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Renaissance im Low-Budget-Mittelformat

Wer mit Mittelformatkameras hochwertige, professionelle Fotografie assoziiert, der hat im Grunde Recht damit, manchmal aber auch nicht. Gestern bin ich über ein aktuelles Review der Stereokamera von Holga bei Gizmodo gestolpert und da dachte ich: Hoppla, da war doch was: HOLGA. In der Tat: Trotz Digitalkameraboom und Stille bei den Lomographischen Botschaften gibt es HOLGA noch.

Es muss Ende der 90er gewesen sein, Digitalfotografie war nicht besonders gut und nicht besonders billig, wir wollten Spaß und interessante Fotos und die Lomographgie war voll im Trend. Da kaufte ich mir eine Lomokamera vom Typ „Sampler“ und packte 4 mit 2 Sekunden Zeitversetzung geknipste Bilder auf ein Foto im Kleinbildformat. Diese „Sampler“-Kameras waren unglaublich hip und unglaublich billig (lass sie vierzig Mark gekostet haben) und irgendwann war der Effekt dann auch ausgekostet und das Ding wanderte in den Schrank und anlässlich eines Umzugs wohl auch irgendwann in den Müll. Aber witzig war es irgendwie schon.

Losgegangen ist der Trend, so meine ich mich zu erinnern, weil ein paar Österreicher irgendwo eine Russenkamera vom Typ Ломо (LOMO) in die Hand bekamen, die recht unscharfe Bilder mit hartem Kontrast und Farbverfälschungen lieferte. Und dann ging es los mit dem „Schießen aus der Hüfte“. Das ist aber mindestens zehn Jahre her.

Und heute? Ganz leise und von der Masse unbemerkt werkeln sie weiter, die Künstler, für die die technische Limitation einer einfachen Kamera gerade die Herausforderung darstellt. Und so gibt es auch die Firma Holga noch.

Holga 120 CFN, Quelle: Wikipedia, copyleft

An diese Dinger habe ich keine konkrete Erinnerung, ich hatte so was auch nicht, weil es mir immer zu umständlich erschien, mit dem Rollfilm zu hantieren (was im Vergleich zum Umgang mit der Kleinbild-Filmpatrone schon ein Gefummel ist) und weil die Kamera einen bescheidenen Ruf genoss.

Das mit dem Ruf ist auch nachzuvollziehen, denn damals wie heute ist das „Objektiv“ aus Plastik (sic!), vergütet ist da nix und auch der Body ist aus Kunststoff (aber nicht zwingend lichtdicht). Das ganze Gerät kam mir eher wie eine Kirmeskamera vor. Gute Schützen holten sich sowas als „Hauptpreis“ an der Schießbude.

Heute aber, das muss ich zugeben, interessiert mich die Kamera. Zu weit weg sind für mich die Zeiten, als man sich noch überraschen lassen musste, was die Fotos geworden sind. Zu lange her ist das kribbelnde Gefühl angenehmer Gespanntheit im Fotoladen, wenn man sich die ersten Abzüge holte. Das alles verspricht dieses unspektakuläre Stück schwarzen Kunststoffs zurückzubringen.

Witzig ist sie schon, diese Kamera: Inzwischen ist sie mit einen Blitz mit drehbarem Farbvorsatz in blau, gelb, rot und transparent ausgestattet. Und es gibt auch, das macht die Sache für alle ohne Farblabor interessant, die Möglichkeit, die Holga mittels zerschnittenem Spülschwamm (sic!) auf das Kleinbildformat „umzurüsten“. Aber: Dass das Ding mitunter nicht lichtdicht ist und dass man das gaffern muss, ist ein echtes Manko.

Ich bin mal gespannt, ob ich in der nächsten Zeit so ein Teil in die Hand bekomme. Dann werde ich berichten.

Holga stellt übrigens nicht nur Mittelformatkameras her sondern auch Kleinild-Lochkameras (nein, das ist nicht retro, das ist museal) und auch diese Ritsch-Ratsch-Dinger im Pocketformat der 70er. Sowas hatte ich, wenn ich mich nicht irre, von Agfa auch mal. Zwölf Euro Straßenpreis für eine Pocketcam – das ist mal ein Wort. Nur: Woher bekommt man so nen 110er oder 135er Film??

Irgendwie hat es mir die Low-Budged-Fotografie derzeit angetan. Nächste oder übernäxhste Woche krame ich mal meine Agfa-Digisnapcam heraus und schreibe was drüber (die ist auch sehr crappy). Das Wetter ist zum Fotografieren ja herrlich.

Ach ja, ganz vergessen: Straßenpreis für die HOLGA 120 CFN ist etwa 50 Euro, bei ebay wird sie immer wieder aus Hong Kong für unter 30 Euro inkl. Versand angeboten. Würde ich persönlich wegen drohender Nachverzollung aber nicht machen…

Jetzt hat Google wohl seinen ersten Datenskandal

Im Prinzip habe ich ja nur auf eine solche Meldung gewartet: Spammer aus den USA sind durch das FBI ermittelt worden, weil sie unter anderem Dokumente bei Google Docs hinterlegt haben. So berichtete Heise am gestrigen Sonntag.

Die beiden Amerikaner sollen der Meldung zufolge eine Firma namens „Pulse Marketing“ betrieben und eine Spammail-Kampagne für ein Diätmittel illegal durchgeführt haben. In der Regel werden die Behörden den Versendern solcher Spam-Mails nicht habhaft, in diesem Fall aber hat das geklappt:

Nachdem gegen die beiden Verdächtigen ein Haussuchungsbefehl erwirkt wurde, gab auf Anfrage auch Google die Daten der beiden Männer heraus – nach zehn Tagen, wie es heißt.

Etliche der Dienste von Google, so auch Google Docs sind per definitionem als Clound Computing benannt, einer IT-Struktur, bei der die Bearbeitung und Speicherung von Daten nicht mehr lokal auf dem eigenen Rechner erfolgt, sondern über das Netz bei einem oder mehreren Anbietern oder Rechnern. Bequem ist das allemal, genügt doch ein halbwegs aktueller Webbrowser und eine Internetanbindung, um arbeiten zu können. Und auch über die Speicherung der so generierten Daten muss sich der Nutzer solcher Clouds kein Gedanken machen – wohl aber darüber, wem er seine Daten anvertraut.

In diesem Fall dauerte es also kurze zehn Tage und schon hatte das FBI die persönlichen Daten der Verdä#chtigen – nach US-amerikanischem Recht ist das durchaus legal.

Nun mag man argumentieren, dass es mit den beiden Spammern sicher nicht „die Falschen“ getroffen hat, aber Anlass zum Nachdenken, welche Daten ich in die Cloud gebe und im Speziellen, welche Daten ich Google überlasse, gibt diese Meldung schon.

Denn nun ist endgültig der Beweis für das erbracht, was viele schon vermutet haben: Google gibt die Daten, die das Unternehmen von seinen Nutzern sammelt, im Zweifelsfall recht fix an amerikanische Behörden weiter. Das ist nicht illegal – aber aus der Perspektive des deutschen Rechtsverständnisses aber höchst problematisch – schließlich kennt man in den Vereinigten Staaten keine unserem Bundesdatenschutzgesetz auch nur halbwegs entsprechende Gesetzeslage. Und so muss ich jeder, der Google-Dienste nutzt im Klaren sein: Im Zweifel bleiben persönlichen Daten NICHT bei Google.

Datenkrake, Quelle: FoeBuD

Weiterhin – und das spiegelt auch die Diskussion im Heise-Forum wieder, muss man sich generell überlegen, ob man in der Cloud arbeiten will. Ich selbst mache das nicht, auch wenn die Vorteile verlockend sind. Für Clound Computing spricht, dass ich plattformübergreifend mit gewohnten Tools around the globe meine Arbeit getan bekomme und noch nicht mal einen Datenträger – und sei es auch nur ein USB-Stick – mit dabei haben muss. Und die so erstellten Dokumente und Ergebnisse kann ich per Mausklick meinem Team zur Verfügung stellen, die dann die Dokumente live bearbeiten können. Groupware war gestern, in der Cloud geht das heute perfekt.

Das grundsätzliche Problem liegt bei der Übertragung und der Speicherung von Daten. Während es inzwischen Usus ist, die Übertragungswege anständig zu verschlüsseln, ist bei der Speicherung aber noch lange nicht gewährleistet, dass die Daten nicht doch irgendwo im Klartext herumliegen oder wieder entschlüsselt werden können. Bei Google ist letzteres ganz offensichtlich der Fall. Und damit verbieten sich solche Dienste wie Google Docs eigentlich von selbst.

Zwar ist die lokale Speicherung von Daten im Vergleich zur Cloud etwas inconvenient, aber immerhin behalte ich so selbst die Kontrolle darüber, wo mein Zeug liegt und wie gut ich es verschlüssele. Das kann ich lokal oder, wenn ich das wirklich brauche, auch über einen eigenen Server realisieren. Die Groupware-Effekte sind dann natürlich im Eimer, spätestens dann, wenn ich im Team arbeiten will, komme ich um eine saubere Groupware-Lösung nicht mehr herum.

Das macht aber nichts – diesen Aufwand würde ich allemal treiben. Das Hauptaugenmerk und Ausgangspunkt jeden Nachdenkens über die Aufgabe darf nicht der Bedienkomfort sein; vielmehr muss die Datensicherheit an allererster Stelle stehen.

Das Beispiel der Spammer und der Beweissicherung des FBIs durch Zutun von Google zeigt, wie problematisch es ist, seine Daten in fremde Hände zu geben (besonders dann, wenn diese Hände außerhalb des eigenen Rechtssystem arbeiten – denn dann können die mit meinen Daten quasi alles machen, was sie wollen). Und: Ich muss kein Krimineller, kein Spammer sein, um mir solche Gedanken zu machen. Ich will auch nicht, dass Google meine Betriebsgeheimnisse irgendwelchen US-amerikanischen Geheimdiensten oder Behörden durchreicht. Und auch nicht, dass ich von Google für irgendwelche Werbemaßnahmen profiled werde. Als: Finger weg von Google, auch von Google Docs.

Was aber ist die Lehre aus der Sache? Auch wenn es diesmal „nur“ Spammer getroffen hat: Man darf nicht erwarten, dass Google persönliche Daten schützt. Wenn die Ammis was von Google wollen, dann werden die das wohl auch herausrücken. Diesmal hat es zehn Tage gedauert, wer weiß, vielleicht geht das auch irgendwann mal in Echtzeit by request? Und, so ist bei Heise zu lesen:

Anders als bei einer realen Durchsuchung erfahren die Betroffenen bis zur Anklage nichts von einer online durchgeführten. Die Behörden sind nicht verpflichtet, sie zu informieren. Google-Sprecher Brian Richardson erklärte laut Wired, man versuche Kunden sogar schon vor der Herausgabe von Daten zu informieren, sofern dies legal sei und die Ermittlungen nicht gefährde. Damit hätten sie die Möglichkeit, dagegen juristische Mittel einzulegen. Doch LeviBeers erklärte, er habe monatelang nichts von der Herausgabe seiner Daten gewusst.

Das bedeutet nichts anderes als: Wenn Google Deine Daten weitergibt, wem auch immer, merkst Du das nicht mal. Ist eh klar. Trotzdem: Na bravo. Also: Finger weg davon.

ebay: Wie mich der Monolpolist verarscht hat.

ebay – so musste ich gestern auf dem Weg von Tirol in heimatliche Gefilde erfahren – kostet seine Monopolstellung zu Lasten seiner Kunden derart aus, dass ich aus meiner Perspektive mittlerweile von einer Totalverarsche sprechen muss. Es ist echt zu kotzen, was sich dieser Konzern erlaubt – eine Frechheit!

Mein Problem mit dem „Internet-Auktionshaus“ ist fix geschildert:

Im Lauf der Jahre haben sich bei mir sechs Macs angesammelt. Ein Powerbook habe ich bereits vor Jahren verkauft, so bleiben also noch fünf. Das sind drei Rechner zuviel, mit denen ich nicht arbeite. Also habe ich einen iMac und einen Dualcore-Powermac bei ebay eingestellt – und zwar mit einem Gutteil des Originalzubehörs. Nette Bilder habe ich gemacht und eine Artikelbeschreibung gezimmert, die eigentlich keine Fragen offen lassen sollte. Zu dem Powermac gehören neben einer USB-2.0-Erweiterung und einem zusätzlichen Bluetooth-Modul auch alle Original-CDs, also die CDs mit OS X, die Restore-CDs, die CDs von der Grafikkarte und natürlich die vom Blauzahn-Adapter. Auf der Festplatte ist ebenso OS X. Meine Daten habe ich runtergeschmissen und die Kiste neu aufgesetzt.

Der Rechner ist top in Schuss und so hatte ich schnell 40 Beobachter auf die Kiste. Und gestern? Gestern hat ebay meine Auktion gekillt. Und in einer Mail von ebay heißt es lapidar:

XXXXXXXXXXXX – Apple PowerMac G4 Dualcore 1 GHz MDD Mirrored Drive D.
Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.

Leider mussten wir nun auch Ihr Angebot beenden, da es nicht so eingestellt war, wie dies erforderlich ist. Ihr Angebot enthielt folgende unzulässige Daten:

Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:

Die Verletzung von Urheberrechten verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern ist auch gesetzeswidrig.

eBay verbietet daher das Anbieten nicht genehmigter Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Nicht genehmigte Kopien sind unter anderem:

– Fotokopien und Nachdrucke
– Backups (Sicherungskopien)
– Unerlaubt mitgeschnittene Aufzeichnungen oder Raubkopien

Beschreibbare Medien wie CD-R(W)s, DVD-R(W)s, Videos, Minidisks, Disketten oder Kassetten dürfen bei eBay also nur angeboten werden, wenn diese unbespielt sind.

Dies betrifft auch Festplatten, auf denen nicht genehmigte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (einschließlich Software, Filmen oder Musik) abgespeichert sind.

Es ist dabei unerheblich, ob der fragliche Artikel als Verkaufsgegenstand oder als kostenlose Zugabe angeboten wird.

Als Faustregel gilt:
eBay lässt zum Schutz geistigen Eigentums nur Angebote von Dateien, Softwareprogrammen, Filmen, Musik oder sonstiges auf Datenträgern zu, die es offiziell in Geschäften zu kaufen gibt und die nachweisbar lizenziert wurden.

Eine Übersicht unserer Grundsätze zum Schutz geistigen Eigentums finden Sie hier: (komischer Link zu einer Liste von ebay)

Wollen die mich verarschen? Was die hier schreiben, ist absoluter Bullshit. Wie oben erwähnt, liegen dem Rechner nur die Original-CDs bei. Diese hat Apple auch schon in die Box mit dem Rechner gepackt – warum sollte ich die nicht dem neuen Besitzer des Rechners mit dazugeben? Er soll den Mac doch möglichst komplett bekommen.

Es sind auch keine selbstgebrannten CDs. Es sind wirklich ganz normale, gepresste Apple-Original-CDs. Diese ebay-Leute sind echt Heckenpenner! Schämen die sich denn überhaupt nicht? Wie kommen die denn dazu, dass ich mit dem Hardwareverkauf nebst Originalsoftware (nochmal für die Landwirtschaft: Original – ihr Schimpansen, ORIGINAL!!) gegen ihre „Grundsätze“ oder gar Urheberrecht verstoßen könnte?

Ich erlebe ebay als hochgradig intransparent: Man sagt mir nämlich nicht mal, was an der Artikelbeschreibung ebay konkret gestört hatte (so hätten die ja die entsprechende Passage im Angebot zitieren können, aber copy und paste ist wohl zu viel verlangt), sondern speist mich mit einem (mit meinem Angebot in keinem Kontext stehenden) Standardtext ab. Und damit nicht genug: In der Mail von derswebhelp@ebay.de drohen die mir noch unverholen:

Wichtiger Hinweis:
Wiederholtes Einstellen dieses oder ähnlicher Angebote sowie weitere Verstöße gegen die eBay-AGB, -Grundsätze oder geltendes Recht können den Ausschluss vom Handel auf eBay zur Folge haben.

Möchten Sie uns ein Angebot melden, das Ihrer Meinung nach unzulässig ist?

Gehen Sie dazu bitte auf eine eBay-Seite und klicken dort auf den Link „eBay kontaktieren“, der sich unten am Ende der Seite befindet. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, um uns derartige Hinweise zu senden. Eine zeitgerechte Bearbeitung ist dann nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-Sicherheitsteam

F**C! Ich habe weder gegen geltendes Recht noch gegen ebay-Grundsätze verstoßen (habe ich nicht – das können die behaupten, so oft sie wollen, es ist und bleibt falsch!) und dennoch verbietet man mir, meinen Mac ganz korrekt bei ebay zu verkaufen? Das kann doch nicht wahr sein!

Wie kommen die denn überhaupt auf die Idee, dass genau mein Mac-Angebot einen Verstoß gegen ihre „Grundlagen“ darstellen könnte? Schließlich werden bei ebay täglich tausende Computer verkauft. Ich kann nur spekulieren, doch wird diese Spekulation durch eine Passage in der Mail von ebay genährt:

Möchten Sie uns ein Angebot melden, das Ihrer Meinung nach unzulässig ist?

Gehen Sie dazu bitte auf eine eBay-Seite und klicken dort auf den Link „eBay kontaktieren“, der sich unten am Ende der Seite befindet.

Man kann also bei ebay Konkurrenten anschwärzen, sehe ich das richtig? Ich habe da einen Verdacht: Vor einigen Tagen erreichte mich eine „Frage“ eines „Käufers“ via ebay: Hier bat mich jemand, ihm Kopien der Software-CDs zu verkaufen, denn er habe die wohl nicht mehr und sein (gleicher) Mac boote wohl ohne nicht mehr). Ich habe das einfach ignoriert und die Frage gelöscht. Der braucht keine Kopien der Original-CDs, sondern jemanden, der ihm hilft, seinen Rechner zu reparieren oder aber einen neuen Rechner. Zudem: Ich bin nicht die Heilsarmee. Hat er mich vielleicht angeschwärzt? War er muffig, weil ich ihm nicht geantwortet habe?

Wie dem auch sei – wenn ebay es konkurrierenden Anbietern so einfach macht, unliebsame Konkurrenten wegzukegeln oder Kindergartenstreitigkeiten zwischen Anbietern und Kaufinteressenten auf dieser Ebene auszutragen, dann ist es meiner bescheidenen Meinung nach definitiv die falsche Plattform für Menschen, die in privatem Rahmen ordentliche Artikel seriösen Interessenten anbieten möchten.

Ich sehe darin auch den Machtmissbrauch eines Quasi-Monopolisten.

Weitere interessante Links, die belegen, was ebay sonst noch so alles treibt:

Angebot (Babykleidung) von ebay gelöscht.

via Fefe: Scientology löscht über ebay E-Meter. Hier bei Oneview der exakte Link zu Fefe.

ebay zensiert blogger auf deren Plattform (besonders der letzte Kommentar: Das ist ja der Hammer!!)

indymedia – ebay-Deutschland lässt den Nazirubel rollen

Internet hinter Mauern

Ich will nur mal einen kurzen Status aus Österreich melden: Das mit dem twittern wird hier nichts, weil hier fast alles gesperrt ist.

Ich komme nicht auf Twitter. Ich komme nicht an meine Mails. HTTPS und SSL ist gesperrt! Ich kann nicht mal meine Kommunikation mit Tor verschlüsseln, weil SSL-Verbindungen nicht zugelassen sind.

Also, wenn Ihr etwas von mir braucht, wartet bitte bis Samstag.

Sonst geht es mir gut, Kopfschmerzen habe ich zwar, aber sonst passt alles…

P.S.: Man zahlt hier 2,4kEUR Semesterbeitrag und kriegt kein HTTPS!! F**C!

In Austria….

Ich bin bis zum Wochenende unterwegs – und werde wohl kaum Zeit fürs Bloggen finden. Aber vielleicht habe ich eine Internetverbindung und für diesen Fall gibt es hier einen kleinen Button 😉

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So long…

Der SPIEGEL vs. Wikileaks

Es ist schon ein spannend Ding: Das Hamburger Magazin Spiegel entblödet sich, gegen Wikileaks zu bashen, wie dieser Tage bei Fefe zu lesen ist. Hintergrund ist, wie könnte es anders sein, das Video eines US-amerikanischen Apache-Kampfhubschraubers, das belegt, wie am 12. Juli 2007 zwei für Reuters tätige Journalisten getötet und zur Hilfe eilende Iraker getötet und zwei Kinder verletzt wurden. Das Video wurde in dem Helikopter aufgenommen, der geschossen hat. Es wurde auf Wikileaks – einer Plattform, bei der geheimgehaltene Dokumente anonym und unzensiert veröffentlicht werden können, publiziert.

Und nun wird das Video in einem Spiegel-TV-Betrag online gezeigt – darunter findet sich ein SPIEGEL-Artikel von einem Martin Müller, der die Quelle, Wikileaks basht, dass es schöner kaum geht: Herr Müller, dessen Arbeitgeber genau so von Wikileaks profitiert, wie andere Journalisten überall auf der Welt, ist, das ist dem Artikel deutlich abzuspüren, gar nicht begeister von Wikileaks.

Und so ist da zu lesen:

WikiLeaks definiert sich über die Radikalität, mit der es Regeln bricht: „In doubt we publish“, heißt die Maxime der Seite – im Zweifel veröffentlichen wir.Das heißt: im Zweifel auch gegen das Recht auf Privatsphäre, gegen Geheimhaltungsgesetze. Um auf WikiLeaks veröffentlicht zu werden, muss das brisante Dokument eine besondere Bedingung erfüllen: Jemand muss es irgendwann einmal als geheim klassifiziert haben.

Hier irrt Herr Müller. Es ist nicht das Anliegen von Wikileaks, irgendjemandes Privatsphäre zu verletzen sondern Dokumente von öffentlichem Interesse auch dann zu veröffentlichen, wenn sie geheim gehalten werden sollen. Diese Diskussion Privatsphäre versus öffentliches Interesse wird ja mindestens im Jahresrhythmus quasi immer dann geführt, wenn Paparazzi irgend was Unschönes bei Promis ablichten. Das ist, das sollte Herr Müller aber auch wissen, nicht der Teich in dem Wikileaks fischt. Promis beim Nacktbaden, um die Wette koksende Rockstars oder im Jogginganzug beim Supermarkt um die Ecke einkaufende Schauspielerinnen sucht man bei Wikileaks vergebens. Das ist das Metier der Regenbogenpresse und das wird es wohl auch bleiben.

Und weiter schreibt Müller:

Über sich selbst verraten die Aktivisten dagegen fast nichts. Wer sich alles hinter WikiLeaks verbirgt: geheim. Wie viele Server es gibt und wo sie stehen: geheim. Wer genau die eingereichten Unterlagen überprüft: geheim. Die Organisation gibt nur über sich preis, sie sei von „chinesischen Dissidenten, von Journalisten, Mathematikern und Technikern“ gegründet worden.

Das ist Sinn und Zweck des Ganzen und: Das ist die Gewähr dafür, dass die Sache funktioniert. Wenn ich als Zuträger mit einem Journalisten, gerne auch mit einem vom SPIEGEL, auf elektronischem Wege in Kontakt trete, hinterlasse ich Spuren. Ob der mich als Quelle wirklich schützt, kann ich nicht wissen. Entweder ich vertraue ihm – oder eben nicht. Und selbst wenn er mich schützt, kann er mich nicht vor den hinterlassenen Spuren schützen. Der deutsche Rechtsstaat geht in der Regel mit Journalisten recht ordentlich um. Das wissen auch die Quellen und das entspannt das Verhältnis von Journalist, Quelle und Publikation. In China, im Iran und selbst in den USA sieht die Situation aber ganz anders aus.

Bei Wikileaks kann man sich des Quellenschutzes relativ sicher sein. Weil niemand genau weiß, wo Wikileaks sitzt, seine Server und Mirrors aufgestellt hat und wer dort tätig ist, kann es auch keinen Zugriff von Geheimdiensten, Regierungen oder Zensurbehörden geben. Und dass das System funktioniert, hat Wikileaks ebenso unter Beweis gestellt. Deren Quellen wurden bislang nämlich nicht enttarnt.

Mit der Anonymität wolle man Beteiligte aus Ländern mit unsicherer Gesetzeslage schützen, lautet die offizielle Rechtfertigung für die Geheimniskrämerei.

Genau. Nur: Das ist keine Geheimniskrämerei sondern eine Strategie gegen Geheimniskrämerei. Gegen Geheimniskrämerei von korrupten Unternehmen, US-amerikanischen Militärs, die einen sinnlosen Krieg führen, den US-Geheimdienst, Scientology oder rechtsradikale Parteien.

Nichts desto trotz pfopfert Herr Müller. Und zwar zu Unrecht. Den Beweis für die Wichtigkeit von Wikileaks tritt er übrigens selbst an:

Auch will sie demnächst 37 000 E-Mails aus der internen Kommunikation der NPD komplett veröffentlichen. Der SPIEGEL zitierte daraus auszugsweise bereits 2008, ein Rechtsstreit folgte.

Genau so funktioniert die Sache: Der SPIEGEL kann von der NPD juristisch niedergefochten werden, Wikileaks nicht. Und dazu ist es ja auch da: Wenn ich etwas in meinem Land nicht ohne die realistische Angst vor Repression an Journalisten übergeben kann, bediene ich mich Wikileaks. Und Wikileaks funktioniert unter Anderem deshalb so gut, weil Journalisten auf die unzensierten Dokumente zugreifen können und: Zugreifen. Nur eben nicht exklusiv. Aber warum auch?

Der Leser, Hörer oder Zuschauer hat von Exklusivberichten nämlich nichts. Die nützen allein dem Medium, dass eine Information entweder am schnellsten hat oder vertraglich zur alleinigen Nutzung einer Quelle berechtigt ist.

Und hier hat nun der SPIEGEL ein echtes Problem: Bis vor wenigen Jahren konnte sich der SPIEGEL nämlich ganz gut von dieser Exklusivität ernähren. Wer Informationen „aus erster Hand“ wollte, war auf die Lektüre des SPIEGELs angewiesen, andere Medien konnten ihn lediglich zitieren. Und so war es das Hamburger Nachrichtenmagazin, dass zur Pflichtlektüre all jener wurden, die auf die vorhin erwähnte Exklusivität Wert legten.

SPIEGEL-Leser wissen mehr? Tempi passati. Nicht alleine, aber im Besonderen durch Wikileaks, ist das Exklusivitätsmonopol diverser Medienerzeugnisse im Fallen begriffen. Für die Versorgung der Öffentlichkeit mit Information ist das ein guter Trend. Denn je mehr Medien über ein bestimmtes Thema berichten umso schwerer wird es, diese zu zensieren oder die Bevölkerung von diesen Inhalten fernzuhalten. Ich sage das nicht allein im Hinblick auf Deutschland. Ich sage dass im Bewusstsein, dass es viele Staaten gint, die nicht über eine freie Presse verfügen.

Wen nimmt es angesichts dieser Umstände Wunder, dass Herr Müller schreibt:

Die im Qualitätsjournalismus angestrebte Objektivität gilt für WikiLeaks ebenso wenig wie der Schutz der Privatsphäre. Die Mitgliederlisten der britischen rechtsextremen Nationalpartei wurden mit vollen Namen und Adressen veröffentlicht.

Herr Müller, meinen Sie das ernst? Über den Schutz der Privatsphäre will ich nicht schon wieder sprechen – in meinen Augen darf man ruhig wissen, wer ein Nazi ist. Und das Ding mit dem Qualitätsjournalismus, lieber Herr Müller, ist Ihre Aufgabe und nicht die von Wikileaks! Mit Ihrem oben verlinkten Artikel machen sie dem Qualitätsjounalismus allerdings keine Ehre.

Warum, so könnte man nun fragen, schimpft Herr Müller mal zwischen den Zeilen, mal ganz unverdeckt, so gegen Wikileaks? Ganz einfach: Da geht mal wieder ein Geschäftsmodell über die Wupper, an denen auch Journalisten wie Herr Müller teilhaben. Denn er sieht sich, wie seine Kollegen auch, vor die Aufgabe gestellt, damit umzugehen, dass jeder sich ehemals geheime Informationen ziehen und journalistisch verarbeiten kann. Und der Beste, der Intelligenteste, der mit der flottesten Schreibe, der Schnellste, vielleicht auch der Plakativste oder Populistischste wird sich bei diesem Wettlauf profilieren.

Zwei Dinge sollte man im Blick haben: Die Medienkompetenz des Users, der früher einmal Konsument war. Da gibt es welche, die geistig nicht nicht über die Bildzeitung hinauskommen (die hätten aber den SPIEGEL wohl auch früher nicht gekauft, die, die mit dem SPIEGEL etwas anfangen können und die, die ein besseres Niveau brauchen. Und die, die vielleicht eine Fremdsprache gut beherrschen und nicht darauf angewiesen sind, sich allein auf dem deutschen Medienmarkt orientieren zu müssen. Die hätten früher vielleicht den SPIEGEL gekauft, heute müssen sie es nicht mehr – und wenn aus deren persönlicher Perspektive nichts für den SPIEGEL spricht, werden sie es nicht tun.

Weiterhin wichtig ist, dass sich auch der Medienmarkt globalisiert. Wikileaks ist eine Antwort darauf. Der SPIEGEL kann sich diesem Trend anschließen oder sich bewusst dagegen entscheiden. Dieses Problem hat Wikileaks aber weder erfunden, noch kann es das lösen. Das ist die Hausaufgabe vom SPIEGEL. Wikileaks-Bashing erledigt diese aber nicht.

Ich gehe sogar weiter und sage: Wikileaks ist für Journalisten eine Herausforderung und kann in meinen Augen den Qualitätsjournalismus befördern, denn jetzt kommt es darauf an, bei gleicher Quellenlage das Beste daraus zu machen. Hier kann ein Journalist dann bei transparenten Grundbedingungen mal so richtig zeigen, was er kann. Wikileaks ist ein Geschenk für Journalisten und ich bin überzeugt, auch für Sie, Herr Müller.

Der SPIEGEL erscheint am Montag. Bis dahin ist vieles, was die Woche über passiert ist, kalter Kaffee, der sich nur durch fundierte Hintergrundberichte so erwärmen lässt, dass er auch schmeckt. Wenn die passen, dann wird der SPIEGEL auch weiterhin gekauft. Wenn icht – nicht die Schuld von Wikileaks.

Und: Ich kann das Bashing vor dem Hintergrund, dass der SPIEGEL immer noch eine Auflage von einer guten Million Exemplare (sic!) hat, wirklich nicht verstehen.

Am Ende sollen noch zwei Dinge erwähnt sein: Jeder gute Journalist muss die Qualität seiner Quellen selbst prüfen. Das gilt auch für Wikileaks. Und wenn das aus Gründen, die Herr Müller „Geheimniskrämerei“ nennt, nicht erfolgen kann, ist es immer noch möglich, auf der Metaebene darauf hinzuweisen. Und auch diese Arbeit kann und will – so verstehe ich das – Wikileaks Herrn Müller nicht abnehmen. Und: Von wegen Geheimniskrämerei: Wer sich knappe zwei Stunden Zeitnehmen kann und will, kann sich ja mal das hier anhören. Ich finde das erstaunlich transparent.

Erst mal Pause…

Liebe Leserin, lieber Leser,

bis Mitte April mache ich hier wegen der Diss und vielen Terminen erst mal eine kleine Pause. Un den 19. oder 20. April geht es dann wieder weiter.

Liebe Grüße vom Michi.

Map Envelope

Eine witzige Idee für alle, die gerne einen sehr individuellen und stylishen Briefumschlag versenden möchten ist Map Envelope.

So stellt man seinen Google-Maps-Umschlag her:

  1. mapenvelope.com besuchen und die gewünschte Adresse eingeben
  2. Druckvorlage generieren lassen
  3. ausdrucken
  4. den Ausdruck ausschneiden und zusammenkleben
  5. fertig ist der Umschlag

Eine sehr coole Idee als „Geschenkumschlag“. Wenn man ihn aber mit der Post versendet und ihn komplett zuklebt, dann kann es sein, dass der Empfänger den Gag gar nicht bemerkt (nämlich dann, wenn er den Umschlag – wie üblich – mit einem Brieföffner öffnet).

1 61 62 63 64 65 110