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Sollte ein Computer für Hartz IV-Empfänger zur Grundausstattung gehören?

Einer der Aufreger dieser Woche: Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschied, dass bei der Wohnungserstausstattung Hartz IV-Empfängern ausdrücklich kein Computer zusteht. Wobei, so ganz stimmt das nicht, denn bei der Klage vor dem Gericht ging es erst einmal um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, der eigentliche Gegenstand wird erst noch verhandelt. Aber allein das Signal, dass das Landessozialgericht da setzte, ist verheerend.

Es gibt eigentlich nur ein Argument, bei der Erstausstattung einer Wohnung einen Computer zu verweigern: So ein Gerät kostet Geld. Weiterhin aber würde es nur Vorteile bringen, Hartz IV-Empfänger mit einem Rechner und Internetzugang auszustatten. Und zwar am besten jeden. Warum?

Ein Rechner nebst Internetanbindung und Drucker ermöglicht Hartz IV-Empfängern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie es mittlerweile für viele Menschen blich ist. Allein daher darf ihnen der Zugang zu diesem Kommunikationsmittel nicht verweigert werden. Es kann nicht angehen, dass die Politik einerseits über den „digital gap“ schwadroniert und andererseits deutsche Gerichte diesen zementieren. Hartz IV-Empfänger sind außerdem in der Regel gehalten, sich regelmäßig zu bewerben. Dazu braucht es aber einer zumindest halbwegs zeitgemäßen Ausstattung – die zuhause, regelmäßig und mit geringen Kosten betrieben werden kann. Eine Bewerbung fasse ich nicht mal so einfach im Internetcafé ab. Und auf den ollen Mühlen der Arbeitsagentur, die sowieso nur das agentureigene Jobangebot auf den Schirm bringen, schon gleich zweimal nicht. Der Hilfeempfänger muss in die Lage versetzt werden, sich im Netz aus unterschiedlichen Quellen Jobangebote ansehen zu können, Er muss weiterhin in die Lage versetzt werden, diese auch zu beobachten und gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Auch muss es ihm ermöglicht werden, sich online zu bewerben, denn das ist immer öfter gefragt. Hierzu benötigt er natürlich auch eine EMailadresse.

Ich sehe es ebenso als notwendig an, dass der Hilfeempfänger sich mit dem Computer auseinandersetzt und sein Anwenderwissen auf einem aktuellen Stand hält, denn gute (und aktuelle) EDV-Kenntnisse sind in immer mehr Jobs eine wichtige Qualifikation. Dieses Wissen zu vertiefen gelingt aber kaum im Internetcafé an fremdem Gerät mit teilweise unsinnigen Limitationen.

Auch ermöglicht der eigene Computer, dass sich Hartz IV-Empfänger besser organisieren und in Selbsthilfeforen austauschen können. Womöglich haben Politiker und Richter genau hiervor Angst, nichts desto trotz ist dies eine Notwendigkeit und kann die Betroffenen in die Lage versetzen, besser mit iherer Armut umzugehen und sich mündig auch gegen ARGEN oder Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die aus ihrer Situation Kapital zu schlagen suchen, zu emanzipieren.

Ein Computer nebst Internetanbindung muss also Bestandteil einer Wohnungserstausstattung sein. Heute genügt es nicht mehr, sich mittwochs und samstags eine Tageszeitung zu kaufen und nach passenden Stellenanzeigen zu durchforsten. Auch auf den Webseiten der Arbeitsageturen finden sich längst nicht alle Stellenangebote – Online-Jobbörsen finden sich bei den Städteportalen, in Recruiternetzwerke, auf Xing, bei den Kammern… Der Besucheines Internetcafés erzeugt Kosten, mitunter in einer Höhe, die sich die Betroffenen nicht leisten können.

Auch ist der Datenschutz in Internetcafés nicht immer gewährleistet. Dies darf auch Hartz IV-Empfängern nicht zugemutet werden.

Wenn die Politik ein ernsthaftes Interesse daran hat, dass Betroffene wieder in Lohn und Brot kommen und sich weiterbilden, so muss sie ihnen auch eine entsprechende Infrastruktur – aus praktischen Gründen im Privathaushalt – zur Verfügung stellen.

Wie aber soll das funktionieren?

Es muss zuerst einmal per Gesetz (geeignetenfalls per Verordnung) der Anspruch auf einen Computer pro Bedarfsgemeinschaft festgeschrieben werden. Ich selbst bin überzeugt, dass sich die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sich ein Gerät teilen können.

Weiterhin sollen den Hilfebedürftigen Angebote unterbreitet werden, die geeignet sind, sie in die Lage zu versetzen, souverän mit dem Computer, seiner Peripherie und dem Netz umzugehen.

Der Regelsatz muss um einen Betrag aufgestockt werden, der dem Hilfeempfänger einen angemessen Zugang zum Internet und anderen allgemeinüblichen Datendiensten ermöglicht. Dies ist nötig, da lebenspraktische Erfahrungen im Jahr 2010 abbilden, dass ein Computer heute mehr ein Kommunikationsinstrument, weniger eine „bessere elektronische Schreibmaschine“ darstellt. Diese Funktionalität ist sicherzustellen.

Zum Computer selbst ist eine für o.g. Zwecke dienliche Peripherie zu stellen. Auf der Seite der Eingabegeräte ist insbesondere eine Tastatur und Maus zu nennen, zu den Ausgabegeräten soll ein Bildschirm in ausreichender Größe und ein Lautsprecher (zur Wiedergabe von Systemtönen, Videoton…) sowie ein im Unterhalt kostengünstiger Drucker gehören. Um die Kommunikation sicherzustellen, hat das Gerät selbst über übliche Schnittstellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen (Ethernet-Anschluss, USB).

Es muss sich bei einem solchen Gerät natürlich nicht um einen High-End Gamer-PC handeln, aber der Rechner sollte immerhin performant genug sein, dass ein Betreiben vom Internetprogrammen und einem Office-Paket möglich ist. Heute sind solche Rechner übrigensnicht mehr teuer. Der Preisverfall gerade in diesen Geräteklassen ist enorm und daher ist eine entsprechende Ausstattung auch leistbar und den ARGEN zuzumuten.

Ein Wort zur Software: FreieSoftware ist heute in der Lage, oben genannte Bedarfe nicht nur zu decke n, sie ist von der Usability her auch so aufgebaut, dass der Hilfeempfänger mit ihr auch ähnliche Strukturen zu beherrschen erlernt, diesich in kommerziellen Produkten wiederfinden. Ein Rechner, der mit Linux, Open Office und Mozilla konfiguriert ist, erfüllt seine Zwecke. Ein günstiges „Netbook“ halte ich nur für bedingt geeignet, da hier zum einen der Bildschirm für ein dauerhaftes Arbeiten zu klein ist und sich solche Systeme kaum aufrüsten oder reparieren lassen.

Für das Jahr 2010 schlage ich daher folgende Mindestkonfiguration vor: Tower- oder Desktop-Gehäuse mit mindestens 2 GHz Taktgeschwindigkeit, 1 GB Arbeitsspeicher und 160 GB Festplattenkapazität CD/DVD-Brenner, 19/100 Mbps-Ethernetport, mindestens drei USB-Anschlüsse, ein 17Zoll-Flachbildschirm, kabelgebundene Tastatur und kabelgebundene optische Maus, einfache Aktivlautsprecher, 4 GB USB-Stick einfacher Tintenstrahldrucker.

Der Regelsatz ist um mindestens 25 Euro aufzustocken, damit der Hilfeempfänger mindestens einen entbündelten DSL-Anschluss bestellen kann, in Gebieten, in denen DSL nicht verfügbar ist, muss ein Zusatzbetrag gezahlt werden, um einen Zugang zum Internet via Moden herstellen zu können.

Jeder Hilfeempfänger soll an einem Computerkurs teilnehmen können. Das soll ihm helfe n, mit dem Gerät besser umzugehen zu lernen, Bewerbungen professionell abzufassen und die Kommunikationsmöglichkeiten im Internet kennen zu lernen. Gerade älteren Hilfeempfängern sind solche Kurse nahezulegen.

Solche Ansätze sollten von der Politik ernsthaft diskutiert werden. In den 1970er Jahren war der Fernseher vielleicht noch nicht Standard, aber in der Mehrheit der Haushalte war er vorhanden. Heute ist ein Fernseher Standard. Auch der Computer ist inzwischen Standard. Dem muss Rechnung getragen werden.