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Lästige Telefonwerbung? Hier beschweren!

Gegen nervende Telefonwerbung habe ich ein einfaches Mittel: Wann immer ich etwas im Netz bestelle oder sonstwo eine Telefonnummer angeben muss, wo ich den Verdacht hege, dass diese Daten dann verscherbelt werden, gebe ich die Nummer meiner ollen D1-Prepaidkarte an. Dieses Handy schalte ich nur dann ein, wenn ich der Meinung bin, erreichbar für jemanden sein zu müssen, bei dem ich was bestellt habe.

Was passiert dann? Ich habe meine Ruhe, denn …

  • … oft rufen diese b2c-Callcenter sowieso keine Handynummern an, weil ihnen das zu teuer ist
  • … wenn sie mich trotzdem erreichen wollen, dann oft erst zu einem so späten Zeitpunkt, dass ich das Bestellte schon habe – und dann ist das Handy in der Regel aus
  • … und nach drei bis fünf Anrufversuchen (man bekommt eine SMS mit Rückrufbitte, wenn man nicht erreicht wurde) geben sie auf. Dann ist auch Ruhe.

Vor einigen Jahren war das noch nicht möglich, inzwischen aber wird die Karte von D1 auch dann nicht inaktiv geschaltet, wenn man schon ewig kein Guthaben mehr aufgeladen hat. Bei mir langt es, das Handy ab und an ins Netz einbuchen zu lassen und den Kontostand (derzeit 28 Cent) abzufragen. Meine „richtige“ Handynummer und mein Festnetzanschluss bleiben „clean“. Etwas illegales kann ich daran nicht finden, denn ich mache keine falsche Angabe. Die Nummer stimmt und ab und zu ist sie sogar erreichbar. Wann ich das alte Handy einschalte, ist meine Privatsache.

Ich will keine Werbung machen, aber im T-Punkt bekommt man so eine Karte für etwa zwanzig Euro – eine in meinen Augen gute Investition in eine ungestörte Privatsphäre.

Nun gibt es aber immer wieder Leute, die den Fehler gemacht haben, einmal ihre richtige Telefonnummer angegeben zu haben und es gibt gesicherte Berichte, dass Leute auch dann von b2c-Callcentern belästigt wurden, wen sie diesen Fehler nur ein einziges Mal gemacht haben. Und das kommt schon mal vor. Wie bekommt man dann wieder Ruhe vor unseriösen Anrufern?

Vor einiger Zeit wurde ein Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung erlassen, dass diese Art von Anrufen nur dann zulässt, wenn der Angerufene vorher schriftlich sein Einverständnis erklärt hat. Besonders wirkungsvoll ist das aber nicht, denn dieses „Einverständnis“ kann man auch versehentlich erklären, wenn man zum Beispiel AGBs nicht ordentlich gelesen hat oder einfach einen falschen Haken im Bestellformular im Internet gesetzt hat oder aber das Kleingedruckte bei einem Gewinnspiel nicht ordentlich gelesen hat. Dann werden die Daten samt Einverständniserklärung verkauft und schon geht der „Telefonspam“ los.

Bist´erst mal in der EDV, kennt Deine Daten jede Sau! (alte Volksweisheit)

Weiterhin ignorieren schwarze Schafe der Telemarketingbranche die gesetzlichen Bestimmungen gerne mal, denn das Risiko, erwischt und abgemahnt zu werden, ist relativ gering und diesem Risiko stehen satte Gewinne der Branche gegenüber. Nicht zuletzt deswegen fordern die Verbraucherzentralen ein Gesetzt, dass vorsieht, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst dann rechtskräftig sind, wenn dem „Kunden“ im Nachgang ein echter Vertrag in Papierform zugestellt wird und dieser den unterschrieben zurückgesendet hat. Leider haben wir so einGesetz nicht – also muss es auch anders gehen.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt nun ein Online-Formular zu Verfügung, in dem jeder, der von b2c-Callcentern belästigt wird, diese Anrufe protokollieren kann.

Zweck der Übung ist zum einen, eine Datenmenge in der Hand zu halten, mit der man dem Gesetzgeber etwas „Druck“ machen kann, so dass o.g. Gesetz zukünftig nachgebessert werden muss. Weiterhin kann die Verbraucherzentrale schwarze Schafe auch kostenpflichtig abmahnen lassen.

Es steht zu erwarten, dass diese Aktion nicht sofort Wirkung zeigt, aber sie ist ein Betrag zu Verbesserung der Situation und kann, wenn sich genügend Mitstreiter finden, in Zukunft auch erfolgreich sein.

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