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Die unlauteren Methoden der GEZ

Die GEZ genießt in breiten Teilen der Öffentlichkeit das Ansehen von Fußpilz oder Hämorrhoiden. Oft sogar geringeres Ansehen. Und das, worüber ich heute schreibe, ist nicht dazu geeignet, dieses Ansehen zu bessern – im Gegenteil. Es wird die Aversionen gegen die GEZ noch mehren (und das ist gut so).

Heute berichtete mir eine Stammleserin von Ihrem Fall mit der GEZ. Es ist unglaublich, was sich die GEZ herausnimmt. Aber der Reihe nach.

Meine Stammleserin, nennen wir sie Christine,  arbeitet seit vielen Jahren in der Personalabteilung der Nürnberger Niederlassung eines großen deutschen Elektroausrüsters. Hier hat sie ihr Büro, ihren Computer und eine geschäftliche Mailadresse.

Mitte des Jahres 2009 verliert Christine auf dem Weg zur Arbeit ihr Portemonnaie. Sie geht den halben Arbeitsweg zurück und sucht, die Geldbörse aber bleibt verschwunden. Zurück im Büro greift sie zum Telefonhörer, lässt Ihre Bankomatkarte sperren und schreibt zwei Mails an die Stadt Nürnberg – eine an das Einwohnermeldeamt mit Bitte um Information über das Procedere einer Neuausstellung von Führerschein und Personalausweis, eine weitere an die KFZ-Zulassungsstelle mit ähnlichem Anliegen (denn auch der Fahrzeugbrief ist weg). Es dauert einige Wochen bis sie alle Dokumente und Karten wieder beisammen hat, dann aber ist der Vorfall schnell vergessen – soviel Geld ging auch nicht verloren.

Christines Wohnung liegt im gleichen Stadtviertel wie ihre Arbeitsstelle. In Ihrer Wohnung ist Christine bei der GEZ gemeldet und diese zieht auch regelmäßig Geld von Ihrem Konto für die Rundfunkgebühr ab. Alles also ganz normal – so möchte man meinen.

Mitte vergangenen Jahres – an das Portemonnaie erinnert sich wie gesagt niemand mehr – bekommt Christine Post in die Arbeit. Der Absender des Briefes im blassgrünen Kuvert ist die GEZ. Der Brief ist an Christine adressiert, der Firmenname findet sich allerdings nicht in der Adresse oder im Schreiben. Das macht nichts, man kennt Christine auf Arbeit und der Brief erreicht sie trotzdem.

Im Brief wird Christine aufgefordert, doch ihre Rundfunk- und Fernsehgeräte anzumelden. Sie wirft den Brief weg, denn in der Personalabteilung gibt es weder Fernsehen noch Radio – dort wird gearbeitet.

Der nächste Brief der GEZ lässt nicht lange auf sich warten – der Inhalt ist dem des ersten Schreibens erstaunlich ähnlich: Ihre Geräte müsse Christine anmelden und in wenig höflichem Tonfall weist das Schreiben darauf hin, dass für bereitgehaltene Empfangsgeräte Gebührenpflicht bestehe. Nur: Es stehen an Christines Arbeitsplatz keine Geräte bereit. Sie wirft den Brief weg – schon etwas angesäuert ob des dümmlichen Tonfalls des Schreibens.

Keine drei Monate später, auf den Tag genau heute erreicht sie wieder ein Schreiben, wieder auf Arbeit und wieder ohne Firmenbezeichnung in der Adresse. Es ist der altbekannte blassgrüne GEZ-Umschlag mit dem Sex-Appeal eines Hundehaufens. Was will die GEZ schon wieder? Klar, sie will sich mit in meinen Augen unlauteren Methoden bereichern. Im Brief steht unter anderem zu lesen:

Wir konnten Sie unter obiger Anschrift nicht in unserem Adressbestand finden.

Freilich nicht. Christine wohnt ja nicht auf Arbeit. Folglich, liebe GEZ, ist sie dort auch nicht gemeldet. Was selbst einem minderbegabten Schimpansen mit etwas Training klarzumachen sein sollte, habt ihr mal wieder nicht verstanden. Und weiter steht geschrieben:

Sollten Sie bereits privat genutzte Rundfunkgeräte angemeldet haben, bitten wir um Ihre Mithilfe, indem Sie uns Ihre Teilnehmernummer mitteilen. Gleichzeitig möchten wir sie auf diesem Weg über die Rundfunkgebührenpflicht informieren und bitten Sie zu prüfen, ob Sie verpflichtet sind, Rundfunkgeräte anzumelden.

Ah, da schau her. Die GEZ kennt Christine als „zahlende Kundin“. Nun hat sie aber eine weitere Adresse von ihr in die Griffel bekommen. Nun wollen die Burschen also sehen, ob sich da nicht noch etwas herauspressen lässt.

Christine prüft, wie angewiesen, ob sie „verpflichtet“ ist, was zu zahlen. Sie blickt sich im Personalbüro um. Kein Radio, kein Fernseher. Damit ist die Sache erledigt. Der PC gehört dem Arbeitgeber, ist also ein Arbeitsgerät und nicht privat. Das geht Christine also nichts an.

Nun gut, aber im Schreiben macht die GEZ nun sanft Druck:

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zuzusenden. Sie vermeiden damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.

Genau das halte ich aber für einen Fehler, denn wenn man das macht, darf man sich auf einen längeren Briefwechsel mit der GEZ einstellen, und wer will das schon? Fakt ist: Wenn die GEZ Geld will, dann muss sie auch beweisen, dass ihr das Geld zusteht. Eine von der GEZ verlangte „Umkehr der Beweislast“ ist weder rechtens noch kann sie diese in irgend einer Form geltend machen. Christine weiß das und antwortet der GEZ einfach nicht. Wenn die was wollen, sollen die sich melden (und es ist bekannt, dass niemand einen GEZ-Schergen Spitzel Rundfunkgebührenbeauftragten einlassen muss).

An und für sich endet hier die Geschichte von Christine und der GEZ bereits. Aber da ist noch eine Frage offen: Woher hat die GEZ die Adresse von Christines Arbeitgeber und woher weiß die GEZ, dass Christine dort postalisch erreichbar ist?

Wenn man umzieht, dann sendet einem die GEZ in der Regel einen Brief – sofern man nicht angemeldet ist. Die Daten zieht die GEZ bei en Einwohnermeldeämtern. Und jetzt – ihr ahnt es, beschleicht mich der böse Verdacht: Hat das Nürnberger Einwohnermeldeamt (oder die Zulassungsstelle) die Daten in der Mailsignatur von Christine (sie hat dorthin wegen der verlorenen Dokumente in der Geldbörse geschrieben) an die GEZ „weiterverraten“ oder gar verkauft?

Ich bitte Christine, das noch einmal zu überprüfen – zahllose Mails in ihren gesendeten Objekten prüft sie gewissenhaft – und kommt zu dem Schluss: Nur so kann es gewesen sein.

Ein letzter Beweis für das gerade Geschriebene steht noch aus, kann vermutlich nicht erbracht werden. Mit aller gebotenen Vorsicht sage ich: Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die GEZ auf anderem Wege an Christines Arbeitsanschrift gekommen ist, aber dass die Adresse von der Nürnberger Einwohnermeldebehörde der Mail entnommen und auf welchem Wege auch immer an die GEZ gelangt ist, ist äußerst wahrscheinlich.

Und das ist ein Skandal!

Zum einen geriert sich die GEZ in ihren Schreiben gerne wie eine Behörde, zum anderen beschafft sie sich aus welchen Quellen auch immer ihre Adressen (was eine Behörde in Art und Umfang so nie und nimmer dürfte).

Daraus lässt sich folgendes lernen: Daten, welcher Natur sie auch immer sein mögen, sind auch bei Behörden vor der GEZ nicht sicher. Daher muss als Faustregel angenommen werden:

Gebt auch Behörden nur die Daten, die zur Bearbeitung Eurer Fälle absolut notwendig sind. Jeder weitere Datensatz darf nicht in die Hände von Behörden gelangen.

Platz 10 im Blogcounter-Schwanzvergleich

Leute, Ihr macht mich stolz. Heute durfte ich entdecken, dass ich gestern den zehnten Platz im Blogcounter-Schwanzvergleich gemacht habe. Das ist wohl überwiegend der Tatsache geschuldet, dass es viele Leute gibt, die sich so ein Mini-Netbook kaufen wollen…

Danke fürs pushen (auch wenn ich dies Klickniveau weder halten möchte noch kann) und besucht diese Seite halt mal wieder…

Ab Montag (3.1.2011) bei Netto: Das Q-Book Mini-Netbook

Der Discount-Supermarkt Netto verkauft ab kommenden Montag, den 3. Januar 2011 wieder ein Netbook – diesmal unter der Bezeichnung Q-Book Mini-Netbook zum Preis von 89,98 Euro.

Zu den Spezifikationen schweigt sich der Prospekt, der heute viele Haushalte erreicht haben dürfte, quasi aus – hingewiesen wird lediglich darauf, dass das Gerät über Stereo-Lautsprecher, einen internen Speicher von 2 GB 3 USB-2.0-Anschlüsse, einen SD-Cardreader und W-LAN verfügen soll – laut Beschreibung eigne sich das Q-Book „ideal zum Surfen im Internet, E-Mail abrufen, Musik hören und Videos schauen“.

Eine erste Webrecherche zum vermeintlichen Hersteller „Q-Book“ lieferte auf den ersten Blick keine Treffer, allerdings wird man mit dem Suchbegriff „q-book“ auf etliche 7″-Netbooks stoßen, die unter Windows CE laufen und sich von Spezifikationen deutlich an das Jay-Book 9901 annähern, das Mitte dieses Jahres ebenfalls bei Netto zu einem Preis von 99 Euro angeboten wurde.

Beim Betrachten der Produktabbildung fallen frappierende Ähnlichkeiten zu besagtem Jay-Book 9901 auf: Sowohl die Anordnung der Tasten (und besonders der Sondertasten) entsprechen der des 9901, das selbe gilt für die Anordnung der LEDs auf der Frontseite. Auch das 9901 verfügt über ein 7-Zoll-Display, drei USB-Ports (hier sind aber zwei als USB 1.1. und nur einer als USB 2.0 ausgeführt), einen Cardreader, Stereo-Lautsprecher und W-LAN.

Zwar ist es noch Spekulation, allerdings gibt es deutliche Indizien dafür, dass es sich auch beim Q-Book um ein technisch mindestens ähnliches (wenn nicht gar baugleiches) Gerät zum 9901 handelt.

Bei diesem sind die wesentlichen Merkmale, dass das 9901 mit Win CE ausgeliefert wird, was bedeutet, dass eine Installation von Programmen, die unter XP, Vista oder 7 laufen, nicht möglich ist. Weiterhin werkelt im Gerät ein 300 MHz langsamer ARM-Prozessor, als wirklichen „Flaschenhals“ mache ich aber den 128 MB schmalen Hauptspeicher aus.

Kaufen oder nicht kaufen?

Sollte es sich beim Q-Book um ein dem 9901 ähnliches oder gar baugleiches Netbook handeln, was zwar Spekulation – aber trotzdem wahrscheinlich ist, hinterlässt das Gerät – selbst dann, wenn es das ein oder andere Update erfahren hat – einen ambivalenten Eindruck:

Computer-Einsteigern traue ich mich nicht, dieses Gerät reinen Herzens zu empfehlen, wer ein günstiges Netbook will und bereit ist zu experimentieren (und gegebenenfalls Software manuell zu modifizieren oder gar zu programmieren), der kann hier eventuell ein gutes Schnäppchen machen.

Wer sich den Kauf eines solch günstigen Geräts ernsthaft überlegt, den lade ich ein, dieses Post vom 20. Juni 2010 zu lesen und sich auch die Zeit für die Lektüre der zahlreichen und kompetenten Kommentare zu nehmen. Hier sind die Möglichkeiten und Limitationen solcher Geräte am Beispiel des 9901 sehr ausführlich dargestellt.

Ich kann natürlich nicht mit letztendlicher Sicherheit sagen, dass das Q-Book dem 9901 entspricht – es würde mich aber sehr wundern, wenn dem nicht so wäre.

Bitte merkt Euch in etwa die Spezifikationen des 9901, wenn Ihr Euch das Q-Book bei Netto zeigen lasst und vergleicht. Sollte das Q-Book mit Windows CE 6 betrieben werden und ein Office der Fa. SoftMaker nicht installiert sein/beiligen, wäre das in meinen Augen ein großes Manko.

Ich will versuchen, mir das Netbook am Montag bei Netto anzusehen. Versprechen kann ich das aber nicht. Sollte es klappen, berichte ich.

Neuerungen zum Jahreswechsel bei der VAG

Jeder Jahreswechsel bringt Neuerungen mit sich. Auf die „globalen“ will ich an dieser Stelle gar nicht eingehen, aber da hier ja doch etliche Nürnberger bzw. Franken mitlesen, kommen hier ein paar Infos zu den wichtigsten Neuerungen der VAG:

  • Saufen verboten: Ab dem ersten Januar ist in allen Verkehrsmitteln, auf den U-Bahnhöfen und deren Verteilergeschossen der Alkoholkonsum per Hausordnung verboten. Das ist mal eine nette Neuerung – so richtig sympathisch waren mir die Betrunkenen, teils grölernden oder ob der Beschleunigung der Bahnen herzhaft auf die Polster Reihernden unter den Mitreisenden nie. Mal sehen, ob sich das Alkoholverbot auch positiv auf die Atmosphäre in den Wagen/Bussen auswirkt
  • Wegen Gleisbauarbeiten auf der Linie U1 muss man in Langwasser Mitte zwischen dem 3. bis 9. Januar auf einen Pendelzug auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig umsteigen. Dieser fährt bis Langwasser Süd. Sonderfahrpläne liegen in den U-Bahnzügen der Linie U1 aus
  • Guter Service: Am morgigen Silvestertag fahren die U-Bahnen bis 2.30 Uhr im Zehn-Minuten-Takt, danach bis etwa 4.30 Uhr im Viertelstundentakt und dann alle zwanzig Minuten
  • Und natürlich werden mal wieder die Fahrkarten teurer. Eine Einzelfahrkarte um 10 Cent, das Tagesticket Solo um 20 Cent – auch MobiCards und Abonnementkarten kosten zukünftig mehr

PE-Podcast: Zu Besuch bei Prof. Gerhard Wirner an der Evangelischen Hochschule Nürnberg

Heute darf ich Euch ein exklusives Preview (bzw. Pre“listen“) des neuen Personalentwickler-Podcasts präsentieren: Ich war zu Besuch an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und sprach mit Prof. Dr. Gerhard Wirner über seinen StudienschwerHpunkt Management Sozialer Organisationen, über Personal- und Organisationsentwicklung im Sozialbereich, über Projektmanagement in der Lehre und über die „USP“ der Studiengänge an der EHN.

Download PE-Podcast EHN – Prof. Dr. Gerhard Wirner (HiFi, 160kbps, mp3, 50,8 MB)

Download PE-Podcast EHN – Prof. Dr. Gerhard Wirner (LoFi, 92kbps, mp3, 25,4 MB)

Strompreiserhöhungen im neuen Jahr – pure Abzocke?

Nicht nur Kunden des Nürnberger Versorgers N-ERGIE können ein Lied davon singen: Ab dem 1. Januar 2011 werden die Strompreise erhöht – teils drastisch. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zu den allerorten um sich greifenden Strompreiserhöhungen ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben und dieses kommt nun zu dem wenig überraschenden Schluss:

Die Konzerne und Stadtwerke geben demnach zwar die gestiegene Umlage für die erneuerbaren Energien an den Stromkunden weiter, nicht aber ihre eigenen, deutlich gesunkenen Beschaffungskosten. (Quelle)

Bei der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geht es im Wesentlichen darum, dass Produzenten von insbesondere Solarstrom für die ins Netz eingespeisten Kilowattstunden einen garantierten Mindestpreis erhalten – der durchaus über den marktüblichen Preisen für Ökostrom liegen kann. Diese Differenz wird dann auf alle Stromkunden umgelegt – also auch auf die, die gar keinen Ökostrom beziehen. Im Prinzip finde ich das auch gerecht und gerechtfertigt, stellt dies doch für die Betreiber von Photovoltaikanlagen eine Sicherung der teils erheblichen Investitionskosten zum Wohle aller dar.

Es ist aber mitnichten gesagt, dass die erhöhten EEG-Umlagen komplett auf den Stromendkunden abgewälzt werden müssen. Die Energieversorger könnten diese Umlage auch gegen die immer niedriger werdenden Beschaffungskosten rechnen und müssten dann den Strompreis nicht erhöhen (im Falle von sehr kleinen Stadtwerken mögen – auch Verwaltungskosten steigen – marginale Erhöhungen unter Umständen gerechtfertigt sein). Dennoch werden die Strompreise deutlich erhöht: Gewinnmaximierung ist das Stichwort.

Foto: Th. Weidenhaupt, CC-BY-NC-NDW (Quelle)

Durch die nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen zahlen die Verbraucher in 2011 deutschlandweit rund zwei Milliarden Euro zu viel an die Stromversorger. (Quelle: ND, s.o.)

Es ist schon interessant, dass in der Studie scheinbar ohne belegbare Gegenargumentation, also bislang mit Fug und Recht, behauptet werden kann, dass, gemäß der oben angeführten Argumentation, eine Strompreiserhöhung gar nicht nötig wäre. Und dennoch erhöhen 570 Stromversorger laut ND ihre Preise zum 1. Januar bzw. zum 1. Februar um im Schnitt (sic!) 7,2 Prozent. Besonders teuer wird der Strom im Bundesdurchschnitt übrigens in Berlin und Hamburg – hier ist der KKW-Betreiber Vattenfall nämlich der regionale Grundversorger.

Eine Mehrbelastung der Haushalte um im Schnitt sieben Prozent ist eigentlich nicht hinnehmbar. Gegensteuern kann jeder individuell durch den Wechsel des Stromanbieters, sobald dies möglich ist. Wer in einem längerfristigen Stromvertrag steckt, der hat bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, dessen Frist einen Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung endet. Wer also zum 1. Januar die Preise erhöht bekommt, der ist bereits zu spät dran, wem die Preise zum ersten Februar erhöht werden , der muss sich beeilen. Die heute auf B5aktuell vorgetragene Einsicht, man möge den Stromanbieter wechseln kommt – wie die ganze Studie – ein wenig spät, für die Mehrheit der von Preiserhöhungen betroffenen Stromkunden zu spät.

Zu Wechsel kann ich persönlich nur jedem raten – in den letzten Jahren habe ich den Anbieter zweimal gewechselt und es ist wirklich einfach.

Nichtsdestotrotz ist dieser individuelle Wechsel nur ein allererster Schritt, den der Kunde unmittelbar gehen kann und auch sollte. Dennoch ist auch hier die Politik in der Pflicht, mit scharfen Regulierungen gegenzusteuern, denn: Der Strompreis steigt im Schnitt um über sieben Prozent – auch das Wechseln des Anbieters führt nicht automatisch zu generell angemesseneren Preisen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Stromnetz nur wenigen großen Konzernen gehört, sollte sich hier etwas tun – ein Durchgreifen seitens der Politik scheint bei den absurd hohen Strompreiserhöhungen mehr als nötig, allerdings steht zu befürchten, dass wir das bei einer Regierung, an der die FDP beteiligt ist, getrost vergessen können.

Wer sich für die Geschichte der Energieversorgung und den Prozess der Liberalisierung des Strommarkts aus politikwissenschaftlicher Sicht interessiert, kann sich das (Hör)Buch Das Energie-Kartell von Rüdiger Liedtke zu Gemüte führen. Leider sind sowohl das Buch wie auch das Hörbuch nur antiquarisch zu bekommen, es ist aber trotzdem (noch) kein Problem – die Erstausgabe erschien im Jahr 2006.

Schlägerei!

Lust auf ein wenig vorweihnachtliche Action? Gerade bei fefe gesehen: parliamentfights – ein Blog, dass die besten Prügelszenen aus den Parlamenten dieser Welt überwiegend im Bewegtbild bereithält.

Mir scheint, die Italiener, Russen und Ukrainer dreschen sich am liebsten in ihren hohen Häusern her.

Wer es lieber etwas besinnlicher hat, der kann sich alternativ ja auch Kim Jong-Il Looking At Things reinziehen.

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