blog.fohrn.com

BVG und Vorratsdatenspeicherung. Sind wir jetzt glücklich?

Mir ist bislang nicht bewusst gewesen, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts so janusköpfig sein kann. Auf der Fahrt von Erlangen nach Nürnberg konnte ich, als ich die Nachricht vom BVG-Urteil hörte, meinen Jubel kaum in Zaum halten, und im Grunde hat das Urteil auch bejubelnswerte Seiten, aber wirklich glücklich bin ich damit nicht. Es ist schon mehr als ärgerlich, wie sehr doch die Richter in den roten Roben den Schwanz vor der EU einkneifen!

Wo liegt das Problem? Den Initiatoren wie Befürworten des Gesetzes hat das BVG doch eine schallende Watschn gegeben. Zwar – so berichtet die Welt – ist die Durchführung der Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig und die gesammelten Daten seien unverzüglich zu löschen – was ein Erfolg ist. Zwar darf das Telekommunikationsgeheimnis nicht so eingeschränkt werden, wie das derzeit der Fall ist. Und das wäre ein Sieg nach Punkten für die über 35.ooo Bürger, die vor dem BVG klagten (ich zähle auch zu diesen) aber:

Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss.

So berichtet die Süddeutsche. Anlasslose Datenspeicherung sei nicht zur Gänze und schlechthin verfassungswidrig. Und hier liegt das eigentliche Problem: Unter Berücksichtigung diverser Einschränkungen und Hürden kann das gerade gekippte Gesetz nämlich wieder aufgelegt werden und das ändert im Kern nichts daran, dass Daten auf Vorrat gespeichert werden. B5aktuell berichtete, dass das Procedere der Speicherung und Verwertung der Daten für „Dritte“ transparent gemacht werden müsse – wenn dem so ist, ist das auch nicht ganz ohne. Des Pudels Kern: Wer auf die Daten draufsehen kann, ist nicht, was an der Vorratsdatenspeicherung primär interessiert, der Fakt, dass Daten verdachts- und anlassunabhängig gespeichert werden dürfen stellt das Problem dar.

Und daran hat sich heute, im Wesentlichen, nichts geändert. Ich halte es für gut vorstellbar, dass sich in kürzester Zeit die Regierung daran machen wird, das Gesetz umzustricken. Weiterhin ist bei den Telcos meines Wissens die Infrastruktur bereits eingerichtet – wenn die diese nun für nichts und wieder nichts gekauft worden wäre, könnten die Telcos ja den Bund auf Schadenersatz verklagen – billig wäre das nicht.

Die Zeit wird zeigen, was sich auf Basis dieses Urteils noch für Unfug anstellen lässt. Weiterhin lesenswert: Der Kommentar von netzpolitik.org.