Leistungsschutzrecht, nachgefasst.
Ich mach es kurz: Ich finde dieses „Verleger versus Google“-Ding im Mindesten so lächerlich wie dieses „Verleger versus öffentlich-rechtliche-Rundfunkanstalten“. Letzteres – und das ärgert mich bis heute – zwingt mich, Sachen, die mich interessieren, auf einen physikalischen Träger aufzuzeichnen, wie man das in den 1980er Jahren mit diesen Video-2000-Geräten zu tun pflegte. Dafür gebührt den Schuldigen eigentlich noch heute ein kräftiger Tritt ans Schienbein und ich werde es den Verlegern nicht vergessen, so wie ich den Grünen bis heute dieses verschissene Büchsenpfand nicht vergessen habe! Ich schweife ab.
Ich hab´ über das Leistungsschutzrecht nur deshalb nichts geschrieben, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass das kommt. Sorry – so stulle können doch nicht mal die Verleger sein – wenn die aus den Google-Ergebnissen rausfliegen sind die mausetot!! Aber scheinbar sind die wirklich so stulle. Unglaublich, eigentlich.
Nun wird es aber extrem lustig: „Aus einer Position der Stärke“ fordert nun Google nach einem runden Tisch bei Merkel. Wie meinen? Wenn ich Google wäre, hätte ich die einfach mal nach Ansage 24 Stunden aus den Suchergebnissen gekickt und hätte mich dann – in einer genüsslich zurückgelehnten Haltung – das Gejammer angehört. Google tut das nicht, Google will bei der Merkel einen runden Tisch. Das ist angenehm konziliant und unangenehm dämlich zugleich.
Ich habe die Sache weiterhin an mir vorbeiziehen lassen, weil irgendwann postuliert wurde, dass es den kleinen Privatblogger eh nicht berührt. Dem scheint – bei entsprechend enger Auslegung – aber nicht wirklich so zu sein:
Google müsste auch Blogs aus dem Index entfernen, wenn sie verlagsähnlich sind und unter die Definition Presseerzeugnis im Referentenentwurf fallen. Dort heißt es weiterhin: „Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.“ (Quelle)
Das wäre freilich ein Fressen für die Zeitungsverlage, denn die Blogs, die wirklich journalistisch arbeiten (ich tus ja auch nicht), sind freilich eine Konkurrenz und wer Radio hat und die wichtigsten Onlinemedien „zusammenschaut“, der spart sich die Zeitung (was bei mir nichts daran ändert, dass ich Zeitung lese).
Mich wundert sowieso, warum den Verlagen eine so große Macht zugebilligt wird. Es steht doch nirgends geschrieben, dass die „vierte Gewalt“ durch Verlage wahrgenommen und ausgeführt werden muss.
Heise (der Verlag) hat auch was dazu. Mich würde mal interessieren, was eigentlich heise als Verlag zu dieser Nummer sagt. Die müssten nach menschlichem Ermessen durch ein Leistungsschutzrecht, wie es jetzt angedacht ist, bitter verlieren.
Also, hier meine Bitte: Lasst das mit dem LSR einfach weg. Ist wohl besser so. Und die Verlage täten btw. auch besser daran, sich mal ein zeitgemäßes Geschäftsmodell zuzulegen. Lenin wurde durch das viele Balsamieren auch nicht wieder lebendig.
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