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„Ich bin doch nicht blöd!“

Gnihihi. Ihr erinnert Euch bestimmt an die tolle Media Markt-Werbung zwischen den Jahren, bei der versprochen wurde, dass jeder zehnte Einkauf kostenlos ist.

Wie sollte das technisch funktionieren? Auf jedem Kassenzettel des Marktes findet sich eine aufgedruckte Nummer, deren Endziffer relevant wird, denn die Gewinnziffer wird ausgelost.

Jetzt hat es wohl etliche Leute gegeben, die bei der Lotterie ein bisschen bescheißen wollten und einfach mal zehn DVD-Recorder oder zehn Plasmafernseher gekauft haben – in der Hoffnung, dass eines der Geräte dann kostenlos sein wird. Die überzähligen Geräte wollten die Schlaumeier dann wieder zurückgeben – im Rahmen des von Media Markt eingeräumten zweiwöchigen Rückgaberechts.

Und was macht jetzt Media Markt, wenn einer kommt und neun Plasmafernseher zurückbringt? Sie geben dem Kunden einen Warengutschein – aber kein Bargeld zurück!

Bwahahahaha! Gnihihi! Bwahahahaha! Super Geniestreich! Ausgerechnet Media Markt straft die raffsüchtigen Neunmalklugen ab!! Bwahaha!! So geil ist Geiz!! (Diese Kunden ist Media Markt zwar los, aber er braucht sie auch nicht mehr, es wurde ja genug verdient an den Idioten. Und die brauchen auch keinen Media Markt mehr: Nehmen wir an, dass ein Fernseher etwa zehn Jahre funktioniert, dann haben die Schlauberger ja Fernseher für 90 Jahre auf Vorrat!)

5 Kommentare

  • Marcus

    Es ist gesetzlich geregelt, dass man auf eine Barauszahlung bestehen kann, also einen Warengutschein nicht akzeptieren muss

  • admin

    Wo ist das geregelt? Poste doch mal bitte einen Link o.ä./Quelle…

  • Marcus

    ok ok…scheint wohl doch nicht so zu sein….dann shit happens und für 1000 Jahre gutes fernsehn für die Deppen

  • Thorsten

    Und für die Auszahlung locken sie die Käufer nochmals ins Geschäft.

  • Nadine

    Das ist zu geil!!!! ich lach mich kaputt! 🙂

    nehmen wir an, so ein Fernseher kostet im Durchschnitt 1.000,00 Euro! dann haben die jetzt einen Warengutschein i.H.v. 9.000,00 Euro.
    Sau geil! Ich kringel mich vor Lachen! den Deppen gehört es nciht anders!

    Nein, die 14 tägige Rückgabe ist eine rein freiwillige Sache des Anbieters – er wäre nur rechtlich verpflichtet, wenn das gekaufte z.B. kaputt wäre. alles andere ist Kulanz – ein Warengutschein ist also absolut legitim!!!

    Immer noch lustig!

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