ebay: Wie mich der Monolpolist verarscht hat.
ebay – so musste ich gestern auf dem Weg von Tirol in heimatliche Gefilde erfahren – kostet seine Monopolstellung zu Lasten seiner Kunden derart aus, dass ich aus meiner Perspektive mittlerweile von einer Totalverarsche sprechen muss. Es ist echt zu kotzen, was sich dieser Konzern erlaubt – eine Frechheit!
Mein Problem mit dem „Internet-Auktionshaus“ ist fix geschildert:
Im Lauf der Jahre haben sich bei mir sechs Macs angesammelt. Ein Powerbook habe ich bereits vor Jahren verkauft, so bleiben also noch fünf. Das sind drei Rechner zuviel, mit denen ich nicht arbeite. Also habe ich einen iMac und einen Dualcore-Powermac bei ebay eingestellt – und zwar mit einem Gutteil des Originalzubehörs. Nette Bilder habe ich gemacht und eine Artikelbeschreibung gezimmert, die eigentlich keine Fragen offen lassen sollte. Zu dem Powermac gehören neben einer USB-2.0-Erweiterung und einem zusätzlichen Bluetooth-Modul auch alle Original-CDs, also die CDs mit OS X, die Restore-CDs, die CDs von der Grafikkarte und natürlich die vom Blauzahn-Adapter. Auf der Festplatte ist ebenso OS X. Meine Daten habe ich runtergeschmissen und die Kiste neu aufgesetzt.
Der Rechner ist top in Schuss und so hatte ich schnell 40 Beobachter auf die Kiste. Und gestern? Gestern hat ebay meine Auktion gekillt. Und in einer Mail von ebay heißt es lapidar:
XXXXXXXXXXXX – Apple PowerMac G4 Dualcore 1 GHz MDD Mirrored Drive D.
Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.Leider mussten wir nun auch Ihr Angebot beenden, da es nicht so eingestellt war, wie dies erforderlich ist. Ihr Angebot enthielt folgende unzulässige Daten:
Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:
Die Verletzung von Urheberrechten verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern ist auch gesetzeswidrig.
eBay verbietet daher das Anbieten nicht genehmigter Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Nicht genehmigte Kopien sind unter anderem:
– Fotokopien und Nachdrucke
– Backups (Sicherungskopien)
– Unerlaubt mitgeschnittene Aufzeichnungen oder RaubkopienBeschreibbare Medien wie CD-R(W)s, DVD-R(W)s, Videos, Minidisks, Disketten oder Kassetten dürfen bei eBay also nur angeboten werden, wenn diese unbespielt sind.
Dies betrifft auch Festplatten, auf denen nicht genehmigte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (einschließlich Software, Filmen oder Musik) abgespeichert sind.
Es ist dabei unerheblich, ob der fragliche Artikel als Verkaufsgegenstand oder als kostenlose Zugabe angeboten wird.
Als Faustregel gilt:
eBay lässt zum Schutz geistigen Eigentums nur Angebote von Dateien, Softwareprogrammen, Filmen, Musik oder sonstiges auf Datenträgern zu, die es offiziell in Geschäften zu kaufen gibt und die nachweisbar lizenziert wurden.Eine Übersicht unserer Grundsätze zum Schutz geistigen Eigentums finden Sie hier: (komischer Link zu einer Liste von ebay)
Wollen die mich verarschen? Was die hier schreiben, ist absoluter Bullshit. Wie oben erwähnt, liegen dem Rechner nur die Original-CDs bei. Diese hat Apple auch schon in die Box mit dem Rechner gepackt – warum sollte ich die nicht dem neuen Besitzer des Rechners mit dazugeben? Er soll den Mac doch möglichst komplett bekommen.
Es sind auch keine selbstgebrannten CDs. Es sind wirklich ganz normale, gepresste Apple-Original-CDs. Diese ebay-Leute sind echt Heckenpenner! Schämen die sich denn überhaupt nicht? Wie kommen die denn dazu, dass ich mit dem Hardwareverkauf nebst Originalsoftware (nochmal für die Landwirtschaft: Original – ihr Schimpansen, ORIGINAL!!) gegen ihre „Grundsätze“ oder gar Urheberrecht verstoßen könnte?
Ich erlebe ebay als hochgradig intransparent: Man sagt mir nämlich nicht mal, was an der Artikelbeschreibung ebay konkret gestört hatte (so hätten die ja die entsprechende Passage im Angebot zitieren können, aber copy und paste ist wohl zu viel verlangt), sondern speist mich mit einem (mit meinem Angebot in keinem Kontext stehenden) Standardtext ab. Und damit nicht genug: In der Mail von derswebhelp@ebay.de drohen die mir noch unverholen:
Wichtiger Hinweis:
Wiederholtes Einstellen dieses oder ähnlicher Angebote sowie weitere Verstöße gegen die eBay-AGB, -Grundsätze oder geltendes Recht können den Ausschluss vom Handel auf eBay zur Folge haben.Möchten Sie uns ein Angebot melden, das Ihrer Meinung nach unzulässig ist?
Gehen Sie dazu bitte auf eine eBay-Seite und klicken dort auf den Link „eBay kontaktieren“, der sich unten am Ende der Seite befindet. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, um uns derartige Hinweise zu senden. Eine zeitgerechte Bearbeitung ist dann nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam
F**C! Ich habe weder gegen geltendes Recht noch gegen ebay-Grundsätze verstoßen (habe ich nicht – das können die behaupten, so oft sie wollen, es ist und bleibt falsch!) und dennoch verbietet man mir, meinen Mac ganz korrekt bei ebay zu verkaufen? Das kann doch nicht wahr sein!
Wie kommen die denn überhaupt auf die Idee, dass genau mein Mac-Angebot einen Verstoß gegen ihre „Grundlagen“ darstellen könnte? Schließlich werden bei ebay täglich tausende Computer verkauft. Ich kann nur spekulieren, doch wird diese Spekulation durch eine Passage in der Mail von ebay genährt:
Möchten Sie uns ein Angebot melden, das Ihrer Meinung nach unzulässig ist?
Gehen Sie dazu bitte auf eine eBay-Seite und klicken dort auf den Link „eBay kontaktieren“, der sich unten am Ende der Seite befindet.
Man kann also bei ebay Konkurrenten anschwärzen, sehe ich das richtig? Ich habe da einen Verdacht: Vor einigen Tagen erreichte mich eine „Frage“ eines „Käufers“ via ebay: Hier bat mich jemand, ihm Kopien der Software-CDs zu verkaufen, denn er habe die wohl nicht mehr und sein (gleicher) Mac boote wohl ohne nicht mehr). Ich habe das einfach ignoriert und die Frage gelöscht. Der braucht keine Kopien der Original-CDs, sondern jemanden, der ihm hilft, seinen Rechner zu reparieren oder aber einen neuen Rechner. Zudem: Ich bin nicht die Heilsarmee. Hat er mich vielleicht angeschwärzt? War er muffig, weil ich ihm nicht geantwortet habe?
Wie dem auch sei – wenn ebay es konkurrierenden Anbietern so einfach macht, unliebsame Konkurrenten wegzukegeln oder Kindergartenstreitigkeiten zwischen Anbietern und Kaufinteressenten auf dieser Ebene auszutragen, dann ist es meiner bescheidenen Meinung nach definitiv die falsche Plattform für Menschen, die in privatem Rahmen ordentliche Artikel seriösen Interessenten anbieten möchten.
Ich sehe darin auch den Machtmissbrauch eines Quasi-Monopolisten.
Weitere interessante Links, die belegen, was ebay sonst noch so alles treibt:
Angebot (Babykleidung) von ebay gelöscht.
via Fefe: Scientology löscht über ebay E-Meter. Hier bei Oneview der exakte Link zu Fefe.
ebay zensiert blogger auf deren Plattform (besonders der letzte Kommentar: Das ist ja der Hammer!!)
indymedia – ebay-Deutschland lässt den Nazirubel rollen
Pingback: Twitter Trackbacks for blog.fohrn.com | ebay: Wie mich der Monolpolist verarscht hat., Weblog von Michael Fohrn [fohrn.com] on Topsy.com
Absolute Frechheit unsere „Cashcow“ zwei Tage vor Angebotsende rauszukicken!!! Fraglich, ob die Interessenten beim nächsten Mal wieder mitbieten- wirkt ja irgendwie auch unseriös, obwohl wir nichts dafür können.
Da ich schon sehr viel Ärger mit Ebay hatte und trotzdem ein guter Kunde bin, werde ich zu Ricardo wechseln, da diese noch das Gesetz einhalten und nicht einseitig den Verkäufer bestrafen:
1) Der Käufer hat freie Hand, eine negative Bewertung abzugeben, ohne Grund – hingegen der Verkäufer kann das nicht mehr, nennen Sie das Gleichstellung vor dem Gesetz ?
2) Ich werde mich bei einer Rechtsauskunft informieren, ob evt. eine Sammelklage Wirkung zeigt – denn was Sie da handhaben, ist die Not anderer auszunutzen, da Sie praktisch das Monopol beherrschen, wie sieht das wohl die Wettbewerbskomission ?
Der Käufer, besser gesagt, es kam gar nicht zu einem Verkauf. schrieb mir arrogant:
Hallo, nur zu Deiner Information: Ich werde die Bewertung nicht von mir aus zurücknehmen und stütze mich dabei auf eine Auskunft des Ebay-Kundendiensts:
„Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie dem Abbruch zustimmen. Unabhängig von
Ihrer Entscheidung werden Sie keinen Vermerk wegen der nicht bezahlten
Artikeln und keine negative Bewertung erhalten. Sie dagegen behalten Ihr
Bewertungsrecht und können weiterhin den Verkäufer bewerten.“
Also wundere ich mich, dass Ebay überhaupt noch Verkäufer findet, auf jeden Fall ist es sehr zurückgegangen, wenn man die Kommentare der geschädigten Verkäufer liest !
Dieses arrogante Mitglied hat sich unverschämt gegenüber mir verhalten, er forderte, um Porto zu sparen, ich solle den Artikel zum Bahnhof Lausanne bringen ….
Ich verlange, dass Sie dieses Mitglied auf meinem Konto blockieren, denn ich kann es nicht.
Zusätzlich erwarte ich von einem Juristen GENAUE Auskunft, warum eine solche Ungerechtigkeit und das Erpressen ermöglicht wurde; denn früher war das nicht so, es wurde einfach klammheimlich das mit der Bewertung zu Ungunsten der Verkäufer eingeführt.
Sie schneiden sich ja da ins eigene Fleisch, denn dieses Konto mit der ungerechtfertigten Bewertung kann ich nie mehr benutzen – dazu sei noch gesagt, dass ich als Verkäufer Ihnen Geld bringe und NICHT der Käufer, das ist ja schon nicht nachvollziehbar.
Dann mit PayPal läuft es genauso miserabel, aber das ist eine andere Geschichte.
Mit freundlichen Grüssen
Rudolf Baserga
smarty2002