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Eigentlich schade…

Eigentlich ist es schade, dass die GVU in der „Raublöschaffäre“ die Unterlassungserklärung von Mario Sixtus und Alexander Lehmann nicht unterschrieben hat.

Zur Vorgeschichte der Raublöschaffäre findet ihr hier mehr.

Warum das so gelaufen ist, ist schnell klar. Die GVU beschäftigt als Subunternehmer eine Münchner Firma namens „OpSec Security GmbH“ in Unterhaching. Deren Job scheint zu sein, Takedown Notices im Auftrag der GVU zu versenden.

Warum aber hat so ein Take Down (in diesem Falle bei Videohoster vimeo) bei den Herren Lehmann und Sixtus stattgefunden? Im Netz hält sich hartnäckig ein Gerücht*, das aber so plausibelscheint, dass ich es hier zusammengefasst wiedergeben möchte:

Filmportalseiten, die im Verdacht stehen, dass auf Ihnen urheberrechtsverletzendes Material eingebettet oder verlinkt sein können, würden demnach von nicht näherbenannten Subunternehmern der Contentmafia gescannt. Das Ergebnis dieser Scans werde dann mehr oder weniger präzise gegen Datenbanken der Contentmafia gefahren und und an die Hoster der entsprechenden ateien würden dann Takedown Notices gesendet.

Wer sich einmal Portale wie kino.to und ähnliche angesehen hat, der bekommt schon eine Idee davon, dass es sich hier um eine solche Materialfülle handelt, dass ein händisches Auswerten quasi unmöglich ist. Takedown Notics an solche Portale zu senden, ist weiterhin nicht sinnvoll, denn diese sitzen zumeist in Staaten, in denen eine contentmafiafreundliche Rechtsprechung entweder nicht vorhanden ist oder die Durchsetzung derselben nicht enforced wird. Und rechtlich kann man diesen Portalen auch nicht ans Fell, denn sie verlinken ja strenggenommen nur zu Inhalten die das Urheberrecht Dritter verletzen können – hosten bzw. verbreiten solche Dateien aber nicht.

Das Vorgehen der Wahl sei dann folgendes: Man scanne die Links vermeintlich zwielichtiger Portale und sende (nach Abgleich) dann die entsprechende TN an den Hoster, auf den der Link verweist.

So oder so ähnlich könnte es gelaufen sein. Und so ist auch vorstellbar, warum es gerade Herrn Lehmann und Herrn Sixtus erwischt hat – hier hat einfach ein Fan Links auf Portale gestellt. Der Subunternehmer scannt, schickt die TN und der Hoster killt das File.

Herr Lehmann und Herr Sixtus ließen also die GVU abmahnen. Die aber erklärte sich flugs für nicht zuständig. Die Abmahnung wurde nicht von der GVU sondern von der OpSec unterschrieben.

Da ist ein feiner Unterschied: Zwar wurde das Löschen im Namen der GVU – aber nicht von der GVU betrieben. Und so erklärt Mario Sixtus in seinem Blog treffend:

Sowohl die GVU, als auch OpSec behaupten steif und fest, dass letzteres Unternehmen in dieser Sache ohne direkten Auftrag des ersteren gehandelt hatte. Man kann nun natürlich mutmaßen, ob die GVU ihren Dienstleister hier als Sündenbock vorschickt. Das wäre von unserer Seite allerdings schwer zu beweisen. Ja, es schmeckt in der Tat ein wenig bitter, aber von einem weiteren gerichtlichen Vorgehen gegen die GVU werden wir wohl absehen, da wir schwerlich belegen können, dass die Aussagen von GVU und OpSec falsch sind. (Quelle)

Ein Punktsieg? Na, ich würde eher sagen ein gutes Unentschieden. Zuerst einmal muss ich festhalten, dass ich hocherfreut bin, dass sich überhaupt einmal jemand gegen die gewehrt hat. Das ist schon ganz prima und sicher eine richtige und angemessene Reaktion. Die GVL aber, die hinter dem ganzen Treiben steckt (warum hätte sie sonst OpSec beauftragen sollen), ist leider ungeschoren davongekommen.

So fragt ComPad beispielsweise via twitter:

wie sieht das eigentlich aus, wenn bei einer Aktion ‚im Namen der GVU‚ die GVU unzuständig sein will? Das stinkt doch.

Auch die Kommentare bei Mario Sixtus legen Zeugnis ab vom tiefen Misstrauen der Netzgemeinde gegen die GVU. So ist dort zu lesen: „Finde es persönlich nur sehr schade, dass die GVU da ungeschoren rauskommt. Die hätten es am ehesten verdient….“. Dem kann ich mich nur anschließen. Und weiter liest man: „Klarer Fall von Bauernopfer sozusagen 😉 Nur schade, dass sich die Beweisführung (gegen die GVU als Auftraggeberin) in diesem Fall so schwierig gestaltet, bzw. unmöglich ist, wenn dem so sein sollte.“.

Freilich liegt der Verdacht nahe, dass OpSec ein Bauernopfer ist – nur es ist wohl nicht beweibsar (es sei denn, ein unzufriedener OpSec/GVU-Mitarbeiter leakt ein paar Dokumente, dass wäre witzig, aber leider wohl nicht realistisch). Und so scheint das Ding hiermit zu enden. Schade eigentlich…

Was bleibt? Nach menschlichem Ermessen dürfte der Imageschaden für die GVU erheblich sein. Wer bei twitter nach GVU sucht, findet mittlerweile zu Tausenden negative tweets. Die Sache macht auch in nahezu allen relevaten A-Blogs die Runde. Golem, Heise und viele andere berichteten.

Wäre die GVU ein Unternehmen, das Endkunden etwas verkaufen würde, so müste man aller Erfahrung nach einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag budgetieren, um diesen Imageschaden auch nur annähernd zu kitten.

Was bleibt zu sagen? Ob Raubkopierer Verbrecher sind, wage ich zu bezweifeln. Meiner Meinung nach sind aber Raublöscher aus ethischen Gründen zu verachten. Zutiefst.

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* das „halb“ bestätigt wurde – durch die Pressemitteilung der GVU selbst. Hier weitere Infos.