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Monatsrückblick März 2025

Der März startet, zumindest politisch, irr und wirr. Der Februar brachte uns den Kanzler der Schande Merz, Donald Trump dreht völlig frei. Da muss man ganz kurz innehalten und sich noch einmal ins Gedächtnis rufen, was vorgefallen ist: Der Angriff von Trump und Vance auf Wolodymyr Selenskyj hat das Band, das Europa mit den Vereinigten Staaten umschlungen, manchmal gefesselt, manchmal vor dem Absturz bewahrt hat, zerschnitten. Nicht nur Deutschland, nein, Europa ist über Nacht der Bündnispartner abhandengekommen – und allem Anschein nach für viele Jahre, wahrscheinlich Jahrzehnte. Scholz, der Kanzler der Schande Merz und Macron gucken verdutzt und fallen in eine Art Schockstarre. Wir stehen nun, das müssen wir uns eingestehen, ziemlich nackt und nicht verteidigungsfähig da. Und das alles mit einem zukünftigen Kanzler, dem selbst unter den eigenen Leuten das Vertrauen und der Rückhalt wie Sand durch die Finger rinnen. Ich halte ja nicht viel bis extrem wenig von zu Guttenberg, in einer Sache muss ich ihm allerdings recht geben: Man wusste lange vor der US-Wahl, dass eine erneute Wahl Trumps zum Präsidenten eine Option ist, die man nicht nur in Betracht ziehen, sondern auf die man sich vorbereiten kann und muss. Das ist aber nicht passiert; man hat auf Amerika gestarrt, wie das Kaninchen auf die Schlange und nun muss man dabei zusehen, wie Trump in Windeseile gemeinsame Sache mit Putin macht. Jetzt muss europäisch reagiert werden. Aber wer soll reagieren? Der Kanzler der Schande und Berufsanfänger Merz, der, wie sich gerade herausstellt, weder von Tuten noch Blasen eine Ahnung hat und sich gerade mit seinem „Sondervermögen“ bis auf die Knochen blamiert? Macron, der innenpolitisch so schwach ist, dass er keinerlei substanziellen Rückhalt genießt? Es ist ein Elend.

Persönlich hatte ich die Gelegenheit, Tocotronic mal live zu sehen – es war ein fulminanter Abend, ganz großartig!

An dieser Stelle möchte ich Eure Aufmerksamkeit auch noch einmal auf das von Karl und mir organisierte Treffen der mittelfränkischen Mastodon- und Bluesky-Nutzer am 8. April in Fürth lenken. Alle Infos dazu findet Ihr im Einladungs-Post.

Was sonst noch so los war…

fefes Blog ist 20! Herzlichen Glückwunsch!

Bereits zum 10. Geburtstag habe ich Fefes Blog, dem wohl wichtigsten Watchblog der Republik, gratuliert, nun, zum 20. Geburtstag, darf an dieser Stelle freilich auch der Glückwunsch und meine tief empfundene Respektsbekundung (in aller Kürze) nicht fehlen.

Man muss, so habe ich weiland sinngemäß geschrieben, mit Fefe ja nicht übereinstimmen, aber das Lesen seines Blogs ist mehr als nur Teil der täglichen Informationsbeaufschlagung, es ist die fortwährende Übung in Medien- und Verstehenskompetenz und es ist, wie bereits ausgeführt, oft auch eine philosophische Fingerübung anhand tagespolitischer Ereignisse. Seine lakonisch bis zynischen Einwürfe widerspiegeln einen teils rustikalen, teils aber auch außergewöhnlich feinsinnigen Humor, der sich erst mit der Zeit der Lektüre entfaltet. Sein Blick auf unser vom Kapitalismus dominiertes Weltgeschehen ist nüchtern und ungeschminkt.

Nicht nur bei seinen Posts, sondern auch das seit zwanzig Jahren unveränderte Design betreffend, gelingt es von Leitner, sich auf das Nötige zu beschränken und einen heute quasi schon ungekannt erfrischenden Purismus zu pflegen. 2015 schrieb ich dazu: „fefes Blog ist hinsichtlich von Funktionalität und Design im Internet das, was Hirche oder Rams für Braun waren. Bei fefes Blog ruhen sich die Augen aus, nicht der Geist“; das hat freilich auch heute noch in selbem Maße Gültigkeit.

Interessanterweise sind die vielen lautstarken „Kritiker“ (diese Kritik war in den frühen und mittleren Zehnerjahren recht en vogue) des vermeintlichen „Fefismus“ heute alle stumm – vielleicht, weil kaum einer im Diskurs so lange durchhalten konnte, vielleicht aber auch, weil sie in einer stillen Stunde zur Kenntnis nehmen mussten, wie viele der von Leitnerschen Thesen schon heute Realität wurden und dass da am anderen Ende dieses Internets eben kein wirrer Verschwörungsmystiker sitzt, sondern ein Typ mit klarem Verstand, der unideologisch das präsentiert, was es zu präsentieren gilt.

Mancher von uns ist mit fefe erwachsen geworden, fefes Blog ist bis heute beileibe nicht der schlechteste Ort in diesem Internet. Dafür mein aufrichtiger Dank.

Möge fefe auch in den nächsten zwanzig Jahren (besser noch länger) Stachel in unserem Fleische sein.

Wirtshaus-Explorer: Çeşme Restaurant Nürnberg

Der heutige Wirtshaus-Explorer wird ein wenig kürzer und kompakter als gewohnt, einfach, weil es neben dem wohl wichtigsten Statement „Goud is gween!“ gar nicht viel zu schreiben gibt.

Die Gostenhofer Hauptstraße, die südlich auf den Plärrer einmündet, ist ein eigenes kleines Universum – hier reihen sich türkische Supermärkte, Restaurants, Bäcker und Imbisse an Juweliere und Brautmodegeschäfte. Die Straße hat einen ganz eigenen Flair und ist in Nürnberg in dieser Form sicher eine Besonderheit. Unweit der Einmündung zum Plärrer liegt das verhältnismäßig große und modern eingerichtete Restaurant çeşme. Çeşme bedeutet laut Pons-Wörtbuch so viel wie „Brunnen“ oder „Fontäne“, Ceşme ist aber auch eine knapp 50.000 Einwohner zählende Stadt an der Ägäis.

çeşme Restaurant Nürnberg

Eine Besonderheit des çeşme ist sicher der Holzkohlegrill, auf dem Fleisch und Gemüse zubereitet werden. So erhalten die Gerichte einen ganz einzigartigen, leicht rauchigen Geschmack, den man in dieser Form in Nürnberg so sicher nicht oft wiederfindet. Beeindruckt hat mich auch der im Hause hergestellte Ayran, der leicht und frisch schmeckt und hervorragend zu den Speisen passt. Alkohol wird im çeşme nicht ausgeschenkt.

Unsere kulinarische Reise begannen wir an diesem Abend mit einer Vorspeisenplatte, zum Käse und dem scharfen Dip gab es einen fein mit Knoblauch unterzogenen Joghurt und eine Art Kartoffelsalat, zudem (nicht im Bild) aßen wir Gözleme mit Spinatfüllung – wunderbar saftig! Dazu wurde ein fluffiges und dennoch außen knusprig gegrilltes Fladenbrot serviert. Zu diesem Arrangement gehörte auch eine große Schale würzigen Reises. Dem ging aber ein Gruß des Hauses voran, den ich leider nicht fotografiert habe: Ein Obstteller mit liebevoll präsentierten Apfelschnitzen, Orangen, Weintrauben und Datteln wurde zur Begrüßung der Gäste an den Tisch gebracht.

Vorspeisenplatte

Als Hauptspeisen bestellten wir die Grillplatte und einen Auberginen-Kebap.

Die Grillplatte war sehr großzügig mit zwei wunderbar zarten Kammkoteletts, eine Lammfleischspieß, Hähnchen und einem Hackfleischspieß bestückt, dazu gehören verschiedene Soßen, etwas Zaziki nach türkischer Art und gegrillte Peperoni und Paprika (20,90 Euro).

Grillplatte

Patlican Kebapi, zwei würzige Kebapspieße mit gegrillten Auberginenstücken, Reis und diversen Mezze, konnte ebenfalls geschmacklich überzeugen (17,90 Euro). Zu den Hauptgerichten reicht man jeweils eine kleine Schüssel bunten, säulich-frisch angerichteten Salats.

Auberginen-Kebap

Die Bewirtung war in äußerstem Maße gastfreundlich, schnell und verbindlich – wir waren bestens umsorgt und sehr zufrieden. Zum Abschluss des Abends reichte man uns nicht nur würzigen Çay, sondern spendierte aufs Haus auch drei üppige Portionen Pistazien-Baklava, herrlich intensiv und fein mit einer Art Sirup gesüßt.

Wir verlebten im çeşme einen wunderbar entspannten und kulinarisch ausgezeichneten Abend. Das Restaurant ist groß, um nicht zu sagen weitläufig und eine Reservierung scheint nicht immer vonnöten – dennoch kann sie sicher nicht schaden.

çeşme Restaurant, Gostenhofer Hauptstraße 29, 90443 Nürnberg, Telefon 28 99 33.

Kommt die ePA-Pflicht?

Was wir gerade aus den Koalitionsverhandlungen zum Thema Gesundheit hören müssen, ist mehr als gruselig. Datenschützer haben uns längst über die Gefahren der elektronischen Patientenakte aufgeklärt, unsre Daten sollen „aggregiert“ (wer’s glaubt, wird selig) an alle möglichen Privatunternehmen verkauft werden, Lauterbach konnte mit seinen feuchten Träumen von einer triagierenden KI nicht hinter dem Berg halten.

Die Widerspruchslösung gegen die ePA ist schon für sich genommen eine Frechheit, in einer freiheitlichen Demokratie wäre ein bewusster Opt-in der Patienten die ausnahmslos einzige gangbare Möglichkeit gewesen – Daten ohne die aktive Zustimmung der Patienten zu sammeln und zu verkaufen, stellt eine außergewöhnliche Dreistigkeit dar.

Erwartungsgemäß machten, soweit das bekannt ist, nicht viele Patienten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, je nach Krankenkasse zwischen etwa einem und fünf Prozent der Versicherten. Wirklich belastbare Zahlen konnte ich hier leider nicht ausfindig machen – was ja für sich genommen schon bemerkenswert ist.

Der Zwang zur Datensammlung und Offenlegungen – wir kennen ihn von den Diktaturen dieser Welt – soll nach dem Willen der Koalitionäre auch die elektronische Patientenakte betreffen: Unter der Zwischenüberschrift „Elektronische Patientenakte soll mit Sanktionen starten“ berichtet das Deutsche Ärzteblatt:

„Noch 2025 rollen wir die elektronische Patientenakte stufenweise aus, hin von einer bundesweiten Testphase zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“, heißt es in dem Ergebnispapier. Zudem solle der Austausch zwischen den Versicherungsträgern und Ärztinnen und Ärzten vereinfacht werden.

Sauber! Die Integrität der intimsten Daten eines Menschen, der Gesundheitsdaten, wird in Zukunft nicht allein von der Informiertheit des Patienten, sondern auch von dessen Geldbeutel abhängen. Denn die Sanktionen, die drohen, muss man sich auch leisten können. Bereits im Gespräch waren höhere Eigenleistungen beim Krankenkassenbeitrag der GKV.

Erst zum Jahreswechsel demonstrierte der CCC, dass die ePA-Infrastruktur ziemlich unsicher ist, um es mal vornehm und zurückhaltend zu formulieren und resümiert, dass das „Vertrauen in die elektronische Patientenakte (ePA) derzeit nicht gerechtfertigt ist“. Die Versicherten in diese unsicheren Strukturen zwingen zu wollen und diejenigen, die sich diesem gewinnbringenden Zwang zu entziehen suchen, dafür zu bestrafen, ist mit dem Charakter einer freien Gesellschaft jedenfalls nicht zu vereinbaren.

Was wird passieren? Es steht zu erwarten, dass Menschen aus (der wohlgemerkt berechtigten) Furcht vor „Aktenkundigkeit“ und Diskriminierung bestimmte (tabuierte oder als tabuiert erlebte) Erkrankungen, den Gebrauch bestimmter Suchtmittel, bestimmte Prädispositionen dem Arzt verschweigen werden. Es steht zu erwarten, dass dann diese Erkrankungen nicht adäquat behandelt werden, dass die Erfolge von Therapien anderer Erkrankungen gefährdet werden oder die Therapien ohne ärztliche Kenntnis dieser Umstände den Patienten selbst gefährden. Die EPA wird also nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belasten, sie birgt eine konkrete Patientengefährdung.

Schon jetzt ist klar: Der Zwang, an der ePA teilzunehmen (und sei es auch nur ein „milder“ ökonomischer Zwang), wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Menschenleben kosten. Dass, wie die Befürworter der ePA argumentieren, selbe Menschenleben rettet, darf, wie wir gelernt haben, nicht erwartet werden. Zwar bürdet die elektronische Patientenakte den Ärzten und dem Praxispersonal umfangreiche Dokumentationspflichten auf (für die im Arbeitsalltag dieser Berufsgruppen bekanntermaßen kaum Zeit zur Verfügung steht und die somit für den Patientenkontakt fehlt), sie ist strukturell aber kaum geeignet, im Notfall schnell und vor allem aktuelle und relevante Daten zu liefern, die Auswertung der Daten ist für den Arzt in sinnstiftender Zeit kaum möglich und der Zweck der Karte bleibt fraglich – um den Preis des nicht gerade geringen Risikos eines Abflusses persönlichster Daten in Kanäle, in die sie nicht gehören.

Der Fakt, dass die zukünftigen Koalitionäre ein so massives Interesse an unseren persönlichsten Daten haben, dass sie nicht vor der Sanktionierung Millionen Versicherter zurückschrecken, sollte uns alle aufrütteln! Es ist nicht zu spät, der ePA zu widersprechen, es dauert mit dem Widerspruchsgenerator auf der Seite widerspruch-epa.de nur wenige Minuten (und der Widerspruch kann in der Zukunft selbstverständlich wieder zurückgenommen werden). Wer auf der sicheren Seite sein möchte, widerspricht – und die Sanktionen müssen erst einmal kommen! Je mehr Menschen widersprechen, desto schwieriger lässt sich eine Sanktion derer, die einen sorgsamen und bedachten Umgang mit ihren Daten pflegen, politisch durchsetzen.

Hotel- und Gaststättenverzeichnis Nürnberg 1961

Sicher nicht ganz vollständig und dennoch – nicht nur für Kenner der Nürnberger Wirtschaftsgeografie und Heimatforscher – hochinteressant ist diese kleine Aufstellung des Nürnberger (Fremden-)Verkehrsvereins über Gaststätten, Hotels und Fremdenzimmer der Noris aus dem Jahr 1961.

Ich jedenfalls habe dieses kleine Faltblatt, das mir aus einem alten Buch entgegenfiel, mit großem Interesse gelesen und bin recht erstaunt, dass es knappe 65 Jahre später noch eine erkleckliche Anzahl der dort aufgeführten Betriebe gibt, sei es die Waldschänke im Tiergarten, Böhm´s Herrenkeller, den Gasthof Bammes, das Erlenstegener Schießhaus, die Hubertussäle, den Nassauer Keller, das Helig-Geist-Spital, das Grand Hotel, das Weinhaus Steichele, das Goldene Posthorn, den Palmengarten (an anderer Stelle), die Baumwolle, den Mautkeller, den Petzengarten, das Schlenkerla zur Schranke, das Tucher Braustübl (heute Tucher-Bräu am Opernhaus), die Wacht am Rhein, den Petzengarten, das Café Beer, das Bratwurst-Röslein, das Luftsprung, die Fischküche Pirckheimer… manche Gaststätten habe ich sicher vergessen oder übersehen.

Wer ein bisschen Freude am Stöbern hat oder sich an den für heutige Verhältnisse absurd günstigen Zimmerpreisen in D-Mark ergötzen will – ein Klick auf das jeweilige Bild vergrößert es. Leider fiel das Scannen des Sonderformats dieses Faltblatts nicht ganz so leicht, seht mir den etwas ungeraden Beschnitt und die Auflösung bitte nach.

Treffen der fränkischen Mastronauten und Blueskyer in Fürth im April 2025

Lange war das Treffen der (mittel-)fränkischen Mastronauten und Blueskyer „in größerem Rahmen“ angekündigt, jetzt haben wir einen Termin und eine neue Location!

Eingeladen sind ganz ausdrücklich alle Mastodon- und Bluesky-Nutzer in der Region (und natürlich auch alle, die sich mit den fränkischen Mastronauten und BlueSkyern verbunden fühlen).

Inzwischen haben wir durch unsere nuudel-Umfrage ein knappes, aber dennoch klares Termin-Statement:

Dienstag, 8. April 2025
18 Uhr
Gasthaus „Zum Tannenbaum“
Helmstraße 10, 90762 Fürth

Ursprünglich wollten wir uns ja im „Stadtwappen“ treffen, das an diesem Tag aber Ruhetag hat, daher weichen wir ins Nebenzimmer der in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Gaststätte „Zum Tannenbaum“ aus. Das Gasthaus ist gut mit der U-Bahn (Fürth Rathaus) und den Buslinien erreichbar und bietet neben vegetarischen Gerichten auch eine vegane Alternative an.

Gaststätte "Zum Tannenbaum", Fürth

Gaststätte „Zum Tannenbaum“, Fürth

Bitte verbreitet den Termin und die neue Location, gerne mit Hinweis auf diesen Post in Eurem Mastodon- und Bluesky-Netzwerk!

Spontane Zu- oder Absagen richtet Ihr zur besseren Planung bitte möglichst frühzeitig per Mastodon oder Bluesky an Karl oder mich oder hinterlasst auch gerne einen Kommentar unter diesem Post.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und dass wir uns alle am 8. April in Fürth wiedersehen!

Herzlichst,
Karl und Michi

Disclaimer: Die Teilnahme am Treffen ist grundsätzlich kostenlos, die entstehenden Spesen und Kosten im Gasthaus trägt jeder selbst. Ein reines Twitter-Treffen werden wir nicht mehr organisieren, schon allein deshalb, weil nach der Übernahme durch Musk und die Umbenennung in „X“ die meisten uns persönlich bekannten Nutzer die Plattform verlassen haben.

Wirtshaus-Explorer: Padelle d’Italia in Nürnberg

Italienische Restaurants gibt es in Nürnberg viele. Und darunter auch viele gute – und bei so viel Konkurrenz muss man sich freilich von den Mitbewerbern abheben. Das Padelle d’Italia hebt sich ab – bezüglich der Qualität und des Geschmacks, aber auch bezüglich des Preises. Wir besuchen heute ein Restaurant, das seinesgleichen sucht.

Padelle d'Italia Nürnberg - Eingang

Als ich die Räume des Restaurants Padelle d’Italia in der Theatergasse betrat, war ich erstaunt über die schiere Größe der Gaststube. Der kleine, etwas verwinkelte Zugang lässt noch nicht vermuten, dass wir schnell inmitten zahlloser Gäste sitzen werden.

TageskarteDas Restaurant ist schon früh bis auf den letzten Platz besetzt. Der freundliche Kellner platziert uns und reicht die Karten. Neben der umfangreichen Speisekarte bringt man alsbald die handgeschriebene Tageskarte an den Tisch. Die Auswahl an Muscheln, Fisch, frischer Pasta und Fleischgerichten überrascht. Schnell werden wir uns einig, die Vorspeisenplatte zu teilen – zusätzlich zum ausgezeichneten gegrillten Gemüse, den Austernpilzen, dem Käse und den Oliven hat man uns wunderbar milde Sardellen auf den Teller gelegt. Auch die Bruschetta Pomodoro überzeugen – es ist bemerkenswert, dass wir im Winter äußerst schmackhafte und reife Tomaten serviert bekommen, die geschmacklich für sich stehen. Der Start ist aufs Vortrefflichste gelungen!

Recht zügig gingen wir zu den Hauptspeisen über. Meine Pizza war handwerklich ganz in Ordnung, ich komme aber nicht umhin, zu sagen, dass man in Nürnberg bessere Pizza essen kann. Die fruchtige Tomatensoße und die angenehm milde Schärfe der scharfen Salami, die man auf der Criminale präsentiert, sind mir angenehm in Erinnerung geblieben, aber ein wenig mehr Käse, etwas mehr Knusprigkeit und ein weit weniger verbannter Rand wären dem Geschmack sicher nicht abträglich gewesen.

Pizza Criminale - Padelle d'Italia in Nürnberg

Wirklich überzeugend war das Risotto mit Mazzancolle (einer großen Furchengarnele), Pistazien und Garnelenfleisch. Fein abgestimmt im Geschmack und mit einem Reis, der im besten Sinne auf den Punkt – al dente – an den Tisch kam, blieb vor allem das reichlich enthaltene, feine Garnelenfleisch und der bestens integrierte und dennoch deutlich wahrnehmbare Pistaziengeschmack in Erinnerung. Das mit den Pistazien ist ja seit dem Hype um die Dubai-Schokolade so eine Mode geworden, kaum ein Restaurant verzichtet auf ein mit Pistazien verfeinertes Gericht auf der Karte (und ich glaube, so viele gehackte Pistazien wie in den letzten sechs Monaten habe ich in meinem ganzen Leben bisher nicht gegessen). Auch hier vermag das „Padelle“ sich dennoch im positiven Sinne abzuheben, man verfolgt nicht stumpf einen Trend, sondern hat sich Gedanken gemacht, wo sich die Pistazien gut einfügen – und ein paar passende Variationen auf die Saisonkarte genommen (das wird später auch der Nachtisch unter Beweis stellen).

Risotto mit Garnele und Pistazien - Pizza Criminale - Padelle d'Italia in Nürnberg

Beeindruckend auch die im Parmesanlaib geschwenkten Tagliatelle mit Speck und einer dichten Sahnesoße. Diese wurde als sehr schmackhaft und intensiv beschrieben. Ein wenig Show-Cooking gehört, wie ihr auf dem Bild sehen könnt, selbstverständlich auch dazu. Aber das wird der Sache keinen Abbruch tun.

Tagliatelle werden in einem Parmesanlaib geschwenkt - Padelle d'Italia in Nürnberg

Ein Wort zur Nachspeise soll, wie versprochen, an dieser Stelle ebenfalls nicht fehlen. Während das klassische Tiramisu recht gewöhnlich und leider auch deutlich wässrig war, begeisterte das Pistazientiramisu auf ganzer Linie. An Pistazien wurde nicht gespart, auch die Mascarpone schmeckte dank der großzügig verwendeten Crema di pistacchio deutlich intensiv nach Pistazie, eine ungekannt leckere Variante, die mit frischen Erdbeeren ausgarnierte Nachspeise war wider Erwarten auch nicht allzu schwer.

Die Weinauswahl ist beachtlich und konnte mich überzeugen. Selbst der einfache Primitivo schmeckte herausragend fruchtig und dabei angenehm trocken. Auf der Karte präsentiert man zahllose Flaschenweine, wer es wünscht, wird von den sehr aufmerksamen Kellnern gut beraten. Der Abend wurde sehr angenehm mit einem Digestif, der aufs Haus ging, beschlossen. Neben einem wirklich feinen, fassgelagerten Grappa wurde Limoncello und als alkoholfreie Variante ein Crodino gereicht.

Problematisch sind die Bierpreise. Man schenkt Tucher aus, ein Seidla Pils kommt auf 5,60 Euro, die Flasche Helles, das leichte und das dunkle Weizen auf 5,50 Euro.

Padelle d’Italia - Gastraum, hell und modern

Wie eingangs erwähnt, handelt es sich beim Nürnberger Ableger des Padelle d’Italia – es gibt auch eine Dependance in Lauf an der Pegnitz – um ein sehr großes Restaurant. Der Gastraum erstreckt sich auf zwei Ebenen, die Tische stehen dicht an dicht. Was bei einer so gut besuchten Gastronomie nicht ausbleibt, ist freilich eine hohe Lautstärke. Das „Padelle“ (deutsch wohl etwa so viel wie „die Pfannen“) präsentiert sich hell, freundlich und vor allem modern. Eine Reservierung ist dringend angeraten.

Padelle d’Italia, Theatergasse 17, 90402 Nürnberg. Telefon: 27 42 130

Wirtshaus-Explorer: Kniedlashütt’n Nürnberg

Manchen gilt sie als Kult in der Südstadt, manche reagieren, spricht man sie auf diese Gastronomie an, etwas reserviert. Um uns selbst ein Urteil zu bilden, besuchten wir unlängst die Gaststätte „Kniedlas Hüdd’n“ unweit des Nürnberger Dutzendteichs. Das Wirtshaus ist an dieser Stelle schon quasi alteingesessen.

Kniedlas Hüdd'n Nürnberg

Früher in der Frankenstraße ansässig, findet sich das Restaurant nun an der Richthofenstraße, Ecke Regensburger Straße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Immelmannstraße. Das alte, trutzige Gebäude vermittelt von außen erst mal eine gewisse Urigkeit.

Dass sich an selber Stelle früher einmal ein griechisches Restaurant befunden hat, kann der weiß getünchte und etwas sterile Gastraum nicht verhehlen. Man hat sich aber reichlich Mühe gegeben, den etwas spröden Charme der ehemals rustikalen Einrichtung zu vertreiben und die Moderne Einzug halten zu lassen – das ist gelungen, aber so richtig möchte keine Gemütlichkeit aufkommen. Auf dem Tresen steht eine Bluetooth-Boombox und beschallt den Gastraum mit deutschem Schlager.

Kniedlas Hüdd'n Nürnberg - Gastraum

Die Speisekarte wartet mit einer Vielzahl fränkischer Gerichte auf, allen voran Schnitzel und Bratengerichte. Aber auch veganes (Maultaschen, diverse Seitan-Braten, Suppen und Salate) und glutenfreies Essen rundet das Angebot ab – man geht mit der Zeit. Wir entscheiden uns an diesem Abend für zwei Klassiker: Schnitzel mit Kartoffelsalat und Schäufele mit Kloß, Verzeihung, Kniedla.

Das Schnitzel (15,90 Euro) selbst ist groß und üppig, will aber nicht so recht munden. Die beiden Schnitzelstücke sind sehr dick, dick und fest ist auch die Panade. Schweinerücken, das muss man an dieser Stelle festhalten, gibt leider kein allzu gutes Schnitzel. Wirklich gut ist der hausgemachte Kartoffelsalat nach fränkischer Art.

Kniedlas Hüdd'n Nürnberg - Schnitzel mit Kartoffelsalat

Ein wenig versöhnter bin ich mit meinem Schäufele (mit großem Kniedla für 18,90 Euro – ohne Beilagensalat). Zwar ist die Kruste stellenweise etwas zäh, wovon ich durchaus enttäuscht bin, insgesamt schmeckt das Fleisch aber intensiv, ist nicht allzu trocken und löst sich gut vom Knochen. Es ist nun nicht das größte Schäufele, das man im Lande bekommt, das macht aber nichts, weil man zu selbem ja noch ein Kniedla bezwingen muss. Ich ordere das große – auf der Karte ist es mit einem Gewicht von 630 Gramm ausgewiesen. Das Kniedla, da gibt es gar nichts zu deuteln, ist hervorragend. Und riesig. Und wirkloich richtig gut. Weich und geschmackig, mit ein klein wenig Klößbrot, mundet es ausgezeichnet. Der Name ist Programm – Kniedla kann man in der Kniedlas Hüdd’n. Da stört auch nicht, dass die Soße, von der man im Bedarfsfall kostenlos nachgereicht bekommt, für fränkische Verhältnisse etwas dicht ist.

Kniedlas Hüdd'n Nürnberg - Schäufele mit Kloß

Zum äußerst fairen Preis zapft man Veldensteiner Bier, das mit sehr moderaten 3,70 Euro für ein Seidla bepreist ist. Man darf halt keinen Anstoß daran nehmen, dass das frisch Gezapfte verhältnismäßig warm und leider auch ein wenig schal ist.

Insgesamt hat die Kniedlas Hüdd’n einen ambivalenten Eindruck bei uns hinterlassen. Einerseits bekommt man große Portionen und günstiges Bier, Kniedla und Kartoffelsalat sind fantastisch. Auf der anderen Seite fehlt es halt an Handwerk und ein klein bisschen auch an Raffinesse. Das Schnitzel für sich genommen überzeugte nicht, auch Schäufele habe ich schon besser gegessen. Wo Licht ist, dieses alte Sprichwort bewahrheitet sich immer wieder, ist eben auch Schatten. Die Kniedlas Hüdd’n ist selbstredend kein kompletter Reinfall, wirklich begeistern konnte sie uns aber auch nicht. Um Reservierung wird gebeten.

Speisegaststätte Kniedlas Hüdd’n, Richthofenstraße 4, 90478 Nürnberg. Telefon: 99 44 90 20

Wie aussagekräftig sind heute noch Google-Bewertungen?

Wer auf der Suche nach neuen Restaurants, Geschäften oder nach speziellen Dienstleistungen ist, hat in vergangenen Tagen gerne auf das Branchen-Telefonbuch oder Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld zurückgegriffen. Heute nutzt wohl die Mehrzahl der Menschen auch die Dienste von Google – und gerade bei Google Maps finden sich zu nahezu jedem niedergelassenen Geschäft entsprechende Bewertungen. Nur allzu gerne lassen wir uns von solchen durch die Nutzer generierten Bewertungen leiten – verfügt ein Unternehmen über viele gute Bewertungen, kann es so schlecht nicht sein, sind viele negative Bewertungen vorhanden, ist zumindest eine gewisse Vorsicht geboten – so möchte man meinen.

Doch es gibt inzwischen Anhaltspunkte, die am System der Google-Bewertungen sehr ernste Zweifel aufkommen lassen. Denn viele Unternehmer lassen heute fundierte negative Bewertungen nach einiger Zeit löschen – und der Bewerter ist kaum in der Lage, sich hiergegen adäquat zur Wehr zu setzen. Einige solcher Fälle möchte ich im Folgenden dokumentieren.

Die zentrale Frage lautet: Sind Google-Bewertungen für den Verbraucher überhaupt noch relevant, können sie den Nutzer noch bei der Entscheidungsfindung, welche Dienstleistungen sie wo einkaufen, welche Ärzte sie aufsuchen oder welche Restaurants sie besuchen, inzwischen noch unterstützen?

Eine Antwort darauf fällt schwer. Klar ist: Hat ein Unternehmen viele ausschließlich gute oder sehr gute Bewertungen, sollte man auf jeden Fall misstrauisch werden. Natürlich kann dieses Misstrauen auch die Falschen treffen, allerdings liegt bei Unternehmen, die nur gute oder sehr gute Bewertungen haben, der Verdacht nahe, dass diese dadurch zustande kamen, dass der Inhaber einer Unternehmung in das Bewertungssystem eingegriffen hat bzw. hat eingreifen lassen.

Geht das so einfach? Nun, ich habe es selbst erlebt. Ich bin nun kein großer Local Guide (mehr), habe noch etwa 130 Bewertungen bei 3.500 Punkten online und dennoch bin ich schon mehrmals Opfer von Zensurmaßnahmen, die durch Unternehmen oder Wirte angestoßen wurden, geworden.

Ein kleines Beispiel: Vor einiger Zeit waren wir zu fünft „zu Gast“ in einem wohl als gutbürgerlich bezeichneten Steiner Restaurant, das ich hier nicht namentlich nennen möchte. Die Speisen und der Service waren deutlich unterdurchschnittlich, die Preise gehoben. Nach der äußerst mäßigen Erfahrung dort fühlte ich mich bemüßigt, das im Rahmen einer kurzen Rezension mitzuteilen.

Unser heutiger Besuch im {average Gasthaus} konnte uns nicht überzeugen – zuvorderst ist anzumerken, dass leider das Preis-Leistungsverhältnis überhaupt nicht stimmt. Das relativ biedere Gasthaus mit seinem doch leicht abgegriffenen Interieur vermag nicht das Gefühl von Gemütlichkeit zu verströmen, die Toiletten […] sind alt und lieblos, die frühen 80er Jahre lassen hier grüßen. Der Hausschoppen, ein relativ nichtssagender Franke ohne Ecken, Kanten und Geschmack, wird im verkratzten Römer serviert – das kann heute jede Dorfwirtschaft besser. Das Essen reicht man auf Porzellan im Stile der Serie „Salzburg“ und dieser Standard der späten 1970er, frühen 1980er Jahre wird konsequent beibehalten. Die Beilagensalate schwimmen welk und traurig in wässrigem Dressing. Zwei Schäufele kamen an den Tisch mit gummiartiger Kruste – aber staubtrockenem Fleisch, zwei verkochten Klößen und einer schleimig-sämigen Soße. Kein volles Fiasko, aber auch eben so niedriger Standard, dass es einfach nicht mehr in unsere Zeit passt. Dafür {hoher, wenig marktüblicher Betrag} Euro zu nehmen ist, gelinde gesagt, frech. Der Service war aufgesetzt freundlich und – obwohl wir zu Beginn die einzigen Gäste waren – etwas überfordert. Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Unser Abend im {average Gasthaus} war nun kein kompletter Reinfall – aber eine Zeitreise in die Durchschnittsgastronomiekultur der frühen 80er. […] Eher ein Restaurant für Gäste in höherem Alter mit niedrigen Ansprüchen, das ich bei allem Wohlwollen leider nicht weiterempfehlen kann. ★★

Die Auslassungen in eckigen Klammern mögen verhindern, dass die beschriebene Gastronomie allzu leicht wiedererkannt werden kann, das soll an dieser Stelle nämlich nicht das Thema sein.

Das Löschersuchen wurde vonseiten des „Bevollmächtigten“ wie folgt begründet (Auszug aus der Mail, die ich von Google erhielt und das an Google, nicht an mich als Rezensenten, gerichtet war):

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Bevollmächtigter in dieser Angelegenheit.

Unser Mandant hat eine negative Bewertung erhalten, unser Mandant teilte uns mit, dass der Verfasser sowie der Inhalt der Bewertung unbekannt ist.

Wir sind zugelassener Rechtsdienstleister unter dem Aktenzeichen {average Aktenzeichen} beim Amtsgericht {average Nniedersächsische Stadt}.

 

Der Inhalt der Bewertung konnte keine Informationen auf die Echtheit des Bewerters geben. Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt, (Telefon, E-Mail, Anfrage, Angebot, Termin), durch den sich die Bewerter eine Meinung über das Unternehmen gebildet haben könnten. Somit können die Bewertungen nur unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.

 

Ebenso ist die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie diffamierende Inhalte in Bewertungen, unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit, kein schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 (219)).

Wir bitten Sie das Prüfverfahren einzuleiten.

 

Wir erteilen Ihnen hiermit eine Rüge, Sie haben daher eine Prüfungspflicht nach aktuellem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof, siehe Az. VI ZR 1244/20, Urteil vom 09.08.2022.

Den Nachweis Ihrer Prüfungspflicht bitten wir zur Weiterleitung an unseren Auftraggeber uns zuzuleiten. Dazu wird unser Mandant ggf. dann Stellung nehmen.

Es war ein wenig Recherche, die es erforderte, um herauszufinden, wer denn der „Rechtsdienstleister“ ist, der meine Rezension löschen ließ. Es handelt sich hier mitnichten um einen Anwalt oder eine Kanzlei, sondern ein Inkassounternehmen, welches gleichzeitig auch Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Vertriebsdienstleistungen, aber auch Löschungen von „rechtswidrigen Negativrezensionen im Internet“ anbietet. Wenn Honest Achmed Used Cars and Certificates wüsste, womit man hierzulande so alles Geld machen kann, würde er sein Business sicher um einige lukrative business cases erweitern ;).

Dass ich die Firma, die hier tätig wurde, überhaupt recherchieren konnte, liegt an einem kleinen Fehler, den Google machte: Erhält ein Rezensent per E-Mail einen Hinweis auf eine eingegangene takedown notice, so wurde bis vor kurzem der Text des Beschwerdeführers, um den Namen, Adresse und Kontaktdaten des Beschwerenden gekürzt, in Kopie in die Mail eingefügt.

Bei der oben zitierten Mail hat dieser Automatismus allerdings versagt, es wurde mir ein Aktenzeichen mitgeschickt, bei dem ich dann bei Gericht die Firmierung in Erfahrung bringen konnte. So habe ich gleich eine ladungsfähige Anschrift und den Vertretungsbevollmächtigten, den ich nun juristisch belangen lassen kann. Leider ist das die absolute Ausnahme, Google teilt den Rezensenten nämlich nicht mit, wer da zur Durchsetzung von wessen Interessen beauftragt wurde. Die oft dubiosen Firmen, die aus der Löschung von negativen Google-Bewertungen ein (sicher auch recht leicht nahezu vollständig automatisiertes) „Business“ entwickelt haben, bleiben so lange in der Grauzone verborgen, bis sich ein Rezensent, der Zensuropfer geworden ist, die Mühe macht und einen Anwalt auf die Sache ansetzt. Und das dürfte in Anbetracht des Aufwands und der Kosten wohl die absolute Ausnahme sein.

Ich möchte an dieser Stelle zum wichtigsten Punkt, der „Begründung“, der zufolge die Bewertung zu löschen sei: Hier wird mit der Aussage „Der Inhalt der Bewertung konnte keine Informationen auf die Echtheit des Bewerters geben. Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt, (Telefon, E-Mail, Anfrage, Angebot, Termin), durch den sich die Bewerter eine Meinung über das Unternehmen gebildet haben könnten“ schlicht unterstellt, ich wäre nie Gast in dieser Wirtschaft gewesen, obschon augenfällig das Gegenteil der Fall ist – meine sehr eindeutigen Beschreibungen der Örtlichkeiten, des Speisenangebots, des Service… legen nahe, dass ich vor Ort war und das schlechte Schäufele dieses Durchschnittsgasgenoms auch gegessen habe. Noch dreister ist allerdings der Schluss, der vom dubiosen Löschdienstleister gezogen wird: „Somit können die Bewertungen nur unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.“ Das ist – für jedermann offensichtlich – nichts anderes als eine Lüge.

Wohl die meisten gelöschten Bewertungen dürften rechtlich gesehen absolut zulässig sein, in aller Regel sind die Bewertungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung vollständig gedeckt. Also bedient man sich des „Kniffs“, einfach zu unterstellen, der Rezensent wäre nie Kunde des bewerteten Unternehmens gewesen – das ist mir in der Recherche zu diesem Post mittlerweile regelmäßig untergekommen. Gerne wird dann wie folgt argumentiert (alle Zitate sind den removal notices von Google entnommen):

Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass berechtigte Kritik ausdrücklich erwünscht und zur Verbesserung der eigenen Leistung genutzt wird.

 

Bei der vorliegenden Bewertung ist für das bewertete Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar, inwiefern ein nötiger Anknüpfungspunkt vorliegt.

 

Daher bitten wir um Einleitung des Prüfverfahrens.

Dieses Prüfverfahren soll dazu dienen, gefälschte Bewertungen zu verhindern, damit sichergestellt ist, dass nur solche Personen bewerten, die auch tatsächlich über eigene Erfahrungen verfügen.

Vorliegend kann das bewertete Unternehmen leider nicht rekonstruieren, inwiefern ein Kontakt vorgelegen hat.

Das ist freilich sehr perfide. Denn, anstatt dass das Unternehmen nachweist, dass man nicht Kunde dort gewesen sein kann, wird die Beweislast zuungunsten des Bewerters umgekehrt und man selbst soll einen Nachweis darüber erbringen, dass ein Kundenverhältnis bestand. Google schreibt hierzu:

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

 

[…]

Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Das mag aus Sicht Googles recht und billig sein, kein Rezensent wird sich aber gegenüber Google oder dem Unternehmen, das die Zensur anstoßen ließ, so umfänglich selbst bloßstellen und entsprechende, teils hochsensible Daten, herausgeben, nur um sich gegen eine ungerechtfertigte Rezensionsentfernung zur Wehr zu setzen.

Praktisch gesprochen bedeutet das, dass man gezwungen wird, sich seiner informationellen Freiheitsrechte quasi selbst zu berauben, anderenfalls hat man niederschwellig keine Möglichkeit, gegen die Zensur der eigenen Bewertung in Form von, wie es Google als „Konsequenz“ betitelt, einer „Zugangsbeschränkung“ vorzugehen. Das ist nämlich der nächste feine juristische Kniff, den Google anwendet: Der Inhalt wird ja nicht gelöscht – gegen so eine Löschung könnte man rechtlich relativ einfach vorgehen, der Inhalt wird ja nur nicht mehr angezeigt, das nennt sich dann „Zugriffsbeschränkung“. Das Resultat ist für die Nutzer, für die Community, dasselbe – juristisch macht es einen Unterschied, der ein Vorgehen gegen diese zumeist automatisiert getroffenen „Entscheidungen“ deutlich verkompliziert.

Interessanterweise glaubt man bei Google der Argumentation, der Rezensent wäre nie Kunde des Unternehmens gewesen, selbst dann, wenn sehr aussagekräftige Fotos, die darstellen, dass man vor Ort war, Teil der Rezension sind.

Verkompliziert wird die Sache noch durch einen weiteren Umstand: Inzwischen erhalten Rezensenten nur noch äußerst selten eine um die Kontaktdaten der Beschwerdeführer gekürzte Abschrift der takedown notice. Man ist dazu übergegangen, lapidar die Kategorie der Beschwerde mitzuteilen.

Weitere gerne ins Feld geführte Gründe für das Löschen oder „Unsichtbarmachen“ einer Rezension durch Google ist die Behauptung, der Beitrag erfülle den Tatbestand der „Diffamierung“ oder „Verleumdung“.

Ein weiteres Beispiel: Ein guter Freund bewertete die Filiale eines Nürnberger Burgerrestaurants im Osten der Stadt, gab der Gastronomie sogar zweimal eine Chance und berichtete in seiner Google-Bewertung ehrlich und transparent darüber. Er bewertete übrigens unter seinem Klarnamen.

Edit 01.06.23: Zweite Chance: wir holten zwei Bacon Burger mittags. Es war nix los, nur 4 Gäste auf zwei Tische verteilt. Die Burger waren schnell fertig. Und dann die nächste Entäuschung: lieblos belegt, der Bacon war total labbrig, das Patty schmecke nach nix, nur die Soße hatte einen Geschmack. Ich hab den Verdacht, dass die Pattys irgendwelche Fertigteile waren. Geht mal in die anderen guten Burgerläden, da könnt ihr schmecken wie gute Pattys sein können. Und der Burger kostete 11€. Das war’s mit {average Burgerrestaurant}, nie wieder geh ich dahin. Sehr schade.

Die Freude war groß! Eine Filiale des {average Burgerrestaurant} kommt in den Nürnberger Osten. Wenn man hier arbeitet freut man sich über jede kulinarische Ergänzung. Heute war der Tag des erstens Besuchs, wir bestellten zwei Chicken Mango Sandwiches und Curry Fries. Und leider war die Enttäuschung groß. Die Sandwiches waren wirklich fad zubereitet. Das Sandwich wurde gefühlt dreimal mit grünen Salat umwickelt, der Toast [nicht] richtig getoastet. Die Belegung an sich ließ sehr zu wünschen übrig und der Geschmack war auch nicht gut, und das für 10.50€. Da Coca Cola war aber super. Einen Versuch gibt es noch mit einem Burger. Ich hoffe, der wird besser. ★★

Diese Bewertung wurde nach Beschwerde wegen „Diffamierung“ „bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit“ zugriffsbeschränkt. Der Witz: Das deutsche Strafrecht kennt keinen Tatbestand der Diffamierung. Der einer Diffamierung wohl am ehesten nahekommende Tatbestand wäre die „üble Nachrede“, damit üble Nachrede überhaupt als Delikt infrage zu ziehen ist, muss die Tatsachenbehauptung nachweislich falsch und zudem geeignet sein, den Betroffenen oder sein Unternehmen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Lesen wir die obige Bewertung noch einmal durch, so ist auch Nichtjuristen sofort plausibel, dass keine der genannten Verdachtsmomente begründet sind.

Ganz klar ist es wesentlich einfacher und erfolgversprechender, unliebsame Google-Bewertungen löschen zu lassen, als positive Bewertungen einzukaufen (letzteres ist nicht nur ein Verstoß gegen die Richtlinien Googles, auch die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten, ist nicht gering). Wer den Versuch unternimmt, Google-Bewertungen löschen zu lassen, trägt, wie wir später noch sehen werden, kaum ein Risiko. Das „Schlimmste“, was ihm passieren kann, ist, dass die negative Bewertung einfach stehen bleibt, oder man, wenn man ungeschickt vorgeht, beim Versuch des Entfernenlassens etwas Geld verliert.

Zusätzlich perfide: Google teilt nicht mit, welche Anbieter, „Rechtsdienstleister“, Anwälte oder Kanzleien hier in wessen Auftrag tätig sind oder wie ihre Bevollmächtigung nachzuweisen ist. So ist es den in ihren Rechten verletzten Rezensenten noch nicht einmal möglich, Informationen darüber zu erhalten, zu veröffentlichen oder zu sammeln, wer die beteiligten Akteure sind und ob sie überhaupt berechtigt sind, Bewertungen löschen zu lassen.

Wer bei Google einfach „negative google bewertungen löschen lassen“ sucht, erhält zahllose bezahlte Werbeanzeigen und weitere Angebote von Firmen und Kanzleien, die teils zum Pauschalpreis, der nur um Erfolgsfall fällig wird, Google-Bewertungen löschen lassen.

Die Preise sind, wie sich allein anhand des Screenshots leicht ablesen lässt, gering. Mancher Anbieter wirbt mit einer über 90-prozentigen Erfolgsquote.

Dieses Vorgehen ist aus Verbrauchersicht ein Fiasko. Hier werden nicht nur wertvolle Beiträge aus der Community unter teils fadenscheinigen Begründungen wegzensiert und die freie Meinungsäußerung der Beitragenden beschnitten, auch der Wettbewerb wird von unlauteren Gewerbetreibenden verzerrt. Wer sich nicht entsprechende Hilfe sucht, um Bewertungskosmetik zu betreiben, ist der Dumme. Wer manipulierend in das Bewertungswesen eingreift, erschleicht sich nicht nur das Vertrauen argloser Kunden, sondern verbessert auch sein Ranking und seine Umsätze. Google schützt seine Rezensenten und ihre wichtigen Beiträge nur wenig. Es ist für mich nicht erkennbar, dass Google solche Angriffe auf das eigene Bewertungssystem adäquat abwehrt. Ich werfe Google weiterhin fehlende Transparenz vor – gegen alle ausnahmslos unzutreffenden Anwürfe habe ich bei Google Einspruch erhoben, in keinem einzigen Fall wurde ihnen stattgegeben, ob die Einsprüche überhaupt sinnstiftend behandelt und warum sie abgeschmettert wurden, habe ich nie erfahren.

Hier offenbart sich im kleinen, im Detail, freilich auch das Grundproblem der Ideologie des sogenannten „freien Marktes“ (den es, wie jeder weiß nicht gibt, den es nie gegeben hat) – denn auf ihm besteht ja nicht der, der die besten Produkte anbietet, sondern der, der finanzstark und skrupellos in die Absatzpolitik eingreift. Den Schaden tragen die Verbraucher, die Arbeitnehmer, die Gesellschaft – alles wie immer.

Es wäre höchst Zeit, solchen „Unternehmern“ ein für alle Mal das Handwerk zu legen und drakonische Strafen gegen sie, aber auch die handlangenden Kanzleien und Agenturen zu verhängen. Ihnen allein die Schuld an der Misere aufzubürden, wäre aber zu kurz gegriffen. Dass ganz offensichtlich auch missbräuchlich schlechte Bewertungen ohne größeren erwartbaren Widerstand gelöscht werden, ist grundsätzlich auch nur durch ein Versagen des Gesetzgebers und der Gerichte ermöglicht.

Nun bleibt freilich nur noch, die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Welche Aussagekraft haben heute noch Google-Bewertungen? Hier muss sich freilich jeder diese Frage selbst beantworten. Ich persönlich halte nach den geschilderten Fakten die Aussagekraft von Google-Bewertungen mittlerweile für relativ gering. Jeder Gewerbetreibende kann nach meinem Dafürhalten, ohne mit größerem Widerstand rechnen zu müssen, mit geringen Kosten und mit nur ein wenig Know-how Bewertungskosmetik betreiben und missliebige Kommentare löschen lassen. Da ich als Nutzer nicht wissen kann, ob Bewertungsprofile (wie oben beschrieben) manipuliert wurden oder nicht. Einfach auf die Aussagekraft der Bewertungen zu vertrauen, wäre reichlich naiv. Dazu kann ich persönlich niemandem raten.
Noch vor einigen Jahren war das besser, da trat das Problem mit entfernten Bewertungen noch nicht in der heutigen Häufung auf. Wieder einmal haben es „Geschäftsleute“ geschafft, sich der durch Schwarmintelligenz getragenen, öffentlich transparent gemachten Kundenmeinung zu entziehen.

Einladung zum Treffen der fränkischen Mastronauten und BlueSkyer

Schon einige Male trafen sich insbesondere mittelfränkische Mastodon-Nutzer in kleinem Kreis in der Fürther Gustavstraße ganz ungezwungen, um sich bei einem (oder mehreren) Seidla Bier, Schoppen Wein oder Spezi kennenzulernen, sich zu vernetzen und einfach ein wenig miteinander zu ratschen – wie man hierzulande so schön sagt.

Bei unserem letzten kleinen Treffen Anfang Januar, wir waren zu viert, beschlossen wir, das nach langer Zeit einmal wieder in einem etwas größeren Kreis anzubieten und damit auch ein wenig an die alten „Twanken“-Twitter-Treffen, von denen ich früher auch zwei organisierte, anzuknüpfen.

Eingeladen sind ganz ausdrücklich alle Mastodon- und Bluesky-Nutzer in der Region (und natürlich auch alle, die sich mit den fränkischen Mastronauten und BlueSkkyern verbunden fühlen). Ein reines Twitter-Treffen werden wir nicht mehr organisieren, schon allein deshalb, weil nach der Übernahme durch Musk und die Umbenennung in „X“ die meisten uns persönlich bekannten Nutzer die Plattform verlassen haben.

Update: Inzwischen hat sich als geeignetster Termin der Dienstag, 8. April 2025, 18 Uhr herauskristallisiert. Da an diesem Tag das „Stadtwappen“ geschlossen hat, weichen wir ins Nebenzimmer der Gaststätte „Zum Tannenbaum“, Helmstraße 10, 90762 Fürth, in unmittelbarer Nähe aus. Das Gasthaus ist gut mit der U-Bahn (Fürth Rathaus) und den Buslinien erreichbar und bietet neben vegetarischen Gerichten auch eine vegane Alternative an. Mehr Info im entsprechenden Post.

Um allzu weitverzweigte Diskussionen zu vermeiden und die Terminfindung zu vereinfachen, verständigten Karl und ich uns darauf, Anfang April zwei Termine zur Auswahl zu stellen, die nicht in der Ferienzeit liegen und eine Gaststätte für das Treffen zu wählen, die nicht nur genügend Platz zur Verfügung hat, sondern auch sowohl mit der U-Bahn, als auch mit den Stadtbussen gut erreichbar sein sollte. Beginn ist um 18 Uhr, um auch Menschen mit Familie eine Teilnahme zu ermöglichen, wer zu einem späteren Zeitpunkt nachkommen möchte, ist selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen.

Als Termine schlagen wir
Donnerstag, den 3. April 2025 ab 18 Uhr oder
Dienstag, den 8. April 2025 ab 18 Uhr
vor.

Über den Termin könnt ihr im Nuudel-Umfrage-Tool abstimmen – hier geht’s zur Umfrage.

Bitte abstimmen, damit wir entsprechend reservieren können. Für Anmerkungen gerne ein Reply an Karl oder mich, die Kommentare stehen aber auch offen.

Aller Voraussicht nach buchen wir den Tisch in der Gaststätte „Zum Stadtwappen“, Bäumenstraße 4, 90762 Fürth. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum Fürther Rathaus und ist mit zahlreichen Buslinien und der U-Bahn-Linie 1, Haltestelle „Rathaus“ zu erreichen.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und dass wir uns alle im April in Fürth wiedersehen!

Herzlichst,
Karl und Michi

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