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Die Berichterstattung des ÖRR über Rundfunkgebühren

In diesen Tagen des Umbruchs in Bezug auf die Rundfunkgebühren darf schon einmal hinterfragt werden, warum sich gerade die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) gerade bei diesem Thema so auffällig bedeckt halten. Einerseits wird man sagen wollen, dass das ja klar sei, schließlich wird die Rundfunkgebühr in erster Linie zur Finanzierung der ÖRR erhoben. Auf der anderen Seite ist eine Unparteilichkeit ins Feld zu führen, die es – zumindest der Theorie nach – zulassen sollte, auch über die Themen Rundfunkfinanzierung und Rundfunkgebühren unabhängig zu berichten.

Der Betreiber des Medienblogs carta.info und Inhaber des berlin institutes, Robin Meyer-Lucht hat einen kleinen Film über die „Unabhängigkeit“ der Berichterstattung der Tagesschau zum Thema Rundfunkgebühren-Beihilfestreit vor der EU-Kommission. Das Video ist schon etwas älter – und dennoch sehr lehrreich für unsere Tage.

Wiederkehr der geschätzten Glühbirne – als Heizball ist sie legal.

Eine klassische 100-Watt-Glühbirne hat einen recht schlechten Wirkungsgrad, denn 95% der eingesetzten Energie gehen in Wärmeleistung verloren, aus nur 5% der Energie wird Licht.

Aufgrund dieser zugegeben schlechten Energieeffizienz ist eine Glühbirne also rein technisch gesehen eher ein Wärmeproduzent als ein Leuchtmittel.

Auch wenn die EU verbietet, 100W und 75W-Glühbirnen zu verkaufen – so bleibt doch der Verkauf von Heizwendeln und Heizgeräten erlaubt. Und eine Glühlampe ein Heatball hat eine hervorragende Energieeffizienz – 95% der eingesetzten Energie werden in Wärme umgewandelt, nur 5% gehen als Licht „verloren“. Logisch – oder?

Ein klassischer „Heizball“. Foto: microrama (CC-BY-NC-SA)

Und so hat ein pfifiger Ingenieur, Siegfried Rotthäuser, eine Idee: Er verkauft – ganz legal Glühbirnen Heizbälle in Deutschland.

Daher ist in der Produktbeschreibung auf www.heatball.de zu lesen:

Die Leuchtwirkung während des Heizvorgangs ist produktions­technisch bedingt. Sie ist völlig unbedenklich und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Oh wie geil! Diese Drecks-EU mit ihren eigenen Waffen zu schlagen und uns damit auch noch das schöne warme Licht der guten alten Glühbirne die wohlige Wärme des Heizballs zurückzubringen ist eine besonders zu würdigende Leistung der Ingenieurskunst!

Ein Heizball mit einer Leistungaufnahme von wahlweise 75 oder 100 Watt kostet 1,69 Euro, es gibt die Heizbälle wahlweise in matter oder klarer Ausführung. Der Heizball kann in jedem Standard-E27-Lampensockel betrieben werden. Vom Erlös spendet der Verkäufer 30 Cent für ein Regenwaldprojekt.

Die Sache mit dem Heizball hat auch eine ernste Seite: Energiesparlampen haben nicht nur ein scheiß Licht, sie schonen auch die Umwelt mitnichten, da sie hochgiftiges Quecksilber enthalten, die verbauten Transformatoren nach Gebrauch nichts anderes sind als Elektroschrott und – zieht man eine Energiebilanz – die bei der Herstellung und Entsorgung aufzuwendende Energie mit dem Gesamtenergieverbrauch einer konventionellen Edison-Glühbirne gleichzusetzen ist. Denn eines muss gesagt werden: Die Glühbirne Der Heizball ist besser für die Umwelt als eine Energiesparlampe.

CDU Hamburg – Webseite gehackt

Das war im Groben und Ganzen kein schöner Hack – wohl aber ein nötiger. Etwas plakative, wenn auch im Kern richtige Fragen warfen gestern Hacker mit den Pseudonymen „GHoST61“ und „Emre Y.“ auf:

Hi Hamburg: We are from Turkey. CDU ??? Ahlhaus ??? Wo bleibt das Geld für die Integration ? Wo ist das Geld für die Moscheen ? Wo bleibt die Toleranz? Wo bleibt die Religionsfreiheit? Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge Frau Merkel, wir erwarten Sie in Hamburg.“

Seltsam – fraglich an dieser „Message“ ist erst einmal, ob die Hacker wirklich aus der Türkei sind. Und dann, was mit diesem Hack wohl bezweckt werden sollte. Immerhin hat der Schlag gesessen, wie die SZ zu berichten weiß.

Ganz unsympathisch ist mir der Hack – auch wenn er nicht sehr professionell scheint – dennoch nicht, wird doch auf einem nicht ganz regulären Weg etwas Schwung in die allzu verquaste Integrationsdebatte gebracht. Und so ist es auch kein Wunder, dass es nicht nur die Webseite der Hamburger CDU sondern auch die der CDU Mecklenburg-Vorpommern getroffen hat.

Die Leute bei der CDU haben bekanntermaßen nicht viel zwischen den Ohren – das manifestiert sich nicht nur bei der Netz- und Integrationspolitik. Nun mussten sie halt mal eine kleine Backpfeife hinnehmen. Ist doch auch mal ganz nett.

Danke, Marcus.

Meine Hardware gehört mir!

Eigentlich ist es unglaublich und eines Rechtsstaats nicht würdig: In Göttingen wird gegen 600 (sic!) Privatpersonen ermittelt, die sich gegen Geld von einer Handybude den SIM-Lock von ihren Phones entfernen haben lassen. Der SPON-Artikel weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass so ein Vorgehen möglicherweise gar nicht strafbar ist.

Es ist schon strange: Da kauft man sich ein Handy – gerne auch mit (Knebel)Vertrag und entfernt dann das Branding oder den SIM-Lock. Damit, das dürfte den meisten bewusst sein, verliert man seine Garantie. Was daran aber strafbar sein soll, ist nicht nur ein Rätsel – wäre es strafbar, wäre dies allerdings auch dämlich ohne Ende.

Der SIM-Lock, manchmal auch ein Softwarebranding, soll bei Handys verhindern, dass Funktionen eines Telefons genutzt werden können, von denen der Netzbetreiber nicht gerne sieht, dass sie genutzt werden. Oder aber es soll verhindert werden, dass ein Handy mit einer anderen SIM-Karte genutzt wird, als der, die der Mobilfunkanbieter dafür vorgesehen hat. Beides ist, genauer betrachtet, Unfug:

Das in der letzten Zeit die Handysubventionen recht unattraktiv geworden sind, ja in vielen Vertragsmodellen gar fallen gelassen wurden, verwirken die Anbieter auch das Recht auf einen SIM-Lock (wenn sie denn je eines hatten). Ein solcher SIM-Lock wäre auch gar nicht notwendig, wenn die Vertragskonditionen so attraktiv wären, dass der Kunde gar nicht erst auf die Idee käme, eine andere SIM-Karte nutzen zu wollen. Und das Softwarebranding zeigt in der Praxis auch wesentliche Nachteile für den Nutzer: Legale Softwareupdates können in der Regel auf gebrandeten Handys erst dann installiert werden, wenn diese vom brandenden Telco freigegeben und die das Branding ausmachenden Teile der Software implementiert sind. In der Praxis bedeutet das, dass ich ein ungebrandetes Handy sofort updaten kann, wenn der Hersteller das Uptdate zur Verfügung stellt. Bei den gebrandeten Geräten muss man warten, bis der Telco das getan hat (und nicht selten lassen sich die Telcos Zeit damit).

Gebrandete Handys ohne SIM-Lock machen auch gerne Ärger mit Karten anderer Netzbetreiber, sind sie nicht selten so vorkonfiguriert, dass es einiger Frickelarbeit bedarf, bis man die passenden Settings nachgetragen hat. Wenn ich von meinem Telco aber ein gebrandetes Handy bekomme, so ist es mein gutes Recht, dieses weiterzuverkaufen – der Käufer will aber mit dem Anbieter seiner Wahl und nicht mit dem Anbieter meines Brandings telefonieren und surfen…

Vor vielen Jahren hatte ich mal eine UR-XBOX. Damals wurde mir per AGB untersagt, an der Konsole Veränderungen vorzunehmen. Das war mir aber wurscht und hätte ich so ein Ding noch, wäre es mir immer noch wurscht – meine Hardware gehört mir und so muss es selbstverständlich sein, dass ich darauf die Modifikationen vornehme, die ich möchte. Ob ich mir aus meiner X-Box nun einen Mediaserver bastle oder ein lustiges Vogelhäuschen zimmere ist einzig und allein meine Sache.

Mir riecht die ganze Aktion schon wieder nach so einem Lobbyding von Softwareherstellern, Hardwareherstellern und Telcos, die über den Gesetzesweg versuchen, mich in meinen Rechten als Verbraucher zu beschneiden. Es ist ein Unding!
Btw – ist es schon ein illegaler Hack, wenn ich mir im Ausland ein IPhone kaufe, das dort zum einen billiger ist, nicht gebrandet ist und nicht mit irgendwelchen Magentaknebelverträgen um die Ecke kommt?

Die Telcos hätten mit der ganzen Unlock- und Debrandingkiste genau dann keinen Stress, wenn sie transparente Kosten und attraktive Preise für Mobilkommunikation und weiterhin marktgerechte Hardwarekosten verlangen würden. Da der Markt in diesem Bereich aber übersättigt ist und man seine Pfründe sichern will, nun also so eine Schwachsinnsaktion.

Wohin soll das noch führen? Soll ich mir vom Hersteller meines Rechners zukünftig vorschreiben lassen, welche Programme – oder welches OS ich installieren darf? Entscheidet der Hersteller meines Sat-Receivers in Zukunft, welche Sender ich sehen bzw. nicht sehen kann?

Wer verbietet, dass der Kunde bei seiner Hardware die Software seiner Wahl einspielen und benutzen darf, der legt den Verbraucher und Bürger an ein unzulässiges Gängelband – und stärkt die Technikoligopole. Das darf nicht sein!

See also: netzpolitik.org

Die Vinyl-Retrofalle

Schallplatten sind – sofern gut gepresst – ein Medium mit einer exzellenten Klangtreue und Qualität – und damit mehr als nur ein Retro-Medium für Nostalgiker und solche, die sich dafür halten.

Nicht erst seit gestern ist der Trend zu beobachten, dass neue Plattenspieler – gerne in grauserweckender Retro-Optik und gerne aus fernöstlicher Fertigung auf den Merkt gespült werden. Zwei besonders merkwürdige und kuriose Exemplare mchte ich heute vorstellen, beide entstammen dem US-amerikanischen Haus Crosley, beide führen bei Liebhabern des „schwarzen Goldes“ unweigerlich zu aufgerollten Zehennägeln.

Crosley, ein ehemals trraditionsreicher Hersteller von Radios, Fernsehern und Kühlschränken – aber auch Sendeanlagen, Antennen and stuff like that, tritt heute als retro-supplyer mit einer gewissen „Innovationskraft“ in Erscheinung, d. h., man schwimmt voll mit auf der Retrowelle und erweckt einstmalige Nischen- oder Teilnischenprodukte zu neuem Leben.

Quelle: CROSLEY US

Quelle: CROSLEY US

Als „The Crosley Revolution“ wird dieser – zugegebenermaßen äußerst portable – Plattenspieler nebst Encodingfunktion via USB gefeiert. Revolution? War da nicht was? Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ein japanischer Hersteller sowas ähnliches bereits in den 80ern gelauncht hat. Großzügig sechs Babyzellen weiß der Plattenspieler für die Handtasche leerzuzuzeln, er kommt mit Klinken-Line Out, Klinkenkopfhörerbuchse und PC/Mac-kompatiblem USB-Out daher.

Begeisterung? Wohl eher nicht. Dass sich dieses Konzept in den 80ern nicht durchgesetzt hat, hat klare Gründe: Beim Abspielen einer Platte ohne Teller – also „frei schwebend“ – resoniert diese beim Abtastprozess deutlich stärker und störender. Auch der Tonarm mitsamt Tonabnehmer sieht wenig vertrauenserweckend aus – leicht soll er sein, aber nicht zu leicht. Und gerade hier verbietet sich der Einsatz von zuviel Kunststoff, denn Kunststoff erhöht das Lagerspiel. Solche Konstruktionen sind tendenziell nicht nur schlecht für den Klang sondern auch schlecht für die Platten.

Ok, für einen 80s-Revival-Gag taugt das Gerät schon, aber wer kauft sich ernsthalt so ein Gerät? Das Gerät mag ja gut und gerne auch in kleinere Handtaschen passen – aber die 12″ ist dann doch nicht das handtaschenkompatible Format…

Fast noch grusliger ist die Modellvariante „Varsity Stack-O-Matic„. Voll die fünfziger – das ist ein Plattenwechsler!! Ein Plattenwechsler in 2010. Ich bin am Rande der Fassungslosigkeit. Das Ding und der Hintergrund scheint mir erklärungsbedürftig: In den 1950er und 1960er Jahren war die Single ein durchaus verbreitetes Medium – bei einer Abspielgeschwindigkeit von 45 Umdrehungen pro Minute bot so eine Platte Plart für zwei Lieder. Wenn man sie wendete.

Damit man sich nicht immer aus dem Sessel erheben musste, wenn man mehrere Lieder am Stück hören wollte, kamen zu dieser Zeit Plattenwechsler auf – „normale“ Plattenspieler, die jeweils zehn Platten auf einem ausreichend lang dimensionierten Dorn in angemessener Höhe vorhielt. War eine Platte abgelaufen, krachte eine weitere auf den Plattenteller (und damit auf die erste gehörte) und der Abspielprozess begann von Neuem. Wie schon gesagt – die 50er und 60er eben – als sich die LP als favorisiertes Format etablierte, wurden solche Konstruktionen – einstmals ein nifty feature – sukzessive obsolet.

Heute gibt es keinen vernünftigen Grund, Geräte zu konstruieren, bei denen Platten aufeinanderkrachen – außer, dass es vielleicht nett anzusehen ist. Auch hier entdecken wir wieder einen Plastik-Tonarm.

Bereits zur Entstehungszeit der Plattenwechsler waren diese ob ihrer hakeligen und störanfälligen Mechanik und der Tatsache, dass bis zu zehn (sic) Platten beim Abspielen aufeinanderlagen, nicht unumstritten. Sie konnten sich auch nicht halten, diese „Jukeboxen für das Wohnzimmer“. Allein der Gedanke, Platten beim Abspiele aufeinanderliegend zu haben, weckt Schaudern in mir.

Und dann kommt noch ein drittes Ding ins Rennen von Crosley – den Mini-Vinyl-Retro-Kofferspieler, der für knappe 90 Dollar bei amazon.com angeboten wird. Der positiven Bewertungen beeindrucken mich dabei kein bisschen – auf sowas wollte ich meine Platten nicht legen.

Daher kommt zum Abschluss dieses Posts das, was ich zu solchen Gelegenheiten immer sage: Auch wenn aus all diesen Dingern wohl Ton kommen mag, ist ein Plattenspieler immer noch ein Präzisionsgerät mit hohem Feinmechanikanteil. Der Einsatz von haufenweise Kunststoff bietet weder eine gute Basis zum Entkoppeln, noch hilft er das Spiel, dass zweifeLEYlsohne jedes Lager hat, einzudämmen. Auch wenn diese Geräteart nett anzusehen ist – Leute, kauft euch was Gescheites oder Gutes gebrauchtes. Guter Klang ist der Maßstab, ein USB-Port am Plattenspieler ist kein Feature.

Mit dem o2-Surfstick in Sankt Peter-Ording?

Habe ich eigentlich Leser in Sankt Peter-Ording?

Ich habe da eine Frage: Kann mir bitte jemand, der in Sankt Peter-Ording wohnt, sagen, ob mit dem o2-UMTS-Surfstick in Innenräumen Internet zu bekommen ist? Und wenn ja, läuft es stabil? Und schnell?

Ich danke für Eure Mithilfe!

Facebook III

a) „Ich mag es auf …“ soll also auf Brustkrebs aufmerksam machen. Was dieses wirklich unterirdisch bescheuerte Mem mit Brustkrebs zu tun hat, weiß der Teufel irgendjemand wird schon Geld damit verdienen – und wenn es auch nur der Klappspaten ist, der dieses Mitstding, dass sich Facebook schimpft, erfunden hat und sich nun die Taschen vollmacht. Stellt Eure Handtaschen nur weiterhin auf die Kommode und sschreibt das in Euren Status, Ihr Heckenpenner Kettenmailopfer. m(

b) Wer auch immer es ist – hört VERDAMMT NOCH EINS AUF, mir Einladungen zu dieser Gesichtsbuchsch***e zu senden! Ich bin nicht dort und ich werde mich auch NICHT dort anmelden und ich denke nicht im Traum daran… HALTET MEIN POSTFACH SAUBER!

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