blog.fohrn.com

GVU ahndet Urheberrechtsverstöße ohne ein Urheberrecht zu haben

Die Angst der Contentmafia vor Creative Communs muss je wirklich frei flottierend sein und diese Leute so blockieren, dass bei ihnen weder Denken noch überlegtes Handeln funktioniert.

Lattenkracher des Tages: Die GVU lässt auf dem Videoportal vimeo Inhalte entfernen, ohne dass sie irgend eine Erlaubnis dazu hat oder die Urheber davon gewust hätten.

Aber von vorne: Wer oder was ist die GVU, die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.“?

Die Wikipedia weiß Antwort:

Durch eine starke Lobbyarbeit wird maßgeblich Einfluss auf die Gesetzgebung im Bereich des Urheberrechts genommen, da die GVU über einen umfangreichen Pool an Informationen verfügt, auf welche Arten und Erscheinungsformen von Urheberrechtsverletzungen sich die Gesetzgebung einstellen muss. Vor allem Peer-to-Peer-Systeme, sowie neuerdings auch verstärkt Filehoster-Systeme, werden ständig in die Überprüfungen einbezogen. Andererseits ermittelt die GVU mit konspirativen Methoden den Betrieb von Servern im Internet, über die illegal Kopien von Filmen und Musikstücken erstellt und in der Folge durch „öffentliches Zugänglichmachen“ verbreitet werden. Infolge dieser Ermittlungen können über die festgestellten IP-Adressen die Nutzer durch die Strafverfolgungsbehörenden ermittelt werden.

Die GVU unterscheidet sich von anderen in diesem Bereich tätigen Firmen dadurch, dass keine Abmahnungen an Endbenutzer von Filesharing Netzwerken verschickt werden.Stattdessen werden die ermittelten IP-Adressen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaften und die weiteren Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei) weitergeleitet. Im folgenden Prozess schließlich stellt die GVU Sachverständige, welche auf Seiten der Staatsanwaltschaft Einschätzungen zum Tatbestand abgeben. Dies geschieht durch das Entsenden von Mitarbeitern, da ein gleichzeitiges Auftreten als Kläger und Gutachter nicht vertretbar wäre.

Im August 2006 kritisierte das Landgericht Kiel diese „Privatisierung des Ermittlungsverfahrens“ und sah in der Weitergabe von Beweismaterial an die nicht neutrale GVU einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung.

Vertreten werden gemäß der Selbstdarstellung der GVU die „Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft“.

Das das Image solcher Vereine nicht besonders gut ist, liegt auf der Hand.

Und die jetzigen Aktionen der GVU sind auch nicht dazu geeignet, dieses Image zu verbessern: Die GVU hat auf dem Videoportal vimeo Werke der Serie „Elektrischer Reporter“ von Mario Sixtus und das Animationsvideo „Du bist Terrorist“ sperren lassen.

Gut, so möchte man meinen, das Sperren von Videos ist ja deren Auftrag, deren engeres Geschäftsanliegen. Aber in diesem Fall ist das nicht so, denn weder wussten die Urheber von der Sperrung noch erteilten Sie der GVU einen wie auch immer gearteten Auftrag. Und da die Werke beide unter einer Creative Commons-Lizenz verteilt werden, ist das Vorgehen der GVU natürlich illegal.

Wie kommt die GVU dazu, den Kurzfilm „Du bist Terrorist“ und vier Episoden des „Elektrischen Reporters“ sperren zu lassen? Ich kann es mir nicht erklären. Ich finde auch kein tertium comparationis zu kommerziellen Filmen, das die GVU hättwe vermuten lassen können, dass es sich um das Urheberreicht eines ihrer „Auftraggeber“ handelt. Das scheint übrigens nicht nur mir so zu gehen. Heute Vormittag schwappen im Stundenmittel sechzig entrüstete Meldungen allein über Twitter.

Die GVU hat sich selbst in einen PR-Super-GAU manövriert. Und noch mehr: Die GVU macht sich, schenkt man dem Blog Internet Law Glauben, damit selbst strafbar, weil sie durch die Aktion die Urheberrechte von Mario Sixtus und Alexander Lehmann verletzt.

Ich bin sehr gespannt, welche dümmliche Ausrede sich die PR-Abteilung der GVU für Ihre Zensurversuche einfallen lässt…

Bereits 2006 hat sich die GVL wegen einer Lizenzänderung zu Ungunsten nichtkommerzieller Webradio-Anbieter unbeliebt gemacht. Über die GEZ brauche ich nichts zu sagen, deren Beliebtheit in der Bevölkerung kann selbst vom Fußpilz nicht unterboten werden. Spätestens seit der Youtube-Musikviedo-Löschaktion mag man die GEMA nicht mehr. Spätestens seit heute ist die GVU endgültig unten durch. Wann tritt eigentlich die GÜFA ins Fettnäpfchen und wird intermedial ausgeweidet?

Update: Johnny Haeusler hat bei der GVU angerufen und zeigt Verständnis. Nix für ungut, aber mir fehlt da jedes Verständnis. Wenn die keinen klaren Auftrag von den Urhebern der Videos haben, diese sperren zu lassen, sollen sie ihre Griffel davon lassen. „Sorry, Irrtum“ ist eine auf eine Frechheit folgende Frechheit.

Update: Hihi. Es würde mich ja freuen, wenn Udo Vetter den Laden abmahnt!

(via twitter)

Update: Unterlassungserklärung gegen GVU – Geil!! Lest dazu das Post von Herrn Sixtus! – Bester Kommentag hierzu: „Lustige Drehung der Kanonen“.

Update: Die Pressemitteilung der GVU ist bei netzpolitik zu lesen. Jetzt würde ich erst recht draufschlagen!

Update: Man muss sich mal vor Augen halten, dass Johnny Haeusler vor Urzeiten mal das Chaosradio moderiert hat. Daher verstehe ich den Spreeblick-Schmusekurs dieser Tage nicht ganz. Beim Schockwellenreiter findet man passende Worte: „Der Spreeblick, die »Hör Zu« der Blogosphäre“.

Update: Die GVU ist abgemahnt. Feine Sache das.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert