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Leistungsschutzrecht, II (leider).

Es ist einen guten Monat her, dass ich über das LSR gerantet habe. Aus lauter Doofheit Gier haben die Verleger das jetzt zumindest in die Lesung bekommen, ganz durch ist es nicht, aber es fehlt nicht mehr viel.

Ich habe mich wirklich darüber gewundert. Jetzt mal ohne Witz: Die Verleger schneiden sich ins eigene Fleisch. Suchmaschinen und Newsaggregatoren verlieren interessante Inhalte oder gar die Existenzgrundlage. Für Blogs und andere (Meinungs)Seiten wird ohne jede Not ein rechtlicher Graubereich aufgerissen. Bei schlampiger Formulierung könnte sogar das Zitierrecht tangiert sein. Und das alles ohne Gewinn für irgend jemand. Ohne Not gemeinsam in den Abgrund – total bescheuert.

Unter diesen Umständen wäre an dieser Stelle eine tiefergreifende Betrachtung indiziert. Kann ich mir aber sparen, das hat Mike Buchner schon gemacht und seine Betrachtungen seien Euch, liebe Leser, recht herzlich anempfohlen.

Ich stimme Mike zu – mit folgender Ausnahme: Dieses „Ein Groschen für einen Artikel“-Ding halte ich für kontraproduktiv, denn dann wird jeder Schreiber versuchen, sein Preview so zu gestalten, dass möglichst viele Groschen zusammenkommen. Das tut der Sache generell nicht gut. Und alle Effekte von Hypertext, Web 2.0… mache ich zunichte, wen ich jeden Content hinter eine Paywall packe. Die NN machen das in meinen Augen ganz gut: Was ich heute in der Zeitung lese, habe ich heute entweder gekürzt im Netz oder aber vollständig in drei Tagen. Wer vollständige und schnelle Infos braucht, abonniert die Zeitung, wer einen Informationskern teilen will, kann das weiterhin tun. Aber ich hör schon auf – die künftigen Geschäftsmodelle sollen sich die Verleger ruhig selber ausdenken, wenn sie wieder klar in der Birne sind.

Leistungsschutzrecht, nachgefasst.

Ich mach es kurz: Ich finde dieses „Verleger versus Google“-Ding im Mindesten so lächerlich wie dieses „Verleger versus öffentlich-rechtliche-Rundfunkanstalten“. Letzteres – und das ärgert mich bis heute – zwingt mich, Sachen, die mich interessieren, auf einen physikalischen Träger aufzuzeichnen, wie man das in den 1980er Jahren mit diesen Video-2000-Geräten zu tun pflegte. Dafür gebührt den Schuldigen eigentlich noch heute ein kräftiger Tritt ans Schienbein und ich werde es den Verlegern nicht vergessen, so wie ich den Grünen bis heute dieses verschissene Büchsenpfand nicht vergessen habe! Ich schweife ab.

Ich hab´ über das Leistungsschutzrecht nur deshalb nichts geschrieben, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass das kommt. Sorry – so stulle können doch nicht mal die Verleger sein – wenn die aus den Google-Ergebnissen rausfliegen sind die mausetot!! Aber scheinbar sind die wirklich so stulle. Unglaublich, eigentlich.

Nun wird es aber extrem lustig: „Aus einer Position der Stärke“ fordert nun Google nach einem runden Tisch bei Merkel. Wie meinen? Wenn ich Google wäre, hätte ich die einfach mal nach Ansage 24 Stunden aus den Suchergebnissen gekickt und hätte mich dann – in einer genüsslich zurückgelehnten Haltung – das Gejammer angehört. Google tut das nicht, Google will bei der Merkel einen runden Tisch. Das ist angenehm konziliant und unangenehm dämlich zugleich.

Ich habe die Sache weiterhin an mir vorbeiziehen lassen, weil irgendwann postuliert wurde, dass es den kleinen Privatblogger eh nicht berührt. Dem scheint – bei entsprechend enger Auslegung – aber nicht wirklich so zu sein:

Google müsste auch Blogs aus dem Index entfernen, wenn sie verlagsähnlich sind und unter die Definition Presseerzeugnis im Referentenentwurf fallen. Dort heißt es weiterhin: „Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.“ (Quelle)

Das wäre freilich ein Fressen für die Zeitungsverlage, denn die Blogs, die wirklich journalistisch arbeiten (ich tus ja auch nicht), sind freilich eine Konkurrenz und wer Radio hat und die wichtigsten Onlinemedien „zusammenschaut“, der spart sich die Zeitung (was bei mir nichts daran ändert, dass ich Zeitung lese).

Mich wundert sowieso, warum den Verlagen eine so große Macht zugebilligt wird. Es steht doch nirgends geschrieben, dass die „vierte Gewalt“ durch Verlage wahrgenommen und ausgeführt werden muss.

Heise (der Verlag) hat auch was dazu. Mich würde mal interessieren, was eigentlich heise als Verlag zu dieser Nummer sagt. Die müssten nach menschlichem Ermessen durch ein Leistungsschutzrecht, wie es jetzt angedacht ist, bitter verlieren.

Also, hier meine Bitte: Lasst das mit dem LSR einfach weg. Ist wohl besser so. Und die Verlage täten btw. auch besser daran, sich mal ein zeitgemäßes Geschäftsmodell zuzulegen. Lenin wurde durch das viele Balsamieren auch nicht wieder lebendig.