Autor: admin
Der 17. Juni ist Tagesschau-Guck-Tag
Tagesschau-Guck-Tag? Was das ist? Der versierte Netzaktivist und erklärte GEZ-Gegner Bernd Höcker ruft dazu auf, am 17. Juni über den Webstream der ARD anzusehen. Um 20 Uhr, also zur Tagesschau-Zeit. Was soll das bringen?
Im Grunde will Höcker nur testen, ob das Internet wirklich als Verbreitungsinstrument für Fernsehen taugt oder der ARD (oder den Telcos) die Server in die Knie gehen. Und damit schlussendlich auch, ob ein PC nebst Internetanschluss das Zeug zum „neuartigen Rundfunkgerät“ hat oder eben nicht (und wenn nicht, dann kann man natürlich auch hinterfragen, ob so ein Gerät dann gebührenpflichtig sein muss).
Höcker schreibt dazu:
„Gesendet“ wird das sog. „Rundfunkprogramm“, bzw. einige Sendungen der ARD als Livestream, wobei jeder User, bzw. jedes Zuschauergerät eine eigene Leitung zum Server zugewiesen bekommt. Wenn sich zu viele Zuschauer einklinken, knickt das System ein, weil dann keine Leitungen mehr frei sind.
Das wäre alles richtig, wenn es nicht theoretisch neben dem klassischen Streaming auch noch die Möglichkeit von Multicast gäbe. Beim normalen Streaming baut der Server jeweils eine Verbindung mit dem Rechner auf, der den Stream anfordert. Je nachdem, wie gut so ein Server angebunden ist und wie viele freie Slots er hat, ist der Dienst ab einer bestimmten, definierten Anzahl an Abrufern „besetzt“. Nicht so bei Multicast – hier wird der Stream peer to peer, also von Streamnutzer zu Streamnutzer durchgereicht. Theoretisch müsste dann der „Sender“ nur einen einzigen (!) Stream losschicken und er könnte unlimitiert – beliebig oft reproduziert – und von beliebig vielen Menschen empfangen werden. Dieses Multicast kommt der Ideevon Runfunk am nächsten – klappt aber wegen unterschiedlicher Anbindungsarten und fehlenden performanten Protokollen nicht reibungslos und läuft selten stabil.
Doch auch daran hat Herr Höcker theoretisch gedacht, denn er will in erster Linie nicht auf die Art der Verteilung der Sendungen hinaus sondern auf die gesamt zur Verfügung stehende Bandbreite. Und so rechnet Herr Höcker vor:
Lt. Wikipedia lag der gesamte Internetverkehr in Deutschland im April 2010 bei 2 Terabit pro Sekunde (1 Terabit = 1.000 Gigabit oder 1.000.000 Megabit). Wenn man Fersehen über das Internet verbreiten will, braucht man lt. Wikipedia eine Kapazität von 2-6 Megabit/Sek., bei HDTV sogar 6-16 Megabit/Sek.. Nun kann man sich mit den einfachen Grundrechenarten ausrechnen, wieviele Zuschauer ein solches System verkraften kann (ausgehend von einer Übertragungsrate von 3 Megabit/Sek.).
2 Terrabit geteilt durch 3 Megabit = 666.667 Zuschauergeräte könnten max. gleichzeitig im deutschen Internet zum fernsehen bereitstehen. Damit wäre das Internet allerdings auch vollkommen ausgelastet und es könnten keine weitere Aktivitäten, wie Email oder sonstiger Datentransfer mehr stattfinden.
Die Rechnung klingt plausibel. Ob das aber wirklich so hinhaut, wage ich zu bezweifeln, denn bevor wir das Netz durch Tagesschau-Gucken vollendsbelegen, wird, so schätze ich, erst einmal der oder die Server des ersten Programms in die Knie gezwungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Infrastruktur der ARD so gut ist, dass sie 700000 Rechner parallel mit Streaing Video versorgen können.
Herr Höcker schreibt weiter:
Internet und Rundfunk vertragen sich nach Ansicht von Fachleuten heute noch überhaupt nicht! Die von den Anstalten vielbeschworene Angst, die Bürger könnten ohne die PC-Gebühr heimlich der Rundfunkgebühr entfliehen, indem sie die „Flucht ins Internet“ antreten, wäre also schon technisch ausgeschlossen.
Damit könnte er Recht haben. Über Radio will ich hier nicht diskutieren, aber HDTV über IP zu übertragen ist nicht nur eine Verschwendung von Bandbreite sondern auch selten ein Genuss. Ich habe mir diverse Dienste aus dem Bereich IP-TV angesehen und komme u dem Schluss, dass es selbst mit sehr guter Anbindung nicht immer gut klappt. Schwankende Bildschärfe, asynchroner Ton, matschiges Bild und blasse Farben erinnern nicht immer an High-Tech sondern manchmal auch an die beschränkte (Farbfernseh)-Kameratechnik der frühen 1970er Jahre. Über Satellit ist HDTV ein Genuss.
Unabhängig davon erreichen selbst die Audiostreams größerer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (ÖRR) zu bestimmten Zeiten oder bei besonderen Sendungen ihre Kapazitätsgrenze. Mit Web-TV verhält sich das ähnlich. Eine Flucht ins Web-TV ist schon allein deshalb ausgeschlossen.
Das Experiment von Herrn Höcker hat aber trotzdem seinen Reiz. Ich bin jedenfallssehr gespannt, ob ich am 17. Juni ein Fernsehbild am Notebook zu sehen bekomme. Wenn nicht, dann ist nicht allein der Beweis angetreten, dass streaming media nur eine zusätzliche Verbreitungsform darstellt. Damit wäre im Ansatz auch bewiesen, dass IPTV derzeit keine gangbare Alternative zu DVB-T, Kabel- und Satellitenempfang darstellt.
Grundsätzlich muss ich noch anfügen, dass ich selbst sehr unzufrieden bin mit der Politik der ÖRR Sendeanstalten, Gebühren für internetfähige Computer zu verlangen, denn
- ich kann nicht sehen, dass ein Computer den Charakter eines Empfangsgerät hat. Internet und Rundfunk sind außerdem nicht nur technisch sondern auch rechtlich zwei Paar Stiefel
- Niemand zwingt die ÖRRs, ihre Programme via Streaming zu verbreiten. Wenn sie dies wollen und praktizieren, müssen sie damit leben, dass es Leute gibt, die sich in dieser Lücke bedienen. Alternativ könnte man jedem Gebührenzahler einen registrierten und anonymen Key aushändigen, mit dem jeweils nur ein Programm von einem Gerät per streaming media empfangen werden kann. Wenn ich diesen dann weitergeben oder gar öffentlich posten würde, könnte nur jeweils einer gucken oder hören.
Ich werde mich voraussichtlich (wenn es die Zeit zulässt) am Experiment beteiligen. Zum einen weil Herr Höcker in Sachen „Rundfunkgebühr auf internetfähige Computer“ meine Zustimmung hat und zum anderen, weil ich neugierig bin (und mir nicht vorstellen kann, dass streaing media ein in der Fläche sinnvoller Verbreitungsweg ist).
Anmerkung: In den Jahren 2004 bis 2007 betrieben wir mit dem Projekt „loungepalais“ ein Webradio, dessen Primergy-Server von der Anbindung her etwa 800 Slots in einer Qualität von 64kbps mp3/pro hätten anbieten können. Das war zur damaligen Zeit ein hervorragender Wert. Dazu ist es aber meines Wissens nie gekommen, denn bei etwa 100 Hörern mit 128kbps und genau so vielen mit 64 kbps und vielleicht zehn ISDN-Freunden mit 48kbps waren beide Maschinen an der absoluten Leistungsgrenze. Es geht hierbei nicht nur um die zur Verfügung stehende Bandbreite (Herr Höcker, das möchten Sie bitte in Ihre Ü-Tberlegung mit einbeziehen) sondern auch um die Leistungsfähigkeit der Server. Man stelle sich vor, welche Rechenleistung die Geräte benötigen würden, um mal eben 5 Millionen Streams rauszuschicken. Und das will man dann noch redundant aufgebaut wissen… Das klappt nicht – zumindest nicht stabil.
Unter gez-abschaffen.de findet Ihr weitere Infos.
Du machst den Kakao!
Ich mach mich ja gerne über Death Metal, Typen die Death Metal machen und Typen, die Death Metal hören lustig. Das hier, „Misheard Lyrics“ ist allerdings nur übergeil:
Du machst den Ka-kau!
Lamm, Gay davor!
Kurz angetestet: Das Fußgängernavi Kapten von Kapsys
Gestern Abend hatte ich kurz Gelegenheit, das Fußgängernavigationsgerät „Kapten“ des französischen Herstellers Kapsys anzutesten – der erste Eindruck hat mich begeistert!
Das das „Kapten“ ein Navigationssystem ist, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar – es sieht eigentlich aus, wie ein MP3-Player (diese Funktion hat es unter anderem auch). Es kommt ganz ohne Display aus und verfügt nur über wenige Tasten. Das kleine Gerät (es ist wesentlich kleiner als eine Zigarettenschachtel) wir nämlich mit Sprachbefehlen, die das Gerät über ein Headset erhält, gesteuert (und das geht überraschend gut). Die Richtung dirigiert das Gerät vermittels Sprache.
Das gewünschte Ziel lässt sich per Sprachbefehl konfigurieren. Zuerst wird abgefragt, ob man zu Fuß, mit dem Rad, Motorrad oder Auto unterwegs ist, dann wird der Zielort abgefragt und schlussendlich fragt das System ab, ob man den öffentlichen Nahverkehr nutzen möchte. Das Kapten lotst mich also zur nächsten U-Bahnhaltestelle und wenn ich aus der U-Bahn aussteige, dann sagt es mir, wie ich zum Ziel komme. Das funktioniert. Überdies findet es schnell ein GPS-Signal (nur in die Manteltasche darf man es nicht stecken, es wird an einem Neckholder um den Hals getragen).
Quelle: Kapsys France/Agence One
Man kann dem Kapten auch Fragen stellen. Auf die Frage „Wo bin ich?“ antwortet das Kapten mit dem Namen der Stadt, der Straße und der Hausnummer. Die Sprachausgabe ist hierbei überraschend klar und verständlich. Und wenn man „Wie spät ist es?“ ins Headset spricht, wird die Uhrzeit angesagt.
Per Tastendruck speichert das Navi bestimmte Positionen an denen man sich aufhält – und man kann sich auf dem Rückweg oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu diesem Punkt navigieren lassen. Außerdem hat es vorprogrammierte „POI“ – points of interest, wie Restaurants, Supermärkte oder Krankenhäuser gespeichert – es ist ein vollwertige Navi.
Um unterwegs nicht auf Musik und Informationen verzichten zu müssen, bringt das Kapten einen MP3-Player und ein Radio mit – ebenfalls sprachgesteuert. Und damit man unterwegs auch keinen Anruf verpasst, lässt sich das Handy per Bluetooth an das Kapten ankoppeln – das ist wirklich durchdacht.
Für wen eignet sich das Kapten? Zuerst einmal für Fußgänger und Radfahrer, die viel in Städten unterwegs sind (dass das Gerät die Struktur des ÖPNV kennt, macht es sehr wertvoll). Die Abfrage „Wo bin ich“ macht es zudem zu einem wertvollen Begleiter für Blinde und Sehbehinderte (obwohl sich der Webseite nicht entnehmen lässt, dass das Gerät speziell für sie hergestellt wurde). Diese können das Gerät prima bedienen, es hat ja kein Display.
Und es sieht auch noch stylish aus. Das Kapsten ist ein netter urbaner Begleiter. Zur Zeit ist es in Frankreich für etwa 140 Euro zu haben. So richtig offiziell wird es in Deutschland wohl noch nicht verkauft, im Webshop des Hilfsmittelanbieters pabs-online.de ist es für 209 Euro zu haben.
Panorama-Webcam Nürnberg
Gerade entdeckt: Der Aufzughersteller Schmitt und Sohn aus Nürnberg betreint am Nürnberger Fernmeldeturm eine Webcam – aber nicht irgendeine. Es handelt sich umn eine Panoramakamera mit einer Summenauflösung von 66 Megapixeln Typ „Roundshot Livecam D2“ des Schweitzer Herstellers Seitz.
Und so ist es möglich, das Nürnberger Panorama von Fernsehturm aus gesehen am Rechner zu genießen (und dank der Auflösung auch ordentlich zu zoomen). Jede Stunde wird ein Bild aufgenommen (und auch archiviert).
Gucken! Unter webcam-nuernberg.de!
Wirtshaus-Explorer: Italimport Feinkost Schepis
Seit kurzem hat der in Fürth beheimatete italienische Supermarkt „Schepis“ auch eine Filiale in Nürnberg, in der Lenkersheimer Str. 16, einer Seitenstraße der Sigmundstraße.
Dort wird für günstig Geld samstags ein ganz ausgezeichnetes Mittagsbuffet angeboten.
Der „Schepis“ ist ein sehr nett gemachter Supermarkt mit italienischen Artikeln. Im vorderen Bereich des Marktes finden sich einige Stehtische mit Barhocker, hier kann das samstägliche italienische Mittagsbuffet eingenommen werden. Für fünf Euro gibt es das Buffet und ein kaltes alkoholfreies italienisches Getränk. Das Angebot umfasst diverse italienische Salami, Prosciutto cotto, Parmaschinken, Mortadella, verschiedene Käse, Antipasti, Meeresfrüchtesalat, frittierte Reisbällchen, unterschiedliches Brot. Weiterhin wurden Lasagne mit Parmaschinken und eine vegetarische Variante als Hauptspeise angeboten (diese Gerichte wechseln). Der Espresso kostet einen Euro, der Cappuccino 1,50 Euro – der ist hervorragend.
Im Feinkostmarkt „Schepis“ kann man sehr gut und günstig zu Mittag essen. Das Ambiente ist, obwohl man in einem Supermarkt sitzt, nett. Die Speisen sind frisch und schmackhaft. Das Buffet ist ausreichend und hält für jeden Geschmack etwas bereit. Nach dem Essen kann man einen kleinen Nachtisch dazukaufen und ein paar Besorgungen im Supermarkt machen. Im Angebot (das habe ich in Nürnberg erstmalig gesehen) befindet sich unter anderem auch das „Lemon Soda“, eine ganz ausgezeichnete Limonade von Campari.
Feinkost Schepis, Lenkersheimer Str. 16, Nürnberg. Telefon: 377 1460.
Discovering Electronic Music
Das Video, dass man es auch „historisch“ richtig einordnen kann, stammt aus dem Jahr 1983. Es erklärt ganz wunderbar die Grundlagen synthetischer Töne – auch wenn das, was hier im Film tonnenschwere Hardware erreicht, mit Reasom, Ableton und einem Macbook erreicht werden kann…
P.S.: GoogleVideo ist voll der shice! Aber beim Chaosradio kann man das Video auch ansehen, mit funktionstüchtigem Player und mit synchronem Ton.
Edit 2. Juli 2017: Ich hab das längst deaktivierte Google-Video mal gegen den passenden YouTube-Embed getauscht.
Sollte ein Computer für Hartz IV-Empfänger zur Grundausstattung gehören?
Einer der Aufreger dieser Woche: Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschied, dass bei der Wohnungserstausstattung Hartz IV-Empfängern ausdrücklich kein Computer zusteht. Wobei, so ganz stimmt das nicht, denn bei der Klage vor dem Gericht ging es erst einmal um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, der eigentliche Gegenstand wird erst noch verhandelt. Aber allein das Signal, dass das Landessozialgericht da setzte, ist verheerend.
Es gibt eigentlich nur ein Argument, bei der Erstausstattung einer Wohnung einen Computer zu verweigern: So ein Gerät kostet Geld. Weiterhin aber würde es nur Vorteile bringen, Hartz IV-Empfänger mit einem Rechner und Internetzugang auszustatten. Und zwar am besten jeden. Warum?
Ein Rechner nebst Internetanbindung und Drucker ermöglicht Hartz IV-Empfängern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie es mittlerweile für viele Menschen blich ist. Allein daher darf ihnen der Zugang zu diesem Kommunikationsmittel nicht verweigert werden. Es kann nicht angehen, dass die Politik einerseits über den „digital gap“ schwadroniert und andererseits deutsche Gerichte diesen zementieren. Hartz IV-Empfänger sind außerdem in der Regel gehalten, sich regelmäßig zu bewerben. Dazu braucht es aber einer zumindest halbwegs zeitgemäßen Ausstattung – die zuhause, regelmäßig und mit geringen Kosten betrieben werden kann. Eine Bewerbung fasse ich nicht mal so einfach im Internetcafé ab. Und auf den ollen Mühlen der Arbeitsagentur, die sowieso nur das agentureigene Jobangebot auf den Schirm bringen, schon gleich zweimal nicht. Der Hilfeempfänger muss in die Lage versetzt werden, sich im Netz aus unterschiedlichen Quellen Jobangebote ansehen zu können, Er muss weiterhin in die Lage versetzt werden, diese auch zu beobachten und gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Auch muss es ihm ermöglicht werden, sich online zu bewerben, denn das ist immer öfter gefragt. Hierzu benötigt er natürlich auch eine EMailadresse.
Ich sehe es ebenso als notwendig an, dass der Hilfeempfänger sich mit dem Computer auseinandersetzt und sein Anwenderwissen auf einem aktuellen Stand hält, denn gute (und aktuelle) EDV-Kenntnisse sind in immer mehr Jobs eine wichtige Qualifikation. Dieses Wissen zu vertiefen gelingt aber kaum im Internetcafé an fremdem Gerät mit teilweise unsinnigen Limitationen.
Auch ermöglicht der eigene Computer, dass sich Hartz IV-Empfänger besser organisieren und in Selbsthilfeforen austauschen können. Womöglich haben Politiker und Richter genau hiervor Angst, nichts desto trotz ist dies eine Notwendigkeit und kann die Betroffenen in die Lage versetzen, besser mit iherer Armut umzugehen und sich mündig auch gegen ARGEN oder Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die aus ihrer Situation Kapital zu schlagen suchen, zu emanzipieren.
Ein Computer nebst Internetanbindung muss also Bestandteil einer Wohnungserstausstattung sein. Heute genügt es nicht mehr, sich mittwochs und samstags eine Tageszeitung zu kaufen und nach passenden Stellenanzeigen zu durchforsten. Auch auf den Webseiten der Arbeitsageturen finden sich längst nicht alle Stellenangebote – Online-Jobbörsen finden sich bei den Städteportalen, in Recruiternetzwerke, auf Xing, bei den Kammern… Der Besucheines Internetcafés erzeugt Kosten, mitunter in einer Höhe, die sich die Betroffenen nicht leisten können.
Auch ist der Datenschutz in Internetcafés nicht immer gewährleistet. Dies darf auch Hartz IV-Empfängern nicht zugemutet werden.
Wenn die Politik ein ernsthaftes Interesse daran hat, dass Betroffene wieder in Lohn und Brot kommen und sich weiterbilden, so muss sie ihnen auch eine entsprechende Infrastruktur – aus praktischen Gründen im Privathaushalt – zur Verfügung stellen.
Wie aber soll das funktionieren?
Es muss zuerst einmal per Gesetz (geeignetenfalls per Verordnung) der Anspruch auf einen Computer pro Bedarfsgemeinschaft festgeschrieben werden. Ich selbst bin überzeugt, dass sich die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sich ein Gerät teilen können.
Weiterhin sollen den Hilfebedürftigen Angebote unterbreitet werden, die geeignet sind, sie in die Lage zu versetzen, souverän mit dem Computer, seiner Peripherie und dem Netz umzugehen.
Der Regelsatz muss um einen Betrag aufgestockt werden, der dem Hilfeempfänger einen angemessen Zugang zum Internet und anderen allgemeinüblichen Datendiensten ermöglicht. Dies ist nötig, da lebenspraktische Erfahrungen im Jahr 2010 abbilden, dass ein Computer heute mehr ein Kommunikationsinstrument, weniger eine „bessere elektronische Schreibmaschine“ darstellt. Diese Funktionalität ist sicherzustellen.
Zum Computer selbst ist eine für o.g. Zwecke dienliche Peripherie zu stellen. Auf der Seite der Eingabegeräte ist insbesondere eine Tastatur und Maus zu nennen, zu den Ausgabegeräten soll ein Bildschirm in ausreichender Größe und ein Lautsprecher (zur Wiedergabe von Systemtönen, Videoton…) sowie ein im Unterhalt kostengünstiger Drucker gehören. Um die Kommunikation sicherzustellen, hat das Gerät selbst über übliche Schnittstellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen (Ethernet-Anschluss, USB).
Es muss sich bei einem solchen Gerät natürlich nicht um einen High-End Gamer-PC handeln, aber der Rechner sollte immerhin performant genug sein, dass ein Betreiben vom Internetprogrammen und einem Office-Paket möglich ist. Heute sind solche Rechner übrigensnicht mehr teuer. Der Preisverfall gerade in diesen Geräteklassen ist enorm und daher ist eine entsprechende Ausstattung auch leistbar und den ARGEN zuzumuten.
Ein Wort zur Software: FreieSoftware ist heute in der Lage, oben genannte Bedarfe nicht nur zu decke n, sie ist von der Usability her auch so aufgebaut, dass der Hilfeempfänger mit ihr auch ähnliche Strukturen zu beherrschen erlernt, diesich in kommerziellen Produkten wiederfinden. Ein Rechner, der mit Linux, Open Office und Mozilla konfiguriert ist, erfüllt seine Zwecke. Ein günstiges „Netbook“ halte ich nur für bedingt geeignet, da hier zum einen der Bildschirm für ein dauerhaftes Arbeiten zu klein ist und sich solche Systeme kaum aufrüsten oder reparieren lassen.
Für das Jahr 2010 schlage ich daher folgende Mindestkonfiguration vor: Tower- oder Desktop-Gehäuse mit mindestens 2 GHz Taktgeschwindigkeit, 1 GB Arbeitsspeicher und 160 GB Festplattenkapazität CD/DVD-Brenner, 19/100 Mbps-Ethernetport, mindestens drei USB-Anschlüsse, ein 17Zoll-Flachbildschirm, kabelgebundene Tastatur und kabelgebundene optische Maus, einfache Aktivlautsprecher, 4 GB USB-Stick einfacher Tintenstrahldrucker.
Der Regelsatz ist um mindestens 25 Euro aufzustocken, damit der Hilfeempfänger mindestens einen entbündelten DSL-Anschluss bestellen kann, in Gebieten, in denen DSL nicht verfügbar ist, muss ein Zusatzbetrag gezahlt werden, um einen Zugang zum Internet via Moden herstellen zu können.
Jeder Hilfeempfänger soll an einem Computerkurs teilnehmen können. Das soll ihm helfe n, mit dem Gerät besser umzugehen zu lernen, Bewerbungen professionell abzufassen und die Kommunikationsmöglichkeiten im Internet kennen zu lernen. Gerade älteren Hilfeempfängern sind solche Kurse nahezulegen.
Solche Ansätze sollten von der Politik ernsthaft diskutiert werden. In den 1970er Jahren war der Fernseher vielleicht noch nicht Standard, aber in der Mehrheit der Haushalte war er vorhanden. Heute ist ein Fernseher Standard. Auch der Computer ist inzwischen Standard. Dem muss Rechnung getragen werden.
Angetestet: Audacity-Alternative für OS X. WavePad – wenn es mal schnell gehen muss
Die Freeware-Empfehlung für Audioeditoren unter Windows, OS X und Linux lautet in der Regel Audacity. Das Opren Source-Programm bringt eine ganze Palette Features mit und eignet sich zudem für Mehrkanal-Recording und Bearbeitung. Von der Usability her ist Audacity aber mindestens gewöhnungsbedürftig und wenn es mal schnell gehen soll und Featureritis gerade nicht gefragt wird, gibt es Alternativen.
Eine dieser Alternativen nehme ich heute einmal in Augenschein: Die closed source – Software WavePad von NCH ist für einfaches Audioediting, besonders für das einfache Schneiden von Audiodateien eine echte Option. Kostenlos ist das Programm für die private und nichtkommerzielle Nutzung.
Was kann und bietet WavePad? Zuerst einmal ist es recht einfach zu bedienen. Viele Funktionen werden einfach als Buttons dargestellt. Hier genügt es, das gewünschte Stück Ton mit der Maus zu markieren und dann den entsprechenden Knopf zu klicken. Schnitte, auch sehr feine, sind so sofort gemacht, ein Fade In am Dateianfang ist einfach: Markieren, klicken, fertig. Die wichtigsten Werzeuge finden sich in einem „Masterfenster“, die typischen Play-, Stop-, Record-, Pause-Knöpfe in einem „Transportfenster“ und dann gibt es noch ein Fenster für die Clock den Timecode.
Weiterhin sehr nützlich: Mit den Cursortasten kann ich im Audiofile navigieren und wie seinerzeit beim Schnürsenkel dient der Curser in diesem Modus einer Art „Tonkopf“/Vorhörfunktion. Man kann wie früher auf der B77 schneiden – geiles Feature für Schnitte, bei denen es z.B. auf die Sprachmelodie ankommt.
Weiterhin ist alles an Bord, was man so im Normalfall braucht: Normalisierung, ein Equalizer, diverse Fades und Unterstützung für einen ganzen Haufen Audioformate, zum Beispiel mp3, wav, vox, gsm, wma, au, aif, flac, real audio, ogg, aac, m4a…
WavePad läuft stabil und macht Spaß. Die kostenlose Version zum Privatgebrauch kann direkt beim Hersteller heruntergeladen werden.
Verraten?
Herr Beck von den Grünen scheint das hier nicht verstanden zu haben. Er bejammert in seinem Blog recht ausführlich, dass durch die eine fehlende Stimme für eine rot-grüne Mehrheit die das Ding nicht aus dem Stand heimtragen konnten.
Rot-Grün. Der politische Wechsel war in NRW zum Greifen nah. Ein Sitz fehlte uns bei der Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses. Das ist ärgerlich. Sind es doch letztlich die Stimmen für Linkspartei und Piratenpartei, die Rüttgers im schlimmsten Fall den Machterhalt sichern. (Volker Beck)
Nö, das stimmt einfach mal nicht. Der Politikwechsel ist möglich. Und er ist greifbarer denn je. Hätte rot-grün eine Mehrheit erreichen können, wäre zwar Rüttgers Geschichte, aber das alleine, lieber Herr Beck ist kein Politikwechsel. Mit der Linken an Bord wäre rot-grün zum Politikwechsel gezwungen. Sonst nicht.
Genau so gut hätte man sagen können:
Besserverdienede wählen überdurchschnittlich oft FDP und Grüne. Blöd, dass ein paar tausend Besserverdiener in NRW FDP gewählt haben. Die grünlackierte Besserverdiener-Partei hätte diese Stimmen nämlich gerne gehabt. (Michi)
Wenn irgend etwas Herrn Rüttgers an der Macht hält, dann sind das nicht die Stimmen für Piraten und Linke. Wenn SPD und Gründe die Linke vergrätzt, dann sind sie es, die Herrn Rüttgers an der Macht halten. Zum Glück gibts Tucher ist es noch nicht so weit. Also, Sozn, Grüne, anstrengen!
Und dabei hattet Ihr noch Glück. Die FDP, die sagte, sie reden nicht mit Leuten, die mit Linken reden, hat sich selbst ins Abseits manövriert. Wenn rot-grün mit denen koaliert hätte, würde die Glaubwürdigkeit beider Parteien weiter leiden. Es ist gut für SPD und die Grünen, nicht mit der FDP zu koalieren.
Doch falls es nicht klappt, und sind wir mal ehrlich, liebe PiratInnen und Linke: euch und euren Anhängern wäre eine rot-grüne Mehrheit doch auch lieber als eine große Koalition, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz, oder? (Volker Beck)
Ich kann natürlich nur für mich sprechen. Unter Kanzler Schröder war rot-grün nämlich keine Offenbarung. Es war unter rot-grün, als dieser unnütze Otto-Katalog verabschiedet wurde. Und Hartz IV. Und was war mit dem Kosovo, Afghanistan? Ich selbst bin da wesentlich weniger optimistisch als Herr Beck.
Weiterhin muss eines mal gesagt werden: Ich halte es für unredlich, Piraten und Linke in einem Atemzug zu nennen. Die Piraten sind mehr Bürgerbewegung als Partei (vgl. hier), die Linke ist eine etablierte Partei, die nun auch im Westen Fuß fasst. Fünf-Parteiensystem. Realität. Auch wenn das Herrn Beck nicht in den Kram passt.
Beck schreibt weiter:
Trotzdem: Die verschenkten 119.581 Stimmen für die Piratenpartei und zusätzlichen 434.846 Stimmen für die Linke wollten, das unterstelle ich ihnen nun einfach, lieber Rot-Grün als Rüttgers oder große Koalition. Sie haben es aber mit ihrem Votum vermasselt.
Woher will Herr Beck denn das wissen? Wer sagt denn, dass die Piraten den Otto-Katalog schon verziehen haben? Und ob ein Linken-Wähler wirklich SPD/Grüne will? Allein dass wohl niemand, der Piraten oder Linke wählt, gerne Rüttgers behält, beweist noch lange nicht, dass der dann SPD/Grüne will. Naturalistischer Fehlschluss. Wen er nämlich SPD und Grüne gewollt hätte, hätte er SPD oder Grüne gewählt. So einfach ist das. Herr Beck, was sie da schreiben, meinen Sie doch hoffentlich nicht ernst!
Wenn schon, dann dürfen sich alle Wählerinnen und Wähler von Piraten und Linken doppelt freuen: Dann ist es ihnen nämlich durch ihr Votum gelungen, Leuten wie Volker Beck einen Denkzettel zu verpassen (auch wenn der noch nicht Wirkung zeigt – die Hoffnung stirbt zuletzt).



