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Offener Brief an das Deutsche Rundfunkarchiv

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stülb,

mit Entsetzen und Bestürzung musste ich heute feststellen, dass, so lässt sich der Auskunft des zum Google-Konzern gehörenden Videoportals YouTube entnehmen, das Deutsche Rundfunkarchiv Dokumentationen von o.g. Portal aufgrund von Urheberrechtsverstößen entfernen ließ. Dies dokumentiert unter anderem dieser Screenshot, aufgezeichnet am 1. Mai diesen Jahres:

Um es vorweg klarzustellen: Beim User „WasDamalsWar“ handelt es sich nicht um meine Person. Und dennoch bin ich verärgert, denn gerne hätte ich die Dokumentation „Damals in der DDR“ gesehen – auch auf Youtube. Das ist leider nicht mehr möglich, denn wenn Google hier die Wahrheit schreibt, wurde das Video auf Ihre Initiative entfernt.

Ich frage mich: Warum? Und ich frage mich: Warum gerade das DRA?

In der Selbstdarstellung auf der Webseite Ihres Hauses ist klar und unmissverständlich zu lesen:

Aufgabe und Zweck der Stiftung ist die Erfassung von Ton- und Bildträgern aller Art, deren geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Wert ihre Aufbewahrung und Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Erziehung oder des Unterrichts rechtfertigt. Aufgabe der Stiftung ist ferner, die rundfunkgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen und Dokumente auszuwählen und zu erfassen.

Wenn ich das also richtig verstehe, dann enthält die Dokumentation „Damals in der DDR“ Materialien von Ton- und Bildträgern, deren Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung Erziehung oder Unterricht Ihrem Stiftungsziel entspricht (anderenfalls wären diese Dokumente durch das DRA wohl nicht archiviert worden). Wer, so frage ich mich nun, sagt denn, das der Upload der vorgenannten Dokumentation nicht ebendiesen Zwecken dient? Ich bin mir sogar sicher, dass genau das der Fall ist:Zuerst einmal muss man sich vor Augen halten, dass es bei Youtube derzeit mindestens 14 Milliarden Videos (sic!) gibt. Im Jahr 2006 wurden etwa 65.000 Videos täglich hochgeladen und heute geht man davon aus, dass täglich eine MilliardeVideos auf Youtube angesehen werden. Aus diesen Zahlen lassen sich mehrere Schlüsse ziehen:

  • rein zahlemäßig sind die Bestände des DRA gegenüber derer von Youtube vernachlässigbar
  • es wird Ihnen angesichts von 14 Milliarden Videos nie gelingen, Urheberrechtsverstöße gegen das DRA angemessen zu ahnden. Lassen Sie sich die Zahl von 14 Milliarden Videos mal auf der Zunge zergehen – und geben Sie auf.
  • Wer aus einer Fülle von 14 Milliarden Videos die Dokumentation „Damals in der DDR“ herauspickt, der wird nicht zufällig darauf stoßen sondern ganz gezielt danach suchen. All diesen ist also ein Interesse am Film oder an der Materie zu unterstellen. Wie wollen Sie denn ausschließen, dass die Motivation der User, die Dokumentation anzuwählen nicht der Bildung, Forschung dem Unterricht oder der Erziehung – also Ihren ureigensten Stiftungszielen entspricht?
  • Wenn aber angenommen werden darf, dass sich das Interesse der Nutzer, die diese oder änliche Dokumentationen ansehen wollen, mit Ihren Stiftungszielen deckt, dann ist es doch widersinnig, Ihnen genau das zu verwehren.

Lassen Sie mich weiterhin eine in meinen Augen wesentliche Anmerkung machen: Das Deutsche Rundfunkarchiv selbst und die Archivalien des öffentlich-rechtlichen Tonrundfunks und Fernsehen der Bundesrepublik Deutschlands sowie die Archivalien aus Tonrundfunk und Fernsehen der DDR existieren nur, weil meine Großeltern, Eltern und ich selbst Rundfunkgebührenzahler waren oder sind. Die Mehrheit der Deutschen, die in der Lage sind, Radio zu hören und fernzusehen sind Rundfunkgebührenzahler. Ohne sie wäre das DRA schlicht nicht existent. Warum wollen Sie die von den Bundesbürgern bezahlten Inhalte Ihrer Archivalien ihren Finanziers vorenthalten? Und mit welchem Recht?

Was ich außerdem nicht verstehe: Ist das Deutsche Rundfunkarchiv überhaupt legitimiert, Urheberrechtsverstöße zu ahnden? Ich gebe Ihnen ein einfaches Beispiel: Wenn eine deutsche Universitätsbibliothek wissenschaftliche Werke – oder solche, die mutmaßlich dazu geeignet sind, der Wissenschaft dienlich zu sein – sammelt, und irgend jemand verletzt das Urheberrecht einzelner Autoren, zitiert nicht richtig, plagiiert oder veröffentlicht ein solches Werk oder Teile daraus auf einer Webseite, dann werden die Bibliothekare nicht dagegen vorgehen. Das Urheberrecht liegt ja nicht bei der Bibliothek sondern bei den Autoren (oder es wird von den Verlagen der Autoren geltend gemacht). Das gilt auchdann, wenn der Autor auf Materialien eines anderen Autors zurückgegriffen hat.Die Universitätsbibliothek wird nichts unternehmen – sie darf es gar nicht, denn sie hält keine Urheberrechte.

Wen der MDR oder der WDR Urheberrechte an besagtem Youtube-Video geltend gemacht hätte, könnte ich es nachvollziehen. Das das Deutsche Rundfunkarchiv dies tut, kann ich nicht nachvollziehen. Oder ist es gar so, dass das Urheberrecht an den Archivalien beim DRA liegt? Was ist denn dann mit dem Urheberrecht der Autoren, Kameraleute, Regisseure oder Cutter, die diese Sendungen hergestellt haben? Wurde das DRA von diesen jeweils explizit ermächtigt, in Ihrem Namen Urheberrechte durchzuseten? Und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht das?

Einige weitere Anmerkungen: Selbst wenn das DRA rechtlich befugt ist, Urheberrechte geltend zu machen, ist es in meinen Augen mindestens töricht, davon in dieser Art und Weise Gebrauch zu machen. Es gibt nicht „den einen Weg“, Menschen Geschichte zu vermitteln. Wie Menschen mit Geschichte in Kontakt kommen und wie sie Quellen auswählen und an diese herankommen, bleibt ihnen selbst überlassen. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist das Internet das wichtigste und wesentlichste Medium, u zu recherchieren. Und im Jahr 2010 ist das Internet multimedial. Wer Quellen sucht, der fragt Google , die Wikipedia und schaut bei Youtube nach Filmen.

Bei der Wikipedia kann das Deutsche Rundfunkarchiv übrigens lernen, wie man mit seinen Archivalien in diesen Zeiten sinnvoll und konstruktiv umgeht: Das Deutsche Bundesarchiv hat seine Schubladen geöffnet und zahllose Fotografien der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Frei, unentgeltich und ohne Urheberrechtsgedönz. So berichtet die Stuttgarter Zeitung am 4. Dezember 2008, dass das Bundesarchiv der Wikipedia rund 100.000 Bilder gemeinfrei zur Verfügung stellt. Eine feine Sache, oder?

Genau so etwas erwarte ich eigentlich von Deutschen Rundfunkarchiv im Jahr 2010. Das Interesse der Bürger, sich unkompliziert und niederschwellig anhand von Originalquellen über geschichtliche Ereignisseinformieren zu können wiegt meiner Meinung nach wesentlich schwerer als irgend ein Urheberrecht und die daraus resultierende, mitunter kleinkarierte, Durchsetzung desselben.

Hier hat das DRA aber noch großen Nachholbedarf. Die Webseite entspricht dem technischen Standard von etwa 2005. Einen Youtube-Channel des DRA sucht man vergebens. Twitter? Fehlanzeige. Ein Blog? Nö. Man muss sich das vor Augen halten: Das sitzt das DRA auf tausenden Zeitdokumenten unseres Landes. Und was macht das DRA im Internet? Es hat eine leidlich altmodische Webpräsenz. Es gibt ein bisschen Video und ein klein wenig Ton. Und sonst? Nichts.

Gut, wenn das DRA ein solch zeitgemäßes Vorgehen nicht als seinen Auftrag versteht (der zweifelsohne mit dem Stiftungszweck korrespondieren würde), dann mag das so sein. Ich werde daran nichts ändern können – auch wenn es schade ist. Dass es dann aber die Internetnutzer dadurch gängelt, Videos von Youtube entfernen zu lassen, die Archivalien des DRA verwenden, hat schon eine andere Qualität.

Einige Zweifel an der sinnvollen Verwendung einer Rundfunkgebühren, man möge mit verzeihen, kommen angesichts dieses Vorgehens aber schon auf.

Über ein Feedback aus Ihrem Hause würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg,

Ihr

Michi.