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Vuvuzela-Filter

Ich bin ja kein großer Fußballfan, aber die diesjährige WM ist schon extrem beschissen, denn egal ob im Radio oder im Fernsehen – aus jedem Lautsprecher nervt das monotone, mittelfrequente Tröten dieser Vuvuzelas. Es geht mir extrem auf den Saque!

Gestern beim Grillen habe ich das Problem mal angesprochen und insbesondere Wacki vertrat die Meinung, dass es praktikabel nicht möglich ist, dieses Getröte herauszufiltern.

Nun aber darf ich alle Zweifler eines Besseren belehren:

Hier ist er, der Vuvuzela-Filter!! (@Wacki: Her wird exemplarisch ein Mac verwendet, FTW! FTW!!!).

Bitte, liebes ZDF, implementiert das mal zur zweiten Halbzeit!!!

Das Peter-Prinzip

Jeder kennt das: Eine Führungskraft ist unfähig, absolut inkompetent. Noch jeden, den ich im Bekanntenkreis gefragt habe, konnte mir mindestens eine Führungskraft oder einen Manager nennen, der oder die ein Totalversager ist. Mehrheitlich wurden mir nicht nur Einzelne genannt sondern ganze Kohorten unfähiger Führungskräfte.

Da drängt sich ie von selbst die Frage auf: Warum sind derart viele Führungskräfte derart inkompetent? Warum sind derart viele Führungskräfte derart falsch an ihrer Position?

Es ist wissenschaftlich untersucht, warum das so ist. Es muss so sein. Der folgende Film, den anzusehen ich dringend empfehle, zeigt die Gründet :

Der Journalist Robert Misik fasst das ganze noch einmal treffend zusamen:

Mehr vom Peter-Prinzip freilich in der Wikipedia.

Und wem jetzt noch nicht die passende Führungskraft in den Sinn gekommen ist, der ist entweder selbst inkompetent oder hat verdammtes Glück… (via H. und M.)

Panorama-Webcam Nürnberg

Gerade entdeckt: Der Aufzughersteller Schmitt und Sohn aus Nürnberg betreint am Nürnberger Fernmeldeturm eine Webcam – aber nicht irgendeine. Es handelt sich umn eine Panoramakamera mit einer Summenauflösung von 66 Megapixeln Typ „Roundshot Livecam D2“ des Schweitzer Herstellers Seitz.

Und so ist es möglich, das Nürnberger Panorama von Fernsehturm aus gesehen am Rechner zu genießen (und dank der Auflösung auch ordentlich zu zoomen). Jede Stunde wird ein Bild aufgenommen (und auch archiviert).

Gucken! Unter webcam-nuernberg.de!

Sollte ein Computer für Hartz IV-Empfänger zur Grundausstattung gehören?

Einer der Aufreger dieser Woche: Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschied, dass bei der Wohnungserstausstattung Hartz IV-Empfängern ausdrücklich kein Computer zusteht. Wobei, so ganz stimmt das nicht, denn bei der Klage vor dem Gericht ging es erst einmal um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, der eigentliche Gegenstand wird erst noch verhandelt. Aber allein das Signal, dass das Landessozialgericht da setzte, ist verheerend.

Es gibt eigentlich nur ein Argument, bei der Erstausstattung einer Wohnung einen Computer zu verweigern: So ein Gerät kostet Geld. Weiterhin aber würde es nur Vorteile bringen, Hartz IV-Empfänger mit einem Rechner und Internetzugang auszustatten. Und zwar am besten jeden. Warum?

Ein Rechner nebst Internetanbindung und Drucker ermöglicht Hartz IV-Empfängern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie es mittlerweile für viele Menschen blich ist. Allein daher darf ihnen der Zugang zu diesem Kommunikationsmittel nicht verweigert werden. Es kann nicht angehen, dass die Politik einerseits über den „digital gap“ schwadroniert und andererseits deutsche Gerichte diesen zementieren. Hartz IV-Empfänger sind außerdem in der Regel gehalten, sich regelmäßig zu bewerben. Dazu braucht es aber einer zumindest halbwegs zeitgemäßen Ausstattung – die zuhause, regelmäßig und mit geringen Kosten betrieben werden kann. Eine Bewerbung fasse ich nicht mal so einfach im Internetcafé ab. Und auf den ollen Mühlen der Arbeitsagentur, die sowieso nur das agentureigene Jobangebot auf den Schirm bringen, schon gleich zweimal nicht. Der Hilfeempfänger muss in die Lage versetzt werden, sich im Netz aus unterschiedlichen Quellen Jobangebote ansehen zu können, Er muss weiterhin in die Lage versetzt werden, diese auch zu beobachten und gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Auch muss es ihm ermöglicht werden, sich online zu bewerben, denn das ist immer öfter gefragt. Hierzu benötigt er natürlich auch eine EMailadresse.

Ich sehe es ebenso als notwendig an, dass der Hilfeempfänger sich mit dem Computer auseinandersetzt und sein Anwenderwissen auf einem aktuellen Stand hält, denn gute (und aktuelle) EDV-Kenntnisse sind in immer mehr Jobs eine wichtige Qualifikation. Dieses Wissen zu vertiefen gelingt aber kaum im Internetcafé an fremdem Gerät mit teilweise unsinnigen Limitationen.

Auch ermöglicht der eigene Computer, dass sich Hartz IV-Empfänger besser organisieren und in Selbsthilfeforen austauschen können. Womöglich haben Politiker und Richter genau hiervor Angst, nichts desto trotz ist dies eine Notwendigkeit und kann die Betroffenen in die Lage versetzen, besser mit iherer Armut umzugehen und sich mündig auch gegen ARGEN oder Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die aus ihrer Situation Kapital zu schlagen suchen, zu emanzipieren.

Ein Computer nebst Internetanbindung muss also Bestandteil einer Wohnungserstausstattung sein. Heute genügt es nicht mehr, sich mittwochs und samstags eine Tageszeitung zu kaufen und nach passenden Stellenanzeigen zu durchforsten. Auch auf den Webseiten der Arbeitsageturen finden sich längst nicht alle Stellenangebote – Online-Jobbörsen finden sich bei den Städteportalen, in Recruiternetzwerke, auf Xing, bei den Kammern… Der Besucheines Internetcafés erzeugt Kosten, mitunter in einer Höhe, die sich die Betroffenen nicht leisten können.

Auch ist der Datenschutz in Internetcafés nicht immer gewährleistet. Dies darf auch Hartz IV-Empfängern nicht zugemutet werden.

Wenn die Politik ein ernsthaftes Interesse daran hat, dass Betroffene wieder in Lohn und Brot kommen und sich weiterbilden, so muss sie ihnen auch eine entsprechende Infrastruktur – aus praktischen Gründen im Privathaushalt – zur Verfügung stellen.

Wie aber soll das funktionieren?

Es muss zuerst einmal per Gesetz (geeignetenfalls per Verordnung) der Anspruch auf einen Computer pro Bedarfsgemeinschaft festgeschrieben werden. Ich selbst bin überzeugt, dass sich die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sich ein Gerät teilen können.

Weiterhin sollen den Hilfebedürftigen Angebote unterbreitet werden, die geeignet sind, sie in die Lage zu versetzen, souverän mit dem Computer, seiner Peripherie und dem Netz umzugehen.

Der Regelsatz muss um einen Betrag aufgestockt werden, der dem Hilfeempfänger einen angemessen Zugang zum Internet und anderen allgemeinüblichen Datendiensten ermöglicht. Dies ist nötig, da lebenspraktische Erfahrungen im Jahr 2010 abbilden, dass ein Computer heute mehr ein Kommunikationsinstrument, weniger eine „bessere elektronische Schreibmaschine“ darstellt. Diese Funktionalität ist sicherzustellen.

Zum Computer selbst ist eine für o.g. Zwecke dienliche Peripherie zu stellen. Auf der Seite der Eingabegeräte ist insbesondere eine Tastatur und Maus zu nennen, zu den Ausgabegeräten soll ein Bildschirm in ausreichender Größe und ein Lautsprecher (zur Wiedergabe von Systemtönen, Videoton…) sowie ein im Unterhalt kostengünstiger Drucker gehören. Um die Kommunikation sicherzustellen, hat das Gerät selbst über übliche Schnittstellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen (Ethernet-Anschluss, USB).

Es muss sich bei einem solchen Gerät natürlich nicht um einen High-End Gamer-PC handeln, aber der Rechner sollte immerhin performant genug sein, dass ein Betreiben vom Internetprogrammen und einem Office-Paket möglich ist. Heute sind solche Rechner übrigensnicht mehr teuer. Der Preisverfall gerade in diesen Geräteklassen ist enorm und daher ist eine entsprechende Ausstattung auch leistbar und den ARGEN zuzumuten.

Ein Wort zur Software: FreieSoftware ist heute in der Lage, oben genannte Bedarfe nicht nur zu decke n, sie ist von der Usability her auch so aufgebaut, dass der Hilfeempfänger mit ihr auch ähnliche Strukturen zu beherrschen erlernt, diesich in kommerziellen Produkten wiederfinden. Ein Rechner, der mit Linux, Open Office und Mozilla konfiguriert ist, erfüllt seine Zwecke. Ein günstiges „Netbook“ halte ich nur für bedingt geeignet, da hier zum einen der Bildschirm für ein dauerhaftes Arbeiten zu klein ist und sich solche Systeme kaum aufrüsten oder reparieren lassen.

Für das Jahr 2010 schlage ich daher folgende Mindestkonfiguration vor: Tower- oder Desktop-Gehäuse mit mindestens 2 GHz Taktgeschwindigkeit, 1 GB Arbeitsspeicher und 160 GB Festplattenkapazität CD/DVD-Brenner, 19/100 Mbps-Ethernetport, mindestens drei USB-Anschlüsse, ein 17Zoll-Flachbildschirm, kabelgebundene Tastatur und kabelgebundene optische Maus, einfache Aktivlautsprecher, 4 GB USB-Stick einfacher Tintenstrahldrucker.

Der Regelsatz ist um mindestens 25 Euro aufzustocken, damit der Hilfeempfänger mindestens einen entbündelten DSL-Anschluss bestellen kann, in Gebieten, in denen DSL nicht verfügbar ist, muss ein Zusatzbetrag gezahlt werden, um einen Zugang zum Internet via Moden herstellen zu können.

Jeder Hilfeempfänger soll an einem Computerkurs teilnehmen können. Das soll ihm helfe n, mit dem Gerät besser umzugehen zu lernen, Bewerbungen professionell abzufassen und die Kommunikationsmöglichkeiten im Internet kennen zu lernen. Gerade älteren Hilfeempfängern sind solche Kurse nahezulegen.

Solche Ansätze sollten von der Politik ernsthaft diskutiert werden. In den 1970er Jahren war der Fernseher vielleicht noch nicht Standard, aber in der Mehrheit der Haushalte war er vorhanden. Heute ist ein Fernseher Standard. Auch der Computer ist inzwischen Standard. Dem muss Rechnung getragen werden.

Angetestet: Audacity-Alternative für OS X. WavePad – wenn es mal schnell gehen muss

Die Freeware-Empfehlung für Audioeditoren unter Windows, OS X und Linux lautet in der Regel Audacity. Das Opren Source-Programm bringt eine ganze Palette Features mit und eignet sich zudem für Mehrkanal-Recording und Bearbeitung. Von der Usability her ist Audacity aber mindestens gewöhnungsbedürftig und wenn es mal schnell gehen soll und Featureritis gerade nicht gefragt wird, gibt es Alternativen.

Eine dieser Alternativen nehme ich heute einmal in Augenschein: Die closed source – Software WavePad von NCH ist für einfaches Audioediting, besonders für das einfache Schneiden von Audiodateien eine echte Option. Kostenlos ist das Programm für die private und nichtkommerzielle Nutzung.

Was kann und bietet WavePad? Zuerst einmal ist es recht einfach zu bedienen. Viele Funktionen werden einfach als Buttons dargestellt. Hier genügt es, das gewünschte Stück Ton mit der Maus zu markieren und dann den entsprechenden Knopf zu klicken. Schnitte, auch sehr feine, sind so sofort gemacht, ein Fade In am Dateianfang ist einfach: Markieren, klicken, fertig. Die wichtigsten Werzeuge finden sich in einem „Masterfenster“, die typischen Play-, Stop-, Record-, Pause-Knöpfe in einem „Transportfenster“ und dann gibt es noch ein Fenster für die Clock den Timecode.

Weiterhin sehr nützlich: Mit den Cursortasten kann ich im Audiofile navigieren und wie seinerzeit beim Schnürsenkel dient der Curser in diesem Modus einer Art „Tonkopf“/Vorhörfunktion. Man kann wie früher auf der B77 schneiden – geiles Feature für Schnitte, bei denen es z.B. auf die Sprachmelodie ankommt.

Weiterhin ist alles an Bord, was man so im Normalfall braucht: Normalisierung, ein Equalizer, diverse Fades und Unterstützung für einen ganzen Haufen Audioformate, zum Beispiel mp3, wav, vox, gsm, wma, au, aif, flac, real audio, ogg, aac, m4a…

WavePad läuft stabil und macht Spaß. Die kostenlose Version zum Privatgebrauch kann direkt beim Hersteller heruntergeladen werden.

Kommentarspam in WordPress blocken mit WP Captcha-Free

Gestern hat sch in den Kommentaren eines Posts eine kleine Diskusion entwickelt, wie mit Kommentarspam hier auf dem Blog umgegangen werden kann.

Die Ausgangssituation ist recht fix beschrieben: Seit einigen Monaten habe ich mit Kommentarspam hier im Blog zu kämpfen – es handelt sich um Kommentare von einem VladislavXX oder VladimirXX (wobei XX für eine wohl fortlaufende Nummer steht). Diese „Kommentare“ sind zumeist in kyrillisch abgefasst. Außerdem kommen noch die Klassiker á la „Buy Levitra online“ oder „hoy to enlarge your penis“ dazu.

Das Problem ist bekannt: Bots, also Rechner, die das Versenden von Kommentarspam automatisiert durchführen, füllen die zum Kommentieren vorhandenen Felder automatisch mit ihrem Mist aus. Dagegen kann man etwas tun: Ein Plugin für eine Captcha-Abfrage installieren. Das hat den Vorteil, dass hier gegengecheckt wird, ob an der Tastatur ein Mensch sitzt oder ob ein Bot spammt. Der Bot kann, selbst wenn er eine recht gute OCR verwendet, die verfremdeten und in einer Grafik hinterlegten Texte nicht auflösen. Der Mist an der Sacheist nur, dass machein echter Benutzer auch so seine Probleme mit der Auflösung der Textgrafik hat. Ein solches Captcha ist zwar eine recht gute Möglichkeit, Spammer von den Kommentaren auszusperren, aber irgendwie freut man sich auch nicht, jeweils beim Kommentieren kryptische Grafiken dechiffrieren zu müssen.

Eine einfache (und bislang effektive) Alternative ist WP Captcha-Free. Das ist ein kleines Plugin, dass auf einem recht simplen Prinzip basiert. Das Plugin misst einfach die Zeit zwischen dem Aufruf eines Posts und dem Kommentieren. Ein Bot spammt in der Regel sofort los. Ein Mensch braucht mindestens die Zeit, sich auf der Seite zu orientieren, bevor er kommentiert. Diese wenigen Sekunden, ihre Zufälligkeit in der Länge, genügen, um einen Hash-Wert zu generieren, auf Grundlage dessen entschieden wird, ob nun der Bot oder ein Mensch kommentiert.

Der Vorteil für den Besucher des Blogs liegt auf der Hand: Die gewohnte Kommentarumgebung ist optisch identisch und es müssen keine Captcha-Rätsel geknackt werden.

Wie aber ist das Plugin zu installieren? Es ist simpel:

  1. Bei WordPress runterladen
  2. Entpacken
  3. den Ordner per FTP in das Verzeichnis /plugins der WP-Installation hochladen
  4. das Plugin im Adminmenü aktivieren

Es läuft stable und hilft – bis heute ist kein Spam aufgelaufen.

GEMA vs. YouTube

Youtube wird immer beschnittener: Nachdem schon Videos ohne Ton bei Youtube aufgetaucht sind und auch das Deutsche Rundfunkarchiv sich jetzt dafür einsetzt, dass Dokumentationen, die Material des Archivsverwenden, von der Videoplattform verschwinden, folgt nun die nächste Runde im Streit um urheberrechtsgeschützte Inhalte: Die GEMA hat, so berichtet Heise Online, die Lizenzverhandlungen mit Youtube für gescheitert erklärt. Der Meldung zufolge liegt aber die Löschung von Inhalten, deren Künstler und Komponisten die GEMA vertritt, gar nicht in deren Interesse. Das ist klar: Nur wenn viel Musik gehört oder im öffentlichen Raum gespielt wird, verdient die GEMA Geld. Ohne Hörer keine Kohle.

Umso verwunderlicher ist der Schritt, den die GEMA nun geht: Nach dem sie die Verhandlungen abgebrochen hat, will sie nun eine Allianz aus acht europäischen und einer US-amerikanischen Verwertungsgesellschaft schmieden. Klar ist, dass dann der Druck auf Youtube steigen würde und man mit wesentlich stärkerer Rückendeckung um die Lizenzgebühren verhandeln könnte.

Dies würde aber nur dann etwas nutzen, wenn es der neuen Allianz der Verwertungsgesellschaften gelänge, ihre Inhalte tatsächlich komplett von Youtube löschen zu lassen. Das liegt aber nicht in ihrem Interesse. Denn auch bei der GEMA weiß man, dass es für den User ein Leichtes ist, Inhalte, die nur für ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region gesperrt sind, trotzdem anzusehen.

Ein Leichtes? Wer sich den Fuß der Youtube-Startseite mal genauer ansieht (hier ein Screenshot davon), der bemerkt, dass man dem Videoportal locker sagen kann „Ich sitze in Indien und spreche Deutsch“. Und schon sind die Videos frei zugänglich. Auf die Idee hat mich übrigens Michi vor einiger Zeit gebracht – ich selbst wäre gar nicht auf die Idee gekommen, die Youtube-Startseite zu lesen. Es mag einem so vorkommen, als ob Youtube alles dafür täte, dass möglichst viele User möglichst alle Videos sehen können. Klar, denn Sperrungen liegen auch nicht im Interesse von Youtube, schließlich verdient man Geld durch Werbung, die nur dann angezeigt wird, wenn man bei Youtube Videos guckt.

Irgendwie beißt sich die Katze in den Schwanz: Die GEMA kann an der Sperrung oder Löschung von Inhalten ihrer Künstler und Autoren kein Interesse haben, wird ihre Interessen über kurz oder lang nur dann befriedigend durchsetzen können, wenn sie zu ebendiesen Mitteln greift.

Gibt es eine Lösung? Ihr kennt meine Haltung – hier ist mal wieder der Moment gekommen, sich ernsthaft über die „Kulturflatrate“ zu unterhalten.

Offener Brief an das Deutsche Rundfunkarchiv

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stülb,

mit Entsetzen und Bestürzung musste ich heute feststellen, dass, so lässt sich der Auskunft des zum Google-Konzern gehörenden Videoportals YouTube entnehmen, das Deutsche Rundfunkarchiv Dokumentationen von o.g. Portal aufgrund von Urheberrechtsverstößen entfernen ließ. Dies dokumentiert unter anderem dieser Screenshot, aufgezeichnet am 1. Mai diesen Jahres:

Um es vorweg klarzustellen: Beim User „WasDamalsWar“ handelt es sich nicht um meine Person. Und dennoch bin ich verärgert, denn gerne hätte ich die Dokumentation „Damals in der DDR“ gesehen – auch auf Youtube. Das ist leider nicht mehr möglich, denn wenn Google hier die Wahrheit schreibt, wurde das Video auf Ihre Initiative entfernt.

Ich frage mich: Warum? Und ich frage mich: Warum gerade das DRA?

In der Selbstdarstellung auf der Webseite Ihres Hauses ist klar und unmissverständlich zu lesen:

Aufgabe und Zweck der Stiftung ist die Erfassung von Ton- und Bildträgern aller Art, deren geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Wert ihre Aufbewahrung und Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Erziehung oder des Unterrichts rechtfertigt. Aufgabe der Stiftung ist ferner, die rundfunkgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen und Dokumente auszuwählen und zu erfassen.

Wenn ich das also richtig verstehe, dann enthält die Dokumentation „Damals in der DDR“ Materialien von Ton- und Bildträgern, deren Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung Erziehung oder Unterricht Ihrem Stiftungsziel entspricht (anderenfalls wären diese Dokumente durch das DRA wohl nicht archiviert worden). Wer, so frage ich mich nun, sagt denn, das der Upload der vorgenannten Dokumentation nicht ebendiesen Zwecken dient? Ich bin mir sogar sicher, dass genau das der Fall ist:Zuerst einmal muss man sich vor Augen halten, dass es bei Youtube derzeit mindestens 14 Milliarden Videos (sic!) gibt. Im Jahr 2006 wurden etwa 65.000 Videos täglich hochgeladen und heute geht man davon aus, dass täglich eine MilliardeVideos auf Youtube angesehen werden. Aus diesen Zahlen lassen sich mehrere Schlüsse ziehen:

  • rein zahlemäßig sind die Bestände des DRA gegenüber derer von Youtube vernachlässigbar
  • es wird Ihnen angesichts von 14 Milliarden Videos nie gelingen, Urheberrechtsverstöße gegen das DRA angemessen zu ahnden. Lassen Sie sich die Zahl von 14 Milliarden Videos mal auf der Zunge zergehen – und geben Sie auf.
  • Wer aus einer Fülle von 14 Milliarden Videos die Dokumentation „Damals in der DDR“ herauspickt, der wird nicht zufällig darauf stoßen sondern ganz gezielt danach suchen. All diesen ist also ein Interesse am Film oder an der Materie zu unterstellen. Wie wollen Sie denn ausschließen, dass die Motivation der User, die Dokumentation anzuwählen nicht der Bildung, Forschung dem Unterricht oder der Erziehung – also Ihren ureigensten Stiftungszielen entspricht?
  • Wenn aber angenommen werden darf, dass sich das Interesse der Nutzer, die diese oder änliche Dokumentationen ansehen wollen, mit Ihren Stiftungszielen deckt, dann ist es doch widersinnig, Ihnen genau das zu verwehren.

Lassen Sie mich weiterhin eine in meinen Augen wesentliche Anmerkung machen: Das Deutsche Rundfunkarchiv selbst und die Archivalien des öffentlich-rechtlichen Tonrundfunks und Fernsehen der Bundesrepublik Deutschlands sowie die Archivalien aus Tonrundfunk und Fernsehen der DDR existieren nur, weil meine Großeltern, Eltern und ich selbst Rundfunkgebührenzahler waren oder sind. Die Mehrheit der Deutschen, die in der Lage sind, Radio zu hören und fernzusehen sind Rundfunkgebührenzahler. Ohne sie wäre das DRA schlicht nicht existent. Warum wollen Sie die von den Bundesbürgern bezahlten Inhalte Ihrer Archivalien ihren Finanziers vorenthalten? Und mit welchem Recht?

Was ich außerdem nicht verstehe: Ist das Deutsche Rundfunkarchiv überhaupt legitimiert, Urheberrechtsverstöße zu ahnden? Ich gebe Ihnen ein einfaches Beispiel: Wenn eine deutsche Universitätsbibliothek wissenschaftliche Werke – oder solche, die mutmaßlich dazu geeignet sind, der Wissenschaft dienlich zu sein – sammelt, und irgend jemand verletzt das Urheberrecht einzelner Autoren, zitiert nicht richtig, plagiiert oder veröffentlicht ein solches Werk oder Teile daraus auf einer Webseite, dann werden die Bibliothekare nicht dagegen vorgehen. Das Urheberrecht liegt ja nicht bei der Bibliothek sondern bei den Autoren (oder es wird von den Verlagen der Autoren geltend gemacht). Das gilt auchdann, wenn der Autor auf Materialien eines anderen Autors zurückgegriffen hat.Die Universitätsbibliothek wird nichts unternehmen – sie darf es gar nicht, denn sie hält keine Urheberrechte.

Wen der MDR oder der WDR Urheberrechte an besagtem Youtube-Video geltend gemacht hätte, könnte ich es nachvollziehen. Das das Deutsche Rundfunkarchiv dies tut, kann ich nicht nachvollziehen. Oder ist es gar so, dass das Urheberrecht an den Archivalien beim DRA liegt? Was ist denn dann mit dem Urheberrecht der Autoren, Kameraleute, Regisseure oder Cutter, die diese Sendungen hergestellt haben? Wurde das DRA von diesen jeweils explizit ermächtigt, in Ihrem Namen Urheberrechte durchzuseten? Und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht das?

Einige weitere Anmerkungen: Selbst wenn das DRA rechtlich befugt ist, Urheberrechte geltend zu machen, ist es in meinen Augen mindestens töricht, davon in dieser Art und Weise Gebrauch zu machen. Es gibt nicht „den einen Weg“, Menschen Geschichte zu vermitteln. Wie Menschen mit Geschichte in Kontakt kommen und wie sie Quellen auswählen und an diese herankommen, bleibt ihnen selbst überlassen. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist das Internet das wichtigste und wesentlichste Medium, u zu recherchieren. Und im Jahr 2010 ist das Internet multimedial. Wer Quellen sucht, der fragt Google , die Wikipedia und schaut bei Youtube nach Filmen.

Bei der Wikipedia kann das Deutsche Rundfunkarchiv übrigens lernen, wie man mit seinen Archivalien in diesen Zeiten sinnvoll und konstruktiv umgeht: Das Deutsche Bundesarchiv hat seine Schubladen geöffnet und zahllose Fotografien der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Frei, unentgeltich und ohne Urheberrechtsgedönz. So berichtet die Stuttgarter Zeitung am 4. Dezember 2008, dass das Bundesarchiv der Wikipedia rund 100.000 Bilder gemeinfrei zur Verfügung stellt. Eine feine Sache, oder?

Genau so etwas erwarte ich eigentlich von Deutschen Rundfunkarchiv im Jahr 2010. Das Interesse der Bürger, sich unkompliziert und niederschwellig anhand von Originalquellen über geschichtliche Ereignisseinformieren zu können wiegt meiner Meinung nach wesentlich schwerer als irgend ein Urheberrecht und die daraus resultierende, mitunter kleinkarierte, Durchsetzung desselben.

Hier hat das DRA aber noch großen Nachholbedarf. Die Webseite entspricht dem technischen Standard von etwa 2005. Einen Youtube-Channel des DRA sucht man vergebens. Twitter? Fehlanzeige. Ein Blog? Nö. Man muss sich das vor Augen halten: Das sitzt das DRA auf tausenden Zeitdokumenten unseres Landes. Und was macht das DRA im Internet? Es hat eine leidlich altmodische Webpräsenz. Es gibt ein bisschen Video und ein klein wenig Ton. Und sonst? Nichts.

Gut, wenn das DRA ein solch zeitgemäßes Vorgehen nicht als seinen Auftrag versteht (der zweifelsohne mit dem Stiftungszweck korrespondieren würde), dann mag das so sein. Ich werde daran nichts ändern können – auch wenn es schade ist. Dass es dann aber die Internetnutzer dadurch gängelt, Videos von Youtube entfernen zu lassen, die Archivalien des DRA verwenden, hat schon eine andere Qualität.

Einige Zweifel an der sinnvollen Verwendung einer Rundfunkgebühren, man möge mit verzeihen, kommen angesichts dieses Vorgehens aber schon auf.

Über ein Feedback aus Ihrem Hause würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg,

Ihr

Michi.

HP kauft Palm

Als großer Fan von Palm-Produkten habe ich mich ja bereits mehrfach geoutet. Und als heute Morgen zu quasi nachtschlafender Zeit via B5 die Meldung an mein Ohr drang, dass Palm nun von HP gekauft wird, war mein Tag so gut wie gerettet.

Nachdem mich heute schon zwei Leute gefragt haben, ob ich das gut finde, will ich Euch meine Meinung auch hier nicht vorenthalten: Ja. Ich finde es gut. Ob HP wirklich was daraus macht kann ich gerade nicht sagen, weil meine Glaskugel beim Fernsehklempner ist. Aber erst mal: Gut.

Warum? Zuerst mal erinnern wir uns an die 1990er-Jahre: Da war der Platzhirsch auf dem Markt für PDAs palm. Aber auch HP wollte ein Stück vom Kuchen abhaben. An den Jornada habe ich noch deutliche Erinnerungen (aber wollen habe ich nie einen, denn das mobile Windows war nicht nie mein Ding und wird es auch nicht mehr). HP kaufte irgendwann uch Compac, die mit ihren IPacs ach leidlich erfolgreich waren. Und so wächst schließlich zusammen, was sich irgendwann mal angenähert hat (am Rande: Die Jornadas fand ich damals hardwaremäßig sogar recht chic, wenn das doofe Windows nicht gewesen wäre…).

Weiterhin geisterte immer wieder ein Gerücht durchs Netz, dass ich zwar nicht bestätigen kann, aber hochgradig plausibel finde: Hätte Google oder htc Palm gekauft, so wäre zu befürchten gewesen, dass es mit webOS, einem der besseren Mobilsysteme nicht weitergegangen wäre und sich diese Firmen nur die Patente einverleibt hätten, Bei HP, die auch im Mobiltelefonmarkt mitschnappen wollen, besteht aber die Hoffnung, dass es mit webOS weitergeht. I do hope so, too.

Bei neunetz stellt man eine entscheidende Frage: Ist am Markt neben Android und dem mobilen OS X von Apple noch Platz für ein drittes System?Die Antwort muss salomonisch ausfallen: Klar, Platz ist locker. Nokia verkauft weiter Symbian-Telefone, S60 3rd Edition ist besser alssein Ruf. Un die Blackberrys haben im Businesskontext auch ihre Lücke gefunden (ich habe mir einen BB mal sehr ernsthaft überlegt). Und webOS ist im Bereich Multitasking das Beste, was man derzeit für Geld kaufen kann. Zudem ist das pre stylisher als das iPhone und es bringt eine Tastatur mit. Die könnte größer sein und ein besseres mechanisches Feedback bieten – aber diese kleine Tastatur ist um Welten angenehmer als das, was sich beim iPhone „Tastatur“ schimpft. Wer so denkt, findet im pre und mit webOS eine echte Alternative. Der salomonische Teil an der Sache ist: Keiner weiß, ob sich das für HP in der Zukunft rechnet.

Rein aus dem Bauch heraus: Palm und HP passen zusammen. Und wenn HP Ernst macht und die Marke palm und webOS erhält, könnte sich die Plattform stabilisieren und dann kommt vielleicht was Gutes dabei raus – vielleicht auch mit einer etwas solideren Hardware. Ich jedenfallsdrücke die Daumen.

Jetzt hat Google wohl seinen ersten Datenskandal

Im Prinzip habe ich ja nur auf eine solche Meldung gewartet: Spammer aus den USA sind durch das FBI ermittelt worden, weil sie unter anderem Dokumente bei Google Docs hinterlegt haben. So berichtete Heise am gestrigen Sonntag.

Die beiden Amerikaner sollen der Meldung zufolge eine Firma namens „Pulse Marketing“ betrieben und eine Spammail-Kampagne für ein Diätmittel illegal durchgeführt haben. In der Regel werden die Behörden den Versendern solcher Spam-Mails nicht habhaft, in diesem Fall aber hat das geklappt:

Nachdem gegen die beiden Verdächtigen ein Haussuchungsbefehl erwirkt wurde, gab auf Anfrage auch Google die Daten der beiden Männer heraus – nach zehn Tagen, wie es heißt.

Etliche der Dienste von Google, so auch Google Docs sind per definitionem als Clound Computing benannt, einer IT-Struktur, bei der die Bearbeitung und Speicherung von Daten nicht mehr lokal auf dem eigenen Rechner erfolgt, sondern über das Netz bei einem oder mehreren Anbietern oder Rechnern. Bequem ist das allemal, genügt doch ein halbwegs aktueller Webbrowser und eine Internetanbindung, um arbeiten zu können. Und auch über die Speicherung der so generierten Daten muss sich der Nutzer solcher Clouds kein Gedanken machen – wohl aber darüber, wem er seine Daten anvertraut.

In diesem Fall dauerte es also kurze zehn Tage und schon hatte das FBI die persönlichen Daten der Verdä#chtigen – nach US-amerikanischem Recht ist das durchaus legal.

Nun mag man argumentieren, dass es mit den beiden Spammern sicher nicht „die Falschen“ getroffen hat, aber Anlass zum Nachdenken, welche Daten ich in die Cloud gebe und im Speziellen, welche Daten ich Google überlasse, gibt diese Meldung schon.

Denn nun ist endgültig der Beweis für das erbracht, was viele schon vermutet haben: Google gibt die Daten, die das Unternehmen von seinen Nutzern sammelt, im Zweifelsfall recht fix an amerikanische Behörden weiter. Das ist nicht illegal – aber aus der Perspektive des deutschen Rechtsverständnisses aber höchst problematisch – schließlich kennt man in den Vereinigten Staaten keine unserem Bundesdatenschutzgesetz auch nur halbwegs entsprechende Gesetzeslage. Und so muss ich jeder, der Google-Dienste nutzt im Klaren sein: Im Zweifel bleiben persönlichen Daten NICHT bei Google.

Datenkrake, Quelle: FoeBuD

Weiterhin – und das spiegelt auch die Diskussion im Heise-Forum wieder, muss man sich generell überlegen, ob man in der Cloud arbeiten will. Ich selbst mache das nicht, auch wenn die Vorteile verlockend sind. Für Clound Computing spricht, dass ich plattformübergreifend mit gewohnten Tools around the globe meine Arbeit getan bekomme und noch nicht mal einen Datenträger – und sei es auch nur ein USB-Stick – mit dabei haben muss. Und die so erstellten Dokumente und Ergebnisse kann ich per Mausklick meinem Team zur Verfügung stellen, die dann die Dokumente live bearbeiten können. Groupware war gestern, in der Cloud geht das heute perfekt.

Das grundsätzliche Problem liegt bei der Übertragung und der Speicherung von Daten. Während es inzwischen Usus ist, die Übertragungswege anständig zu verschlüsseln, ist bei der Speicherung aber noch lange nicht gewährleistet, dass die Daten nicht doch irgendwo im Klartext herumliegen oder wieder entschlüsselt werden können. Bei Google ist letzteres ganz offensichtlich der Fall. Und damit verbieten sich solche Dienste wie Google Docs eigentlich von selbst.

Zwar ist die lokale Speicherung von Daten im Vergleich zur Cloud etwas inconvenient, aber immerhin behalte ich so selbst die Kontrolle darüber, wo mein Zeug liegt und wie gut ich es verschlüssele. Das kann ich lokal oder, wenn ich das wirklich brauche, auch über einen eigenen Server realisieren. Die Groupware-Effekte sind dann natürlich im Eimer, spätestens dann, wenn ich im Team arbeiten will, komme ich um eine saubere Groupware-Lösung nicht mehr herum.

Das macht aber nichts – diesen Aufwand würde ich allemal treiben. Das Hauptaugenmerk und Ausgangspunkt jeden Nachdenkens über die Aufgabe darf nicht der Bedienkomfort sein; vielmehr muss die Datensicherheit an allererster Stelle stehen.

Das Beispiel der Spammer und der Beweissicherung des FBIs durch Zutun von Google zeigt, wie problematisch es ist, seine Daten in fremde Hände zu geben (besonders dann, wenn diese Hände außerhalb des eigenen Rechtssystem arbeiten – denn dann können die mit meinen Daten quasi alles machen, was sie wollen). Und: Ich muss kein Krimineller, kein Spammer sein, um mir solche Gedanken zu machen. Ich will auch nicht, dass Google meine Betriebsgeheimnisse irgendwelchen US-amerikanischen Geheimdiensten oder Behörden durchreicht. Und auch nicht, dass ich von Google für irgendwelche Werbemaßnahmen profiled werde. Als: Finger weg von Google, auch von Google Docs.

Was aber ist die Lehre aus der Sache? Auch wenn es diesmal „nur“ Spammer getroffen hat: Man darf nicht erwarten, dass Google persönliche Daten schützt. Wenn die Ammis was von Google wollen, dann werden die das wohl auch herausrücken. Diesmal hat es zehn Tage gedauert, wer weiß, vielleicht geht das auch irgendwann mal in Echtzeit by request? Und, so ist bei Heise zu lesen:

Anders als bei einer realen Durchsuchung erfahren die Betroffenen bis zur Anklage nichts von einer online durchgeführten. Die Behörden sind nicht verpflichtet, sie zu informieren. Google-Sprecher Brian Richardson erklärte laut Wired, man versuche Kunden sogar schon vor der Herausgabe von Daten zu informieren, sofern dies legal sei und die Ermittlungen nicht gefährde. Damit hätten sie die Möglichkeit, dagegen juristische Mittel einzulegen. Doch LeviBeers erklärte, er habe monatelang nichts von der Herausgabe seiner Daten gewusst.

Das bedeutet nichts anderes als: Wenn Google Deine Daten weitergibt, wem auch immer, merkst Du das nicht mal. Ist eh klar. Trotzdem: Na bravo. Also: Finger weg davon.

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