Nummernschild in StreetView findet, kann das gemäß dieser Anleitung melden.

Wichtige Frist! Das Unkenntlichmachen der eigenen Wohnung muss bis zum 15. September beantragt werden. Die Antragsfrist beginnt nächste Woche!

Selbstverständllich verstehen wir, dass nicht jeder sein Haus oder seine Wohnung in diesem Dienst abgebildet sehen möchte. Für diese Nutzer haben wir zusätzlich zu dem automatischen Unkenntlichmachen, welches weltweit zum Einsatz kommt, eine Funktion für Deutschland entwickelt, die ab nächster Woche auf google.de/streetview zur Verfügung steht. Mit Hilfe dieser Funktion können sie uns auffordern, ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich zu machen, bevor die Bilder online zu sehen sein werden. Sie steht den Anwohnern in den 20 genannten Städten bis zum 15. September zur Verfügung. Im Anschluss wird die Online-Funktion geschlossen, um uns ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu geben. Anträge, die sich auf Gebiete außerhalb der ersten 20 Städte beziehen, können auch danach weiterhin eingereicht werden. (Quelle)

Eine derart kurze Frist finde ich in Anbetracht der bayerischen Schulferien und der Tatsache, dass man erst einmal von der Möglichkeit der Unkenntlichmachung selbst und der Frist Kenntnis erlangen muss, schon ziemlich geschert. Zwar wird argumentiert, dass man Zeit zur Bearbeitung der Anträge benötigt – aber der Bürger braucht auch Zeit zum Beantragen!

Ich möchte jedem, der seine Privatsphäre gewahrt wissen will, raten, von o.g. Möglichkeit Gebrauch zu machen. Versäumt die Fristen nicht!

GVU ahndet Urheberrechtsverstöße ohne ein Urheberrecht zu haben

Die Angst der Contentmafia vor Creative Communs muss je wirklich frei flottierend sein und diese Leute so blockieren, dass bei ihnen weder Denken noch überlegtes Handeln funktioniert.

Lattenkracher des Tages: Die GVU lässt auf dem Videoportal vimeo Inhalte entfernen, ohne dass sie irgend eine Erlaubnis dazu hat oder die Urheber davon gewust hätten.

Aber von vorne: Wer oder was ist die GVU, die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.“?

Die Wikipedia weiß Antwort:

Durch eine starke Lobbyarbeit wird maßgeblich Einfluss auf die Gesetzgebung im Bereich des Urheberrechts genommen, da die GVU über einen umfangreichen Pool an Informationen verfügt, auf welche Arten und Erscheinungsformen von Urheberrechtsverletzungen sich die Gesetzgebung einstellen muss. Vor allem Peer-to-Peer-Systeme, sowie neuerdings auch verstärkt Filehoster-Systeme, werden ständig in die Überprüfungen einbezogen. Andererseits ermittelt die GVU mit konspirativen Methoden den Betrieb von Servern im Internet, über die illegal Kopien von Filmen und Musikstücken erstellt und in der Folge durch „öffentliches Zugänglichmachen“ verbreitet werden. Infolge dieser Ermittlungen können über die festgestellten IP-Adressen die Nutzer durch die Strafverfolgungsbehörenden ermittelt werden.

Die GVU unterscheidet sich von anderen in diesem Bereich tätigen Firmen dadurch, dass keine Abmahnungen an Endbenutzer von Filesharing Netzwerken verschickt werden.Stattdessen werden die ermittelten IP-Adressen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaften und die weiteren Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei) weitergeleitet. Im folgenden Prozess schließlich stellt die GVU Sachverständige, welche auf Seiten der Staatsanwaltschaft Einschätzungen zum Tatbestand abgeben. Dies geschieht durch das Entsenden von Mitarbeitern, da ein gleichzeitiges Auftreten als Kläger und Gutachter nicht vertretbar wäre.

Im August 2006 kritisierte das Landgericht Kiel diese „Privatisierung des Ermittlungsverfahrens“ und sah in der Weitergabe von Beweismaterial an die nicht neutrale GVU einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung.

Vertreten werden gemäß der Selbstdarstellung der GVU die „Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft“.

Das das Image solcher Vereine nicht besonders gut ist, liegt auf der Hand.

Und die jetzigen Aktionen der GVU sind auch nicht dazu geeignet, dieses Image zu verbessern: Die GVU hat auf dem Videoportal vimeo Werke der Serie „Elektrischer Reporter“ von Mario Sixtus und das Animationsvideo „Du bist Terrorist“ sperren lassen.

Gut, so möchte man meinen, das Sperren von Videos ist ja deren Auftrag, deren engeres Geschäftsanliegen. Aber in diesem Fall ist das nicht so, denn weder wussten die Urheber von der Sperrung noch erteilten Sie der GVU einen wie auch immer gearteten Auftrag. Und da die Werke beide unter einer Creative Commons-Lizenz verteilt werden, ist das Vorgehen der GVU natürlich illegal.

Wie kommt die GVU dazu, den Kurzfilm „Du bist Terrorist“ und vier Episoden des „Elektrischen Reporters“ sperren zu lassen? Ich kann es mir nicht erklären. Ich finde auch kein tertium comparationis zu kommerziellen Filmen, das die GVU hättwe vermuten lassen können, dass es sich um das Urheberreicht eines ihrer „Auftraggeber“ handelt. Das scheint übrigens nicht nur mir so zu gehen. Heute Vormittag schwappen im Stundenmittel sechzig entrüstete Meldungen allein über Twitter.

Die GVU hat sich selbst in einen PR-Super-GAU manövriert. Und noch mehr: Die GVU macht sich, schenkt man dem Blog Internet Law Glauben, damit selbst strafbar, weil sie durch die Aktion die Urheberrechte von Mario Sixtus und Alexander Lehmann verletzt.

Ich bin sehr gespannt, welche dümmliche Ausrede sich die PR-Abteilung der GVU für Ihre Zensurversuche einfallen lässt…

Bereits 2006 hat sich die GVL wegen einer Lizenzänderung zu Ungunsten nichtkommerzieller Webradio-Anbieter unbeliebt gemacht. Über die GEZ brauche ich nichts zu sagen, deren Beliebtheit in der Bevölkerung kann selbst vom Fußpilz nicht unterboten werden. Spätestens seit der Youtube-Musikviedo-Löschaktion mag man die GEMA nicht mehr. Spätestens seit heute ist die GVU endgültig unten durch. Wann tritt eigentlich die GÜFA ins Fettnäpfchen und wird intermedial ausgeweidet?

Update: Johnny Haeusler hat bei der GVU angerufen und zeigt Verständnis. Nix für ungut, aber mir fehlt da jedes Verständnis. Wenn die keinen klaren Auftrag von den Urhebern der Videos haben, diese sperren zu lassen, sollen sie ihre Griffel davon lassen. „Sorry, Irrtum“ ist eine auf eine Frechheit folgende Frechheit.

Update: Hihi. Es würde mich ja freuen, wenn Udo Vetter den Laden abmahnt!

(via twitter)

Update: Unterlassungserklärung gegen GVU – Geil!! Lest dazu das Post von Herrn Sixtus! – Bester Kommentag hierzu: „Lustige Drehung der Kanonen“.

Update: Die Pressemitteilung der GVU ist bei netzpolitik zu lesen. Jetzt würde ich erst recht draufschlagen!

Update: Man muss sich mal vor Augen halten, dass Johnny Haeusler vor Urzeiten mal das Chaosradio moderiert hat. Daher verstehe ich den Spreeblick-Schmusekurs dieser Tage nicht ganz. Beim Schockwellenreiter findet man passende Worte: „Der Spreeblick, die »Hör Zu« der Blogosphäre“.

Update: Die GVU ist abgemahnt. Feine Sache das.

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