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Den Staat als Beute

Mit der FDP ist man doch verraten, verkauft und angeschissen zugleich.

Da überweist die Substatia AG der FDP etwas über eine Million Euro und schon sinkt der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen auf 7%. Bei der FDP sind Steuergeschenke echt billig einkaufbar. Nachdem von vornherein klar war, dass dieses Steuergeschenk nicht an die Hotelgäste (und die Hoteliers sagen das auch ganz offen), ist die steuerlich absetzbare Spende an die FDP binnen kürzester Zeit wieder drinnen. So funktioniert heute also Politik.

Warum geht sowas eigentlich? Weil es immer noch Idioten gibt, die FDP wählen.

Hier ist die Meldung.

Repression, dein Name ist Koch

Es hat mich gestern nicht gewundert, dass es, wie gestern im Radio zu hören war, Roland Koch ist, der Hartz IV-Empfänger Zwangsverarmte in die Zwangsarbeit zwingen will. Man merkt es, Kochs Programm fußt auf Zwang. Nicht auf Realitätsbezug, nicht auf Intellekt, nicht auf Sinn oder Geist, nein: Auf Zwang.

Denn, so die Lesart Koch, nur mit Zwang ist den „Hartzern“ das Leben die „angenehme Variante“ des Lebens zu vergällen. Und vergällt werden muss sie ihnen ja, den faulen Hunden, die ohne zu arbeiten darauf warten, dass ihnen die gebratenen Lidl-Bierbüchsen Tauben in den Mund fliegen.

Hrr Koch meint, dass Hartz-IV-Empfänger a) faul, b) an ihrer Situation selbst schuld sind und man c) von Hartz-IV leben kann (und zwar so gut, dass sich dieses Leben als „angenehme Variante“ bezeichnen lässt).

Jeder, außer Roland Koch weiß, dass das nicht stimmt: Kaum einer der auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, trägt daran Schuld. Wäre dem so, dann hätten wir in Deutschland keine Arbeitslosen sondern Arbeitskräfteknappheit – und zwar heftige. Und eine Wirtschaftskrise gäbe es dann auch nicht. Und auch keine sittenwidrigen Dumpinglöhne. Und: Von Hartz IV kann niemand wirklich leben. Gäbe es Einrichtungen wie die Tafeln nicht, könnten viele nicht einmal ihren Hunger stillen. Geschweige denn leben. Wenn der Zustand materieller Not, den Hartz IV hervorruft bei Roland Koch „Leben“ ist, dann Gut´ Nacht.

Es hängt aber noch etwas mehr dran – eine knappe wie zutreffende Analyse hält das Frosch-Blog bereit:

Wie üblich reduziert Roland Koch Menschen, die keine Arbeit finden oder nicht arbeiten können, auf ihre wirtschaftliche (Un-)Verwertbarkeit. Grundrechte sollen den „Arbeitslosen” (eigentlich: Einkommenslosen) nicht mehr zustehen. Das ist zwar heute schon Fakt, aber offenbar geht Herrn Koch das heutige Maß der Grundrechtseinschränkungen für Zwangsverarmte noch nicht weit genug.

Was will Koch exakt?

Jedem Hartz-IV-Empfänger müsse abverlangt werden, „dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung“. (Süddeutsche Zeitung)

Das. Und genau diese Zwangsarbeit ist eine Unverschämtheit. Und zudem nicht nur unpraktikabel, sondern gefährlich: Denn durch eine solche „Maßnahme“ wird das Lohnniveau im Bereich „Niederwertige Arbeit“ (Koch-Sprech) noch weiter nach unten gedrückt – aber: gibt es denn noch weniger Lohn als einen sittenwidrigen Lohn? Ja: In diesem Falle wäre das Hrtz IV, wovon man sein Auskommen nicht bestreiten kann. Was will Koch weiter?

Jedes Sozialsystem brauche ein Element der Abschreckung, so Koch. Anders sei „das für die regulär Erwerbstätigen, die ihr verfügbares Einkommen mit den Unterstützungssätzen vergleichen, unerträglich“. Deshalb müsse man Druck ausüben, niemand solle das Leben mit Hartz IV als „angenehme Variante“ ansehen. (Guardian of The Blind)

Koch will einfach neokonservativen Druck auf die schwachen der Gesellschaft machen. Billiger Taschenspielertrick. Will Koch, dass die finanziell ziemlich abgebrannten Kommunen nun eine Reservearmee für unbeliebte Arbeiten bekommen, denen man keinen Lohn zahlen muss? Dann hat Koch nicht verstanden, was Marx vor weit über hundert Jahren wusste, was wirtschaftswissenschaftliches Gemeingut wurde und heute all jenen bekannt ist, die von staatlichen Transferleistungen abhängig sind: Der Lohn muss mindestens so hoch bemessen sein, dass der Arbeiter seine Arbeitskraft sowie sich selbst reproduzieren kann – wenn das nicht gewährleistet ist, dann MUSS das System unweigerlich zusammenbreche n. Hierzu gibt es keine Alternative. Und dass der Hartz IV-Regelsatz zu dieser Reproduktion nicht hinlangt, ist ebenso allgemein bekannt.

Weiterhin: Wer Arbeit aufnimmt, MUSS ebenso die Chance erhalten, dass sie ihn persönlich wie finanziell weiterbringt, dass das Einkommen zu seinem Auskommen und dem Auskommen der Familie genügt. Anderenfalls benötigt man keine Arbeit, wozu denn auch? Die Kochsche Zwangsarbeit vermag das alles nicht, denn an dieser Minimalforderung sind bereits die heute üblichen „1 Euro-Jobs“ gescheitert.

Und was will Rolle Koch machen, wenn seine Zwangsarbeiterarmee streikt? Vielleicht, weil der Lohn scheiße ist? Will er dann dir Regelleistungen unter die Verhungernsgrenze kürzen? Selbst wenn sich die Kochschen Zwangsarbeiter nicht solidarisieren sollten, liegt dich auf der Hand, dass sie schnell nicht mehr der geforderten „Arbeit“ nachgehen werden, den ermangels o.g. Reproduktionsmöglichkeit wird ihre Arbeitskraft früher oder später einfach ausfallen. Und unter den Bedingungen von Hartz IV wohl eher früher. Dann wird das Zwangsarbeiterkonzept Kochs zum Bumerang, denn dann würde der „Verwaltungsaufwand“, das Suchen, Anlernen, Kontrollieren und Anpeitschen der neuen „Arbeiter“ so hoch, dass er sich selbst für abgebrannte Kommunen nicht rentiert.

Was aber dann? Soll dieses „Instrument der Abschreckung“ also die Hatz-IV-Bezieher abschrecken? Ich glaube kaum. Es soll eher die Empfänger von sittenwidrigen Löhnen befrieden und verhindern, dass sich diese ernstnhaft überlegen, Jobs mit Dumpinglöhnen niederzulegen, von denen sie nicht leben können. Dieses Abschreckungsding nutzt also nur den Ausbeutern, die Menschen zu Dunpinglöhnen „beschäftigen“, denn würde jeder „Niedriglöhner“ einfach Hartz IV beziehen, wären zum einen Dumpinglöhne Geschichte und zum anderen würde so wieder etwas Bewegung in Arbeitsmarkt und Lohngefüge kommen.

Es bedarf aber hierzu der Solidarität: Jeder „1-Euro-Jobber“ müsste, Kürzungen zum Trotz, die Arbeit niederlegen und jeder Dumpinglöhner müsste, Hartz IV, 1-Euro-Jobs und Kürzungen zum Trotz seine Arbeit niederlegen. Dann würde das Lohnniveau steigen und die Politik wäre zu Handeln gezwungen! Die Zeiten indes sind noch nicht so weit, dass sich das ereignen wird.

Weiterhin darf nicht vergessen werden: Zwangsarbeit ist ein Instrument des Faschismus. Und wir woillen in Deutschland weder Faschismus noch dessen Instrumente sehen. Koch scheinbar schon – das lässt einen tiefen Blick auf sein Mindset zu.

Gefährliches Digitalradio?

Lange bevor uns die Umstellung des analogen terrestrischen Fernsehens auf DVB-T ereilte, wurde in Deutschland versucht, den Hörfunk zu digitalisieren – beide Male ohne nennenswerten Erfolg. Zum ersten Mal wurde dieser Versuch um etwa 1990 unternommen mit dem „Digitalen Satellitenradio“ – einer recht high-endigen Lösung zu stationären Empfang, die sich nicht durchsetzen konnte (allein der Erwerb des geeigneten Tuners belastete das Budget vierstellig!) und einige Jahre später wieder eingestellt wurde. Und dann kam DAB und damit terrestrisch empfangbares Digitalradio. DAB gibt es bis heute, DAB konnte keine nennenswerten Erfolge erzielen.

Ich habe selbst einen DAB-Tuner, den ich kaum nutze und ich habe so einige Gedanken, warum DAB kein Erfolg ist:

  • Anschaffungskosten: In den vergangenen Jahren war ein DAB-Radio eine sehr teure Sache. Ein Tuner für die Stereoanlage in halbwegs ansprechender Qualität war eigentlich nicht unter 500,– Euro zu haben, ein einfaches tragbares Radio („Henkelware“) kaum unter 150,– Euro. Da überlegt man sich die Anschaffung ganz genau – oder anders gesagt: So was ist schon allein des Preises wegen etwas für Radioenthusiasten. Zwar sind gerade in den letzten beiden Jahren die Preise für DAB-Radios deutlich gefallen, im Schnitt sind sie aber immer noch teurer als UKW-Radios (das gilt besonders für Autoradios und Taschenradios).
  • Fehlender Mehrwert gegenüber dem analogen UKW-Radio: Ein DAB-Radio, so wie wir es heute kaufen können, kann technisch gesehen nicht wesentlich mehr als ein ganz normales UKW-Radio – im Zweifelsfall sogar weniger! Beispielshalber stelle ich die Situation in Nürnberg dar: Mindestens 18 Sender (ein besseres Radio holt auch SWR2 in akzeptabler Qualität heran) sind via UKW problemlos zu empfangen, 17 davon in stereo. Bei DAB sind es zum einen weniger Sender, zum anderen ist der Empfang im Zimmer trotz geeigneter Antenne nicht unproblematisch, der Deutschlandfunk (dort überträgt man gerne live und in voller Länge klassische Konzerte) kommt in 64kBit/s mono und etliche der Regionalsender sind via DAB auch nicht zu bekommen. Selbst Bayern 3 und BR-Klassik sind über DAB nicht verfügbar (und das ist schon frech – denn diese Sender kommen vom Bayerischen Rundfunk und dafür zahlt man ja Gebühren). Weiterhin sind die mitgesendeten Informationen im Radiotext bei DAB oft erschreckend dünn – meist ist dort nicht mehr zu lesen, als im RDS des UKW-Rundfunks. Wer also das technisch erreichbare terrestrische Maximum an verfügbaren Sendern empfangen will, der braucht UKW und DAB. Mit UKW ist der Schnitt aber besser.
  • Tonqualität: Für DAB wird mit einer besonders guten Tonqualität geworben. Der digitale Rundfunk soll annähernd so gut wie eine CD klingen. Mit der alten Datenkompression von DAB (MPEG 1, Layer 2, das ist technisch unterhalb des MP3-Codecs, der inzwischen auch nicht mehr als Maß der Dinge angesehen werden kann) ist das theoretisch schon sehr schwierig, praktisch wird diese gute Tonqualität auch nur selten erreicht. Das liegt besonders daran, dass die Sender auf eine hohe Übertragungsrate aus Kostengründen gerne verzichten. Beim Indoorempfang ist hier, selbst in der Innenstadt, mit starken Signaleinbrüchen zu kämpfen, besonders im L-Band ist immer wieder das typische „Blubbern“ von DAB zu verzeichnen. Hier spielt UKW seine technischen Stärken klar aus: Wenn ein UKW-Sendesignal schwach ist und im Stereobetrieb stark rauscht, kann man auf mono umschalten und den Sender immer noch akzeptabel hören. Bei DAB ist ein schwaches Signal nicht mehr zu empfangen – Ganz oder gar nicht! Einige High-End-Freaks behaupten indes, dass die Klangqualität von UKW sogar deutlich besser sei…
  • Fehlender Anreiz zur Umstellung bzw. Anschaffung: Bei DVB-T erlebten wir eine Art Zwangsumstellung: 2006/07 gab es kein analoges Antennenfernsehen mehr. Wer sich keine DVB-T-Box gekauft hatte, sah kein Fernsehen. Das ist bei UKW und DAB anders. Wenn DAB schon keinen Mehrwert bietet und die Radios funktionieren, warum dann ein neues kaufen (und Radios sind recht robust: In den letzten Jahren ist mir keines der Geräte, die ich benutze, kaputt gegangen. Und bei meinem Papa hat im letzten Jahr der alte Grundig nach 35 Jahren (sic!) seinen Dienst quittiert)?

Es sieht also, das zeigt auch die Verbreitung der DAB-Empfänger, nicht gut aus für digitalen Hörfunk – und aus oben genannten Gründen dürfte sich auch mit der Einführung von DAB+ nichts daran ändern, es sei denn, man würde die Verbreitung über UKW irgendwann komplett abschalten. Das tut insbesondere all jenen weh, die sich sehr für DAB im Speziellen und den digitalen Hörfunk im Allgemeinen eingesetzt haben. Und das sind nicht nur die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sondern auch die Landesmedienzentralen nebst den großen privaten Programmanbietern. Das Scheitern von DAB erhöht den Druck auf all jene, die in der Vergangenheit DAB das Wort geredet und Unsummen in dieses Projekt investiert haben.

Was wird passieren? Während man 2006 und 2007 noch davon sprach, etwa 2012 UKW abzuschalten, ist davon nicht mehr die Rede. Der Aufschrei währe wohl zu groß, müssten doch Millionen und Abermillionen Radiogeräte getauscht werden. Das ist auch gar nicht möglich; da DAB seine „Nische“ nie verließ, existiert auch kein adäquater Gerätemarkt.

Nun scheint sich langsam aber sicher die Erkenntnis durchzusetzen, dass der Misserfolg von DAB mit der über diesen Weg empfangbaren Programm(un)vielfalt zusammenhängen mag. Laut einer gestrigen Meldung von teltarif.de scheinen die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) gegensteuern zu wollen: Es werden bundesweite Digitalradiokapazitäten ausgeschrieben. Bei der BLM läuft die Ausschreibung bis 12. März.

Die Überschrift verrät es bereits: Ich halte die Ausschreibung einer bundesweiten „Frequenz“ für Privatanbieter für besonders gefährlich und lehne dies auch ab. Insbesondere sehe ich folgende Gefahren:

  • Nicht selten ändern sich bei privaten Rundfunkanbietern die Besitz/Mehrheitsverhältnisse. Das birgt zweierlei Gefahren: Zum einen können sich große Medienkonzerne im Nachhinein dort einkaufen und sukzessive Macht in Vorständen und Aufsichtsräten erhalten. Ein bundesweites privates Radioprogramm wird diese Bestrebungen beflügeln – wir haben die Machtkonzentration bei privaten Anbietern im Fernsehbereich in den letzten Jahren erlebt. Diesen Fehler sollte man beim Radio nicht begehen (über Kabel und Satellit sowieso haben wir das bereits, auch senden die „Überregionalen“ in manchem Ballungsraum mit schwachen UKW-Sendern – aber ein bundesweites Programm in der Fläche zu verbreiten erreicht eine neue Qualität!)
  • Ebenso könnte sich die Politik mehr oder weniger direkt in diese Sender einkaufen. Das ist m.E. noch gefährlicher.
  • Bundesweiter Privathörfunk ist ein Angriff auf die Vielfalt im Radio. Hier wird nicht nur Regionalität verhindert sondern auch der Wettbewerb zu Lasten regionaler Anbieter verzerrt. Zum einen im Bereich höherer Werbeeinnahmen, die durch überregional/bundesweit/international auftretende Werbetreibende erzielt werden können und zum anderen durch teure und aufwändige Programminhalte, die die „Kleinen“ weder finanziell noch personell stemmen können.
  • Frequenzen (oder im Fall von DAB „Kanäle“ in einem Multiplex) sind ein knappes Gut: Je mehr dieser Frequenzen/Kanäle von bundesweiten Anbietern belegt werden, desto weniger stehen sie dem regionalen Hörfunk (und damit auch Bürgersendern, offenen Kanälen, Veranstaltungs/Projektradios, Freien Radios etc) zur Verfügung (Anm.: DAB ist hier sowieso die falsche Technik, denn kleine Anbieter, die wenig Geld für die technische Verbreitung zur Verfügung haben, weichen gerne auf günstige Sender mit geringerer Reichweite aus oder betreiben teilweise selbst welche auf dem Studiodach. Das geht mit DAB nicht mehr, wohl aber mit DRM+).

Ich spreche mich daher gegen bundesweiten Hörfunk in privater Hand aus. Das Fernsehen hat uns die Fehler dieses Ansatzes in den letzten Jahren deutlich vor Augen geführt. Die von der TLM und BLM angestoßene Initiative halte ich für gefährlich. Selbst wenn sie ausschließlich zur Attraktivitätssteigerung des schwächelnden DAB gedacht ist, markiert sie doch einen Dammbruch im Hörfunkbereich – einen Dammbruch, den wir in Zeiten zunehmender Einflussnahme auf und Kommerzialisierung in die bzw. den Medien echt nicht gebrauchen können. Principiis obsta!

Wie wir alle beim Kurzarbeitergeld verarscht werden…

Eigentlich, so möchte man meinen, ist das Kurzarbeitergeld KUG eine staatliche Transferleistung und müsste deshalb ja – der Logik nach – nicht versteuert werden. Liebe Arbeitnehmer, die ihr da alle in Kurzarbeit seid: Mitnichten!

Wie die Deutsche Handwerkszeitung berichtet, wird das Kurzarbeitergeld besteuert, indem es vom Finanzamt zuerst auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen wird (dadurch rutscht man in der Regel in der Progressionsstufe höher). Dann wird das Kurzarbeitergeld wieder abgezogen und das verbleibende Einkommen mit dem entsprechend höheren, weil durch die Progressionsstufe gestiegenen Satz versteuert.

Das bedeutet in der Regel: Nachzahlen – weil ja monatlich zur Versteuerung der geringere Satz angenommen wird.

Das ist ja schon der Hammer. es kommt aber noch härter:

Doppelt bestraft werden verheiratete Eltern, bei denen der eine Partner Kurzarbeitergeld und der andere Elterngeld bezieht. Denn auch das Elterngeld wird indirekt besteuert. Steuerrücklagen sind also in solchen Fällen unbedingt empfehlenswert. (Deutesche Handwerkszeitung)

Also: Kinderkriegen verkneifen, bis wir aussterben, anders lernen es die Deppen nicht!

Und was müssen wir auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen lesen?

Eine gerechte Regelung: Denn es gilt der Grundsatz des Steuerrechts, das für die Besteuerung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Familie insgesamt berücksichtigt wird – steuerfreie Einnahmen erhöhen sie für einen gewissen Zeitraum.

Es ist eine bodenlose Frechheit. Familien, in denen ein Elternteil in Kurzarbeit ist, werden doppelt bestraft! Erstens, weil durch Kurzarbeit per se weniger Geld in der Familienkasse ist und das angeblich steuerfreie KUG dennoch besteuert wird. Nein, das ist keine gerechte Regelung – das ist eine asoziale Regelung. Nichts anderes.

Und was soll man laut Bundesfinanzministerium dagegen tun? Die Webseite rät:

Zur Sicherheit sollte man heute schon etwas Geld beiseite legen.

Oder einfach dieses kranke und unfaire Steuersystem abschaffen! Das scheint mir derzeit die einzig sinnvolle Alternative. Asoziales Pack!

(Danke, Marcus!)

Elena.

Was ist ELENA? Klingt wie eine russische Nutte, so möchte man meinen. Weit gefehlt – ELENA ist viel schlimmer: ELENA, der Elektronische Entgeltnachweis ist eine noch nicht mal neue Datenkrakerei des Staates.

Vorab: Wer hat es zu verantworten? SchWesterwelle? Merkel? Nein – verzapft hat das kein geringerer als die ehemalige rot-grüne Regierung unter Schröder und erdacht wurde es auf Druck der Arbeitgeber von der Hartz-Kommission. Triple fuck! Da ist natürlich schon fast alles gesagt. Aber die sind natürlich nicht allein schuld, denn auch schwarz-rot hat im Nachgang mit entsprechenden Gesetzen kräftig nachgeholfen. Obwohl: Der IT-Sicherheitsexperte Guido Strunck sieht die Wurzeln des Übels nicht erst bei der Hartz-Komission sondern bereits im Jahr 1997:

Ihren Anfang nahmen die Entwicklungen, die letztlich zum ELENA-Verfahrensgesetz geführt haben, bereits im Jahr 1997. Damals schaffte der Bundestag durch das Signaturgesetz die rechtlichen Grundlagen für elektronische Unterschriften. Diese sollten dazu dienen, den Handel im Internet anzukurbeln, da auf Basis einer elektronischen Signatur leichter rechtsgültige Verträge geschlossen werden können. Das System konnte sich aber nicht durchsetzen, da die nötige Authentifizierung für alle Beteiligten die Anschaffung von Lesegeräten erfordert hätte. Ein wirklicher Anreiz dafür fehlte bisher.

Was will ELENA? ELENA will Daten aller Arbeitnehmer sammeln und zentral (kotz! Die haben weder etwas gelernt noch begriffen!) abspeichern. Welche Daten? Quasi alle, die im Entgeltnachweis anfallen – das alles. Und noch viel mehr: Abmahnungen und deren Gründe, Entlassungen und deren Gründe, mögliches „Fehlverhalten“ des Arbeitnehmers, Arbeitszeiten und Urlaubszeiten, Streiktage und Art des Streiks, Aussperrungen – alles! Bei Deutschland Debatte finden sich die derzeit erwogenen Abfrage-Codes und deren Entsprechungen. Und dazu natürlich auch Name, Adresse, Versicherungsnummer …

Was will ELENA noch? Wenn wir uns das obige Zitat von Guido Strunck genauer ansehen, werden wir feststellen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht hat. Bislang hat sich nämlich niemand für diese trusted Signaturkarten interessiert – weil man sie, das zeigt die Realität – nicht wirklich braucht. Weil ELENA aber keine freiwillige Sache ist sondern verpflichtend eingeführt wird, bekommt nun jeder eine Signaturkarte. So schreibt unter anderem die deutschsprachige Wikipedia:

Durch das ELENA-Verfahren soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Nutzung digitaler Signaturen („qualifizierte elektronische Signaturen“, die auf Zertifikaten auf Chipkarten basieren) gefördert werden. Sofern knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung mit Signaturkarten und qualifizierten Zertifikaten ausgestattet sei, könne man damit rechnen, dass dies den Handel im Internet antreibe und somit sich fördernd für die Wirtschaft allgemein auswirke.

Aha. Meine Daten werden also auf Vorrat gespeichert, damit das die Internetwirtschaft ankurbelt? Denen brennt doch der Kittel!

Was kostet das? 55 Millionen Euro als Anschubfinanzierung und Infrastruktur (was auch immer das sein soll), jährlich 133 Millionen Euro pro Jahr für den Betrieb – so wird das kommuniziert. Dass sowas ohne Probleme um den Faktor 5 oder 10 teurer werden kann, haben die großen IT-Projekt der Bundeswehr oder die elektronische Gesundheitskarte ja in der Vergangenheit gezeigt. Ich bin mir sicher, das kostet wesentlich mehr!

Wer bezahlt das? Erstens: Der Steuerzahler und zweitens der Arbeitnehmer. Also nur der Arbeitnehmer, welcher Arbeitgeber zahlt schon Steuern? Für die Arbeitgeber, die den Scheiß gefordert haben, wird das Ding mindestens kostenneutral. Der Steuerzahler löhnt für Installations- und Betriebskosten, der Arbeitnehmer muss sich eine Karte mit Signatur zulegen – und die zahlt er natürlich selber.

Warum soll es das geben? Der Slogan für ELENA lautet:“Weniger Bürokratie, mehr Effizienz“. Ob zentrale Datenspeicherung  wirklich zu weniger Bürokratie führt, darf stark bezweifelt werden, sicher ist aber, dass eine Speicherung von Daten auf Vorrat mit Effizienz nicht das geringste zu tun hat. %0% des Slogans sind also mit Sicherheit Lüge…

Taugt das was? Heute erreichte mich eine Mail, aus der ich zitiere:

Sicher eines der nächsten „Bastelprojekte“ der Jungs vom CCC, die Daten zu hacken.
Da wird ja alles drauf gespeichert. Einkommen, Abmahnungen, Kündigungsgrund, Streikzeiten. Super klasse!
Datenschutz ade.

Ich darf an dieser Stelle nochmal Schweinchen Schlau spielen und wiederholt auf folgenden Umstand hinweisen: „Da wird“ eben nicht „alles drauf gespeichert“, es wird zentral (in Würzburg) gespeichert. Das ist ja das Schlimme!

Wenn ich an ELENA denke, ist eines augenfällig: Es ist ein historischer Fakt, dass das Ministerium für Staatssicherheit der ehem. DDR niemals auch nur in annäherndem Umfang Daten der Bürger erhoben, gespeichert und verarbeitet hat.

Was ist daran gefährlich? Im Blog „Meine Meinung“ wird zu bedenken gegeben:

Die Datenübertragung soll dabei direkt vom Arbeitgeber erfolgen. Nur wer kontrolliert den Arbeitgeber, ob der nicht nach dem Abgang eines Beschäftigten demnicht durch Falschmeldungen einen auswischen will? Da ist schnell mal eben ein rechtmässiger Streik in einen Unrechtmässigen umgewandelt und schnell wird man so zum besonders Aufmüpfigen erklärt.

Scheiße.

Wann geht das los? Heute!

Wer ist dagegen? Der DGB. Und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Peter Schaar sowieso. Und viele andere auch…

Hörbuch: Politiker-Märchen von Dieter Hildebrandt

Relativ frisch hat diese CD das Presswerk verlassen und landete nun im Schacht meines Players: „Politiker-Märchen“, eine CD von Dieter Hildebrandt. Der Altmeister des politischen Kabaretts kommentiert anhand von Original-Tondokumenten Politikerlügen – so viel versprechen die Rezensenten bei Amazon.

Also habe ich diese CD auf meine Wunschliste gepackt und tatsächlich geschenkt bekommen (Danke!) und nun will ich auch ein paar Worte darüber schreiben.

Es ist, das wissen wir, keine Kunst, Lügen von Politikern aller Parteien aufzuspüren – zu oft wurde gelogen, unehrenhafte Ehrenworte gegeben, die Wahrheit verdreht, verzerrt manipuliert oder eben eine andere „Wahrheit“ kreiert. Der Untertitel „Die schönsten Lügen aus 60 Jahren Bundesrepublik“ grenzt das Betrachtungsgebiet auf das Territorium der BRD ein, eine Eingrenzung, die immer noch reichlich Stoff übrig lässt für Hildebrandts Unterfangen.

Wir erleben einen zwar wortgewaltig-witzigen Dieter Hildebrandt, der pointiert die Politiker-Lügen kommentiert, aber „zahmer“ als gewohnt auftritt. Wir erleben kurze und treffende Einführungen in den Kontext der jeweiligen Politikerlüge und Kommentare, die es wert sind, gehört zu werden. Wir werden also auf eine – zugegeben recht lückenhafte – Zeitreise in die Geschichte Deutschlands anhand der Lügen genommen.

Hildebrandt betrachtet die Wiederbewaffnung der BRD, die Spiegel-Affäre, Filbingers Position im Dritten Reich, das „Celler Loch“, die Flick-Affäre, Barschels „Ehrenwort“, Kohls „blühende Landschaften“, Kochs „Aufklärung“, Blüms sichere Rente und Ypsilantis Versprechungen wider die Linke.

Knapp 50 Minuten Audio ist dabei herumgekommen – und wäre da nicht Dieter Hildebrandt, diese CD würde unglaublich nerven: Die Auswahl der Tondokumente ist recht lieblos, sie sind kurz und beim Celler Loch und der Flick-Affäre schlicht nicht vorhanden. Die einzelnen Themen werden akustisch getrennt – durch jeweils ein paar Takte Nationalhymne, die auf einem angestaubten Keyboard mit angestaubten Sounds in peinlicher Weise neu „interpretiert“ wurden. Das fanden die Macher der CD beim Verlag Diederichs wohl lustig, ich finde es nervig und zu Kotzen. Und dann der Sound der CD: Hildebrandts Stimme wurde nach der Aufnahme mit einem zu starken und zu billige Echo unterlegt. Es klingt, als lese er in einer großen Blechtonne. Entweder versteht man in dem produzierenden Tonstudio nichts von seinem Handwerk oder der Praktikant hat das Ding abgemischt und sich dabei ordentlich dumm angestellt – schade!

Die CD ist hörenswert – das ist einzig und allein Dieter Hildebrandt zu verdanken – als Hörbuch aber ist sie aufgrund der o.g. handwerklichen Fehler weniger zu empfehlen.

Hier findet sich eine andere Rezension, die ich lesenswert finde.

Ingrid Schmidt schlägt über die Stränge

Man stelle sich vor: Jemand klaut mir eine Semmel vom Frühstückstisch. Und weil eine trockene Semmel weder besonders schmeckt noch besonders satt macht, klaut er auch noch zwei Gramm Butter und eine Scheibe Wurst. Von meinem Frühstückstisch! Skandal!

Was werde ich tun? Natürlich rufe ich die Polizei, denn dieser Diebstahl muss geahndet werden. Die Polizei allein genügt aber nicht – das GSG9 muss ausrücken, Hubschraubereinsatz ist gefragt. Straßen und die Landesgrenzen werden gesperrt. Der Semmeldieb ist zu fassen – besser wäre es, ihn auf der Flucht zu erschießen.

Das ist – wer das nicht bemerkte, hat kein Hirn – maßlos übertrieben. Würde man mir eine Semmel stehlen, eine Frikadelle oder sechs Maultaschen (sowas würde man mir nicht stehlen, weil ich sowas nicht esse, aber sei´s drum) und ich würde den Diebstahl anzeigen, würde ich mich – mit Recht – zum Gespött machen.

Wenn man mir einige Millionen oder gar Milliarden vom Konto entwenden würde (sowas würde man mir nicht stehlen, weil ich weder Millionen noch Milliarden besitze, ich behaupte, dass ich ein ehrlicher Mensch bin), würde ermittelt werden und der Täter, sodenn er gefasst würde, würde ordentlich verknackt. Das ist weder peinlich noch unangemessen. Das ist richtig so. Und in der Regel würde das auch funktionieren.

Nun blicken wir im Jahre der Wirtschaftskrise – 2009 – einmal in die Arbeitswelt:

Ein Mitarbeiter klaut. Silberne Löffel? Nein. Es werden Maultaschen „geklaut“, die sowieso weggeworfen werden. Es werden Frikadellen verspeist. Oder Pfandbons werden gemopst – mit einem Gegenwert von Centbeträgen.

Es werden andererseits ganze Banken in den Ruin getrieben, Gelder, die der betrieblichen Altersvorsorge hätten dienen sollen, verspekuliert. Fehlentscheidungen im Management kosten Arbeitsplätze. Nicht einige, nicht hunderte sondern tausende und Abertausende. Auch das haben „Diebe“ zu verantworten. Sie werden oft „verurteilt“ – ihre Strafe sind Abfindungen, nicht selten in Millionenhöhe.

Wer die Presse der letzten Monate verfolgt hat, weiß wovon ich rede: Arbeitgeber entlassen Mitarbeiter fristlos wegen angeblicher Diebstähle. Diebstähle, bei denen ein klar denkender Mensch im Allgemeinen bezweifelt, ob es sich überhaupt um Diebstähle handelt. Hier werden nicht en groß Briefmarkenblöcke oder päckchenweise Kopierpapier entwendet – hier werden Lebensmittel verspeist, die sonst weggeworfen würden, Pfandbons werden verwahrt und Diebstahl wird unterstellt. In all diesen Fällen wurden die Arbeitnehmer fristlos entlassen und wehrten sich vor Gericht. Und diese Arbeitgeber führten dann nicht selten den „Verlust des Vertrauensverhältnisses“ ins juristische Feld.

Im DwD-Blog bringt man es mit einem Satz auf den Punkt:

Wenn Manager großer Banken Milliarden in Luft auflösen, bekommen sie eine dicke Abfindung. Nimmt sich ein alt gedienter Arbeitnehmer eine Frikadelle vom Buffet, so ist das Diebstahl und er bekommt die Entlassung.

Dieser Satz spiegelt zum einen das Problem der deutschen Gesetzeslage und der Rechtsprechung wieder und zum anderen stellt es eine einfache Gerechtigkeitsfrage.

Für die Rechtsprechung ist unter anderem Frau Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, verantwortlich (eine Notiz am Rande: 1994 wurde sie von der SPD ins Bundesarbeitsgericht lanciert). Kurz vor Weihnachten will nun die SPD auf sich aufmerksam machen: Ein Gesetzentwurf über „Bagatelldiebstäle“ soll ins Kabinett eingebracht werden, der zukünftig regeln will, dass Arbeitnehmer bei Bagatelldiebstälen zuerst abgemahnt werden müssen, bevor im Wiederholungsfall die Kündigung ausgesprochen werden darf (btw: Der Gesetzentwurf hat mehrere Fehler: Der erste ist, dass die SPD nichts zu melden hat. Der zweite ist, dass die Rechtslibertären FDP da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mittun wird und dass das mit der Bagatelle förmlich nach eine hieb- und stichfesten Definition schreit). Was hat das mit Frau Schmidt zu tun? Sie äußert sich heute in der Süddeutschen Zeitung im Interview. Auf eine, wie ich finde, feige wie unangemesse Weise.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse bezeichnete die Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte als „barbarisch und asozial“, damit wurde Schmidt im Interview konfrontiert. Ihre Antwort schlägt dem Fass den Boden aus:

Diese Kritik war völlig daneben. Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen. Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert. (Schmidt in der Südeutschen Zeitung)

Gut, Frau Schmidt, was passiert, wenn mir jemand eine Semmel, eine Frikadelle oder eine Handvoll Maultaschen klaut, habe ich zu Beginn dieses Posts ausführlich dargestellt. Dieses Argument zieht wohl nicht so richtig. Leider verloren. Auch ein souveräner Umgang mit Kritik sieht anders aus, aber lassen wir es mal dabei bewenden.

Viel schlimmer und schwerwiegender ist aber, dass die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (sic!) sich zentralen Fragen zu Rechtsprechung und im Besonderen zu Gerechtigkeit durch ein durchsichtiges wie billiges Ausweichmanöver zu entziehen versucht. Die Süddeutsche fragt:

Und wie steht es mit Artikel eins des Grundgesetzes: Wird nicht die Würde des Menschen verletzt, wenn wegen – sagen wir – 2,39 Euro seine Lebensleistung nichts mehr gilt?

Chapeau! Und was sagt Frau Schmidt?

Meine Frage ist eine andere: Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen?

Ich glaub´, ich muss gleich kotzen. Danke, Frau Schmidt, das wars dann auch mit Ihrer Reputation. Frau Schmidt entblödet sich nicht, in der ֖ffentlichkeit Verständnis für Entlassungen wegen Bagatellen zu zeigen. Das ist schlimm. Wirklich schlimm. Viel schlimmer finde ich aber, dass man der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (sic!!!) offensichtlich noch erklären muss, dass es hier weder um Pfandbons, Semmeln, Maultaschen oder ähnliches geht, sondern um den Versuch der sog. Arbeitgeber, treue, altgediente Arbeitnehmer hinauszuschmeißen – und zwar nicht, weil sie mal was geklaut hätten, was für den Ascheimer bestimmt war (welch tiefe Schuld!) sondern weil sie sie loswerden wollen – ohne Abfindungen zahlen zu müssen, Fristen wahren zu müssen etc. Und das wirklich Schlimmste ist, dass sich Frau Ingrid Schmidt willfährig vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Und sowas ist Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts – unfassbar!

Diese neue Mache der sog. Arbeitgeber ist durchsichtig. Wenn sich die FDP mit ihren Vorhaben, Arbeitnehmerrechte und den Kündigungsschutz abzuschaffen durchsetzt, bedarf es keiner zu Diebstählen hochstilisierten Bagatellen mehr, um Arbeitnehmer nach Lust und Laune auf die Straße zu setzen.

Ein Blick in die Blogs: Es ist kein Wunder, dass sich noch andere auf diese Scheinargumente einlassen. Und andere wiederum Partei für die Arbeitnehmer ergreifen. Oder die aus Entsetzen einfach nur losschlagen. Eine andere Sicht der Dinde, nämlich die auf den Gesetzentwurf der SPD findet man bei Spreeblick. Undo Vetter vom lawblog kann sich mit dem SPD-Gesetzentwurf ebenfalls nicht so richtig anfreunden. Unzufrieden mit der Gerichtsbarkeit ist man hier.

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