Ab 18: Der JMStV und warum die Grünen sich wieder einmal unwählbar machen.
Unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes kann man ja viel Unsinn treiben: Geht es nach dem Willen der Koalition, dem sich gerade auch die Verräterpartei SPD und die technophoben Hippie-Deppen Grünen unterwerfen, so werden schnellstmöglich Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag durch den Bundesrat gewunken – mit fatalen Auswirkungen:
Jede Webseite, die – in welcher Art auch immer – Material anbietet, dass, wenn auch nur theoretisch – in der Lage wäre, Jugendliche zu gefährden, soll demnach entweder:
- technisch so eingerichtet sein, dass man sie nur als Volljähriger betreten kann (z.B. durch Prüfung der Ausweisnummer) oder
- eine „Sendezeit“ einführen, also z.B. nur zwischen 20 Uhr und 16 Uhr erreichbar sein oder
- wie ein Film wie für ein bestimmtes Mindestalter gekennzeichnet sein.
Hier geht es ganz bewusst nicht um irgendwelche Pornoseiten sondern in der Tat um JEDE Internetseite. Und was jugendgefährdend ist und was nicht, welche Inhalte einem 12-Jährigen zugemutet werden können und welche nicht – wer kann das mit Sicherheit sagen?
Für den einen mag eine Seite schon dann jugendgefährdend sein, wenn jemand in den Kommentaren das F-Wort fallen lässt. Ein anderer könnte politische Diskussionen, die die Systemfrage stellen, als jugendgefährdend einstufen wollen. Was ist mit Seiten, die über Computerspiele berichten, die von der USK als „ab 16“ eingestuft wurden? Wer kann ausschließen, dass hier nicht irgend ein Weltfremder daherkommt und behauptet, dass allein dies die Jugend gefährde?
Was würde das für dieses Blog bedeuten? Ich werde keinem Dienst Geld in den Rachen werfen und meine Leser zwingen, ihre Ausweisnummer anzugeben. So etwas Blödes werde ich einfach nicht tun. Und das Ding mit den Sendezeiten geht ja genau gar nicht – erstens ist das ein ganz schöner Aufwand (technischerseits) und zweitens nutzt das nix – dann kommen die Kids halt um kurz nach acht. Der „dritte Weg“ klingt elegant: Ich flagge mein Blog einfach als „ab 18“ – dann hab ich meine Ruhe. Nur: Was nutzt das?
Gesetzt den Falles, ich flagge mein Blog maschinenlesbar als „ab 18“ – wie sollte verhindert werden, dass sich die Kids das trotzdem ansehen? Durch Programm wie Internet-Supernanny oder wie das heißt? Oder ein Browserplugin, dass immer dann ein Stoppschild präsentiert, wenn meine Seiten angsurft werden? Im Prinzip weiß jeder, dass die Kids heute die Skills haben, solche Plugins zu deaktivieren oder der Internet-Supernanny den Saft abzudrehen. Nutzt also nix.
Darüber hinaus kann ich es gar nicht einsehen: Ich könnte nicht jeden meiner bis dato 593 Artikel juristisch genauesetens abprüfen lassen – und werde daher gezwungen, das Blog als „ab 18“ zu flaggen, will ich nicht Opfer des Abschaums der Menschheit, der mit Stumpf und Stiel ausgerottet gehört von Abmahnanwälten werden. Dabei schreibe ich gar nichts Jugendgefährdendes. Warum sollte ich – rein theoretisch – Sechzehn- oder Siebzenjährige hier ausschließen? Mich selbst trifft das praktisch nur wenig – ich schreibe nicht für Minderjährige, auch nicht aus deren Perspektive und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nennenswert minderjährige Leser habe – es sei denn zu Technikdingen….
Im Übrigen muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum genannt werden, das Ding wird also nicht nur für kleine Blogger wie mich interessant – sondern auch für Unternehmen.
Ich empfehle jedem, der eine Webseite – mit welchen Inhalten auch immer – betreibt, folgenden Artikel zu lesen: 17 Fragen zum neuen JMStV. Auch dieser Artikel ist äußerst lesenswert.
Erste Blogger ziehen hieraus Konsequenzen und machen Ihre Blogs einfach dicht – zum Beispiel vzlog zum 31. Dezember oder Kristian Köhntopp bereits morgen.
Und was hat das mit den Grünen zu tun? Die Grünen in NRW – sie müssen sch im Bundesrat mit der SPD abstimmen – bekunden zwar, den JMStV abzulehnen, die Fraktion habe sich aber aufgrund „parlamentarischer Zwänge“ anders entschieden.
Screenshot. (Quelle)
Das darf doch nicht wahr sein! Hier nimmt die freie Meinungsäußerung im Internet schaden und man präsentiert qua Gesetz dem Abschaum der Menschheit , der mit Stumpf und Stiel ausgerottet gehört den Abmahnanwälten ein neues Tätigkeitsfeld auf dem Silbertablett. Und warum? Weil in NRW ein paar technophobe-Hippie-Trottel Grüne sich wie auch immer gearteten „parlamentarischen Zwängen“ ausgesetzt sehen, denen sie dann auch noch nachgeben wollen.
Ich bitte Euch daher, Euch folgenden Satz einzuprägen: DIE GRÜNEN SIND UNWÄHLBAR!
Selbst wenn sie sich auf den letzten Metern noch anders besinnen – allein einen Gedanken daran zu verschwenden, diesem Unfug, der keinen einzigen Jugendlichen vor irgendwas schützt – muss mit konsequentem Wählerstimmenentzug geahndet werden.
Ist das Schließen eines Blogs oder einer privaten Webseite eine adäquate Konsequenz?
In meinen Augen nicht. Auch das „Depublizieren“, also das Löschen einzelner Inhalte von Blogs und anderen Webseiten ist der Sache nicht dienlich – denn hier würde ein Stück Meinungsfreiheit auf dem Altar eines vermeintlichen und wirkungslosen Jugendschutzes geopfert. Ohne Not, versteht sich.
Felix von Leitner findet hier passende und drastische Worte:
Weil jetzt hier Fragen zu juristischen Details ankommen, wie ihr euren Scheiß in Zukunft hosten sollt: weiß ich auch nicht. Ist alles unklar. Unsere einzige tragfähige Option ist, diesen Staatsvertrag zu verhindern.
Oh und nochwas: Nein, das ist keine Option für mich, mein Blog einfach ab 18 zu machen. Ich will doch nicht die Indoktrination der nächsten Generation kampflos komplett staatlichen Agenturen überlassen! Das ist doch gerade die Idee, um die es hier geht, und wer braucht Medienkompetenz dringender als Jugendliche? (Quelle)
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.