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Die unlauteren Methoden der GEZ

Die GEZ genießt in breiten Teilen der Öffentlichkeit das Ansehen von Fußpilz oder Hämorrhoiden. Oft sogar geringeres Ansehen. Und das, worüber ich heute schreibe, ist nicht dazu geeignet, dieses Ansehen zu bessern – im Gegenteil. Es wird die Aversionen gegen die GEZ noch mehren (und das ist gut so).

Heute berichtete mir eine Stammleserin von Ihrem Fall mit der GEZ. Es ist unglaublich, was sich die GEZ herausnimmt. Aber der Reihe nach.

Meine Stammleserin, nennen wir sie Christine,  arbeitet seit vielen Jahren in der Personalabteilung der Nürnberger Niederlassung eines großen deutschen Elektroausrüsters. Hier hat sie ihr Büro, ihren Computer und eine geschäftliche Mailadresse.

Mitte des Jahres 2009 verliert Christine auf dem Weg zur Arbeit ihr Portemonnaie. Sie geht den halben Arbeitsweg zurück und sucht, die Geldbörse aber bleibt verschwunden. Zurück im Büro greift sie zum Telefonhörer, lässt Ihre Bankomatkarte sperren und schreibt zwei Mails an die Stadt Nürnberg – eine an das Einwohnermeldeamt mit Bitte um Information über das Procedere einer Neuausstellung von Führerschein und Personalausweis, eine weitere an die KFZ-Zulassungsstelle mit ähnlichem Anliegen (denn auch der Fahrzeugbrief ist weg). Es dauert einige Wochen bis sie alle Dokumente und Karten wieder beisammen hat, dann aber ist der Vorfall schnell vergessen – soviel Geld ging auch nicht verloren.

Christines Wohnung liegt im gleichen Stadtviertel wie ihre Arbeitsstelle. In Ihrer Wohnung ist Christine bei der GEZ gemeldet und diese zieht auch regelmäßig Geld von Ihrem Konto für die Rundfunkgebühr ab. Alles also ganz normal – so möchte man meinen.

Mitte vergangenen Jahres – an das Portemonnaie erinnert sich wie gesagt niemand mehr – bekommt Christine Post in die Arbeit. Der Absender des Briefes im blassgrünen Kuvert ist die GEZ. Der Brief ist an Christine adressiert, der Firmenname findet sich allerdings nicht in der Adresse oder im Schreiben. Das macht nichts, man kennt Christine auf Arbeit und der Brief erreicht sie trotzdem.

Im Brief wird Christine aufgefordert, doch ihre Rundfunk- und Fernsehgeräte anzumelden. Sie wirft den Brief weg, denn in der Personalabteilung gibt es weder Fernsehen noch Radio – dort wird gearbeitet.

Der nächste Brief der GEZ lässt nicht lange auf sich warten – der Inhalt ist dem des ersten Schreibens erstaunlich ähnlich: Ihre Geräte müsse Christine anmelden und in wenig höflichem Tonfall weist das Schreiben darauf hin, dass für bereitgehaltene Empfangsgeräte Gebührenpflicht bestehe. Nur: Es stehen an Christines Arbeitsplatz keine Geräte bereit. Sie wirft den Brief weg – schon etwas angesäuert ob des dümmlichen Tonfalls des Schreibens.

Keine drei Monate später, auf den Tag genau heute erreicht sie wieder ein Schreiben, wieder auf Arbeit und wieder ohne Firmenbezeichnung in der Adresse. Es ist der altbekannte blassgrüne GEZ-Umschlag mit dem Sex-Appeal eines Hundehaufens. Was will die GEZ schon wieder? Klar, sie will sich mit in meinen Augen unlauteren Methoden bereichern. Im Brief steht unter anderem zu lesen:

Wir konnten Sie unter obiger Anschrift nicht in unserem Adressbestand finden.

Freilich nicht. Christine wohnt ja nicht auf Arbeit. Folglich, liebe GEZ, ist sie dort auch nicht gemeldet. Was selbst einem minderbegabten Schimpansen mit etwas Training klarzumachen sein sollte, habt ihr mal wieder nicht verstanden. Und weiter steht geschrieben:

Sollten Sie bereits privat genutzte Rundfunkgeräte angemeldet haben, bitten wir um Ihre Mithilfe, indem Sie uns Ihre Teilnehmernummer mitteilen. Gleichzeitig möchten wir sie auf diesem Weg über die Rundfunkgebührenpflicht informieren und bitten Sie zu prüfen, ob Sie verpflichtet sind, Rundfunkgeräte anzumelden.

Ah, da schau her. Die GEZ kennt Christine als „zahlende Kundin“. Nun hat sie aber eine weitere Adresse von ihr in die Griffel bekommen. Nun wollen die Burschen also sehen, ob sich da nicht noch etwas herauspressen lässt.

Christine prüft, wie angewiesen, ob sie „verpflichtet“ ist, was zu zahlen. Sie blickt sich im Personalbüro um. Kein Radio, kein Fernseher. Damit ist die Sache erledigt. Der PC gehört dem Arbeitgeber, ist also ein Arbeitsgerät und nicht privat. Das geht Christine also nichts an.

Nun gut, aber im Schreiben macht die GEZ nun sanft Druck:

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zuzusenden. Sie vermeiden damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.

Genau das halte ich aber für einen Fehler, denn wenn man das macht, darf man sich auf einen längeren Briefwechsel mit der GEZ einstellen, und wer will das schon? Fakt ist: Wenn die GEZ Geld will, dann muss sie auch beweisen, dass ihr das Geld zusteht. Eine von der GEZ verlangte „Umkehr der Beweislast“ ist weder rechtens noch kann sie diese in irgend einer Form geltend machen. Christine weiß das und antwortet der GEZ einfach nicht. Wenn die was wollen, sollen die sich melden (und es ist bekannt, dass niemand einen GEZ-Schergen Spitzel Rundfunkgebührenbeauftragten einlassen muss).

An und für sich endet hier die Geschichte von Christine und der GEZ bereits. Aber da ist noch eine Frage offen: Woher hat die GEZ die Adresse von Christines Arbeitgeber und woher weiß die GEZ, dass Christine dort postalisch erreichbar ist?

Wenn man umzieht, dann sendet einem die GEZ in der Regel einen Brief – sofern man nicht angemeldet ist. Die Daten zieht die GEZ bei en Einwohnermeldeämtern. Und jetzt – ihr ahnt es, beschleicht mich der böse Verdacht: Hat das Nürnberger Einwohnermeldeamt (oder die Zulassungsstelle) die Daten in der Mailsignatur von Christine (sie hat dorthin wegen der verlorenen Dokumente in der Geldbörse geschrieben) an die GEZ „weiterverraten“ oder gar verkauft?

Ich bitte Christine, das noch einmal zu überprüfen – zahllose Mails in ihren gesendeten Objekten prüft sie gewissenhaft – und kommt zu dem Schluss: Nur so kann es gewesen sein.

Ein letzter Beweis für das gerade Geschriebene steht noch aus, kann vermutlich nicht erbracht werden. Mit aller gebotenen Vorsicht sage ich: Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die GEZ auf anderem Wege an Christines Arbeitsanschrift gekommen ist, aber dass die Adresse von der Nürnberger Einwohnermeldebehörde der Mail entnommen und auf welchem Wege auch immer an die GEZ gelangt ist, ist äußerst wahrscheinlich.

Und das ist ein Skandal!

Zum einen geriert sich die GEZ in ihren Schreiben gerne wie eine Behörde, zum anderen beschafft sie sich aus welchen Quellen auch immer ihre Adressen (was eine Behörde in Art und Umfang so nie und nimmer dürfte).

Daraus lässt sich folgendes lernen: Daten, welcher Natur sie auch immer sein mögen, sind auch bei Behörden vor der GEZ nicht sicher. Daher muss als Faustregel angenommen werden:

Gebt auch Behörden nur die Daten, die zur Bearbeitung Eurer Fälle absolut notwendig sind. Jeder weitere Datensatz darf nicht in die Hände von Behörden gelangen.