blog.fohrn.com

EEG: Wer bekommt Deine Groschen?

Was mir schon seit langem gehörig auf den Saque™ geht: Während für den Privatmann der Strom immer teurer wird, unter anderem, weil er bei der EEG-Umlage für energieintensive Betriebe mitbezahlen muß (nur am Rande: Sieht so Subsidiarität aus?!), sparen gerade stromintensive Unternehmungen eben diese Umlage (bzw. bekommen dafür satte Rabatte). Es ist, als ob man den Schnaps für Alkoholiker besonders billig macht und – das versteht jeder Depp, auch die FDPler – gerade der Energiewende nicht zuträglich.

Nun, liebe Leser, wurde aber veröffentlicht, wer hier die Profiteure an der EEG-Umlage sind, in wessen Taschen unsere Groschen fließen und für wen wir mitbezahlen. Und die SZ hat daraus eine kleine Karte gebastelt, sehr schön.

Bei der Betrachtung der Profiteure hier in der Region war ich bass erstaunt – ich hätte andere energieintensive Industriebetriebe vermutet, dass aber z.B. die Großfleischerei Wolf in Ziegelstein oder auch der Erlanger Schlachthof zu den Mitschnappern gehören, war mir so nicht klar. Das Eisherstellung durch die benötigte Kühlung energieintensiv ist, kann ich mir vorstellen – aber ich kann nicht einsehen, warum ich für Rosen-Eiskrem mitzahlen soll. Oder für eine Druckerei? Piasten aus Forchheim ist ebenso mit von der Partie wie eine Entenschlachterei in Wachenroth.

Die Benachteiligung der Privathaushalte war schon immer übel, nun aber kennen wir die Profiteure. Das ist schon mal ein Anfang.

Strompreiserhöhungen im neuen Jahr – pure Abzocke?

Nicht nur Kunden des Nürnberger Versorgers N-ERGIE können ein Lied davon singen: Ab dem 1. Januar 2011 werden die Strompreise erhöht – teils drastisch. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zu den allerorten um sich greifenden Strompreiserhöhungen ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben und dieses kommt nun zu dem wenig überraschenden Schluss:

Die Konzerne und Stadtwerke geben demnach zwar die gestiegene Umlage für die erneuerbaren Energien an den Stromkunden weiter, nicht aber ihre eigenen, deutlich gesunkenen Beschaffungskosten. (Quelle)

Bei der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geht es im Wesentlichen darum, dass Produzenten von insbesondere Solarstrom für die ins Netz eingespeisten Kilowattstunden einen garantierten Mindestpreis erhalten – der durchaus über den marktüblichen Preisen für Ökostrom liegen kann. Diese Differenz wird dann auf alle Stromkunden umgelegt – also auch auf die, die gar keinen Ökostrom beziehen. Im Prinzip finde ich das auch gerecht und gerechtfertigt, stellt dies doch für die Betreiber von Photovoltaikanlagen eine Sicherung der teils erheblichen Investitionskosten zum Wohle Aller dar.

Es ist aber mitnichten gesagt, dass die erhöhten EEG-Umlagen komplett auf den Stromendkunden abgewälzt werden müssen. Die Energieversorger könnten diese Umlage auch gegen die immer niedriger werdenden Beschaffungskosten rechnen und müssten dann den Strompreis nicht erhöhen (im Falle von sehr kleinen Stadtwerken mögen – auch Verwaltungskosten steigen – marginale Erhöhungen unter Umständen gerechtfertigt sein). Dennoch werden die Strompreise deutlich erhöht: Gewinnmaximierung ist das Stichwort.

Foto: Th. Weidenhaupt, CC-BY-NC-NDW (Quelle)

Durch die nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen zahlen die Verbraucher in 2011 deutschlandweit rund zwei Milliarden Euro zu viel an die Stromversorger. (Quelle: ND, s.o.)

Es ist schon interessant, dass in der Studie scheinbar ohne belegbare Gegenargumentation, also bislang mit Fug und Recht, behauptet werden kann, dass, gemäß der oben angeführten Argumentation, eine Strompreiserhöhung gar nicht nötig wäre. Und dennoch erhöhen 570 Stromversorger laut ND ihre Preise zum 1. Januar bzw. zum 1. Februar um im Schnitt (sic!) 7,2 Prozent. Besonders teuer wird der Strom im Bundesdurchschnitt übrigens in Berlin und Hamburg – hier ist der KKW-Betreiber Vattenfall nämlich der regionale Grundversorger.

Eine Mehrbelastung der Haushalte um im Schnitt sieben Prozent ist eigentlich nicht hinnehmbar. Gegensteuern kann jeder individuell durch den Wechsel des Stromanbieters, sobald dies möglich ist. Wer in einem längerfristigen Stromvertrag steckt, der hat bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, dessen Frist einen Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung endet. Wer also zum 1. Januar die Preise erhöht bekommt, der ist bereits zu spät dran, wem die Preise zum ersten Februar erhöht werden , der muss  sich beeilen. Die heute auf B5aktuell vorgetragene Einsicht, man möge den Stromanbieter wechseln kommt – wie die ganze Studie – ein wenig spät, für die Mehrheit der von Preiserhöhungen betroffenen Stromkunden zu spät.

Zu Wechsel kann ich persönlich nur jedem raten – in den letzten Jahren habe ich den Anbieter zweimal gewechselt und es ist wirklich einfach.

Nichts desto trotz ist dieser individuelle Wechsel nur ein allererster Schritt, den der Kunde unmittelbar gehen kann und auch sollte. Dennoch ist auch hier die Politik in der Pflicht, mit scharfen Regulierungen gegenzusteuern, denn: Der Strompreis steigt im Schnitt um über sieben Prozent – auch das Wechseln des Anbieters führt nicht automatisch zu generell angemesseneren Preisen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Stromnetz nur wenigen großen Konzernen gehört, sollte sich hier etwas tun – ein Durchgreifen seitens der Politik scheint bei den absurd hohen Strompreiserhöhungen mehr als nötig, allerdings steht zu befürchten, dass wir das bei einer Regierung, an der die FDP beteiligt ist, getrost vergessen können.

Wer sich für die Geschichte der Energieversorgung und den Prozess der Liberalisierung des Strommarkts aus politikwissenschaftlicher Sicht interessiert, kann sich das (Hör)Buch Das Energie-Kartell von Rüdiger Liedtke zu Gemüte führen. Leider sind sowohl das Buch wie auch das Hörbuch nur antiquarisch zu bekommen, es ist aber trotzdem (noch) kein Problem – die Erstausgabe erschien im Jahr 2006.