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Die unlauteren Methoden der GEZ

Die GEZ genießt in breiten Teilen der Öffentlichkeit das Ansehen von Fußpilz oder Hämorrhoiden. Oft sogar geringeres Ansehen. Und das, worüber ich heute schreibe, ist nicht dazu geeignet, dieses Ansehen zu bessern – im Gegenteil. Es wird die Aversionen gegen die GEZ noch mehren (und das ist gut so).

Heute berichtete mir eine Stammleserin von Ihrem Fall mit der GEZ. Es ist unglaublich, was sich die GEZ herausnimmt. Aber der Reihe nach.

Meine Stammleserin, nennen wir sie Christine,  arbeitet seit vielen Jahren in der Personalabteilung der Nürnberger Niederlassung eines großen deutschen Elektroausrüsters. Hier hat sie ihr Büro, ihren Computer und eine geschäftliche Mailadresse.

Mitte des Jahres 2009 verliert Christine auf dem Weg zur Arbeit ihr Portemonnaie. Sie geht den halben Arbeitsweg zurück und sucht, die Geldbörse aber bleibt verschwunden. Zurück im Büro greift sie zum Telefonhörer, lässt Ihre Bankomatkarte sperren und schreibt zwei Mails an die Stadt Nürnberg – eine an das Einwohnermeldeamt mit Bitte um Information über das Procedere einer Neuausstellung von Führerschein und Personalausweis, eine weitere an die KFZ-Zulassungsstelle mit ähnlichem Anliegen (denn auch der Fahrzeugbrief ist weg). Es dauert einige Wochen bis sie alle Dokumente und Karten wieder beisammen hat, dann aber ist der Vorfall schnell vergessen – soviel Geld ging auch nicht verloren.

Christines Wohnung liegt im gleichen Stadtviertel wie ihre Arbeitsstelle. In Ihrer Wohnung ist Christine bei der GEZ gemeldet und diese zieht auch regelmäßig Geld von Ihrem Konto für die Rundfunkgebühr ab. Alles also ganz normal – so möchte man meinen.

Mitte vergangenen Jahres – an das Portemonnaie erinnert sich wie gesagt niemand mehr – bekommt Christine Post in die Arbeit. Der Absender des Briefes im blassgrünen Kuvert ist die GEZ. Der Brief ist an Christine adressiert, der Firmenname findet sich allerdings nicht in der Adresse oder im Schreiben. Das macht nichts, man kennt Christine auf Arbeit und der Brief erreicht sie trotzdem.

Im Brief wird Christine aufgefordert, doch ihre Rundfunk- und Fernsehgeräte anzumelden. Sie wirft den Brief weg, denn in der Personalabteilung gibt es weder Fernsehen noch Radio – dort wird gearbeitet.

Der nächste Brief der GEZ lässt nicht lange auf sich warten – der Inhalt ist dem des ersten Schreibens erstaunlich ähnlich: Ihre Geräte müsse Christine anmelden und in wenig höflichem Tonfall weist das Schreiben darauf hin, dass für bereitgehaltene Empfangsgeräte Gebührenpflicht bestehe. Nur: Es stehen an Christines Arbeitsplatz keine Geräte bereit. Sie wirft den Brief weg – schon etwas angesäuert ob des dümmlichen Tonfalls des Schreibens.

Keine drei Monate später, auf den Tag genau heute erreicht sie wieder ein Schreiben, wieder auf Arbeit und wieder ohne Firmenbezeichnung in der Adresse. Es ist der altbekannte blassgrüne GEZ-Umschlag mit dem Sex-Appeal eines Hundehaufens. Was will die GEZ schon wieder? Klar, sie will sich mit in meinen Augen unlauteren Methoden bereichern. Im Brief steht unter anderem zu lesen:

Wir konnten Sie unter obiger Anschrift nicht in unserem Adressbestand finden.

Freilich nicht. Christine wohnt ja nicht auf Arbeit. Folglich, liebe GEZ, ist sie dort auch nicht gemeldet. Was selbst einem minderbegabten Schimpansen mit etwas Training klarzumachen sein sollte, habt ihr mal wieder nicht verstanden. Und weiter steht geschrieben:

Sollten Sie bereits privat genutzte Rundfunkgeräte angemeldet haben, bitten wir um Ihre Mithilfe, indem Sie uns Ihre Teilnehmernummer mitteilen. Gleichzeitig möchten wir sie auf diesem Weg über die Rundfunkgebührenpflicht informieren und bitten Sie zu prüfen, ob Sie verpflichtet sind, Rundfunkgeräte anzumelden.

Ah, da schau her. Die GEZ kennt Christine als „zahlende Kundin“. Nun hat sie aber eine weitere Adresse von ihr in die Griffel bekommen. Nun wollen die Burschen also sehen, ob sich da nicht noch etwas herauspressen lässt.

Christine prüft, wie angewiesen, ob sie „verpflichtet“ ist, was zu zahlen. Sie blickt sich im Personalbüro um. Kein Radio, kein Fernseher. Damit ist die Sache erledigt. Der PC gehört dem Arbeitgeber, ist also ein Arbeitsgerät und nicht privat. Das geht Christine also nichts an.

Nun gut, aber im Schreiben macht die GEZ nun sanft Druck:

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zuzusenden. Sie vermeiden damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.

Genau das halte ich aber für einen Fehler, denn wenn man das macht, darf man sich auf einen längeren Briefwechsel mit der GEZ einstellen, und wer will das schon? Fakt ist: Wenn die GEZ Geld will, dann muss sie auch beweisen, dass ihr das Geld zusteht. Eine von der GEZ verlangte „Umkehr der Beweislast“ ist weder rechtens noch kann sie diese in irgend einer Form geltend machen. Christine weiß das und antwortet der GEZ einfach nicht. Wenn die was wollen, sollen die sich melden (und es ist bekannt, dass niemand einen GEZ-Schergen Spitzel Rundfunkgebührenbeauftragten einlassen muss).

An und für sich endet hier die Geschichte von Christine und der GEZ bereits. Aber da ist noch eine Frage offen: Woher hat die GEZ die Adresse von Christines Arbeitgeber und woher weiß die GEZ, dass Christine dort postalisch erreichbar ist?

Wenn man umzieht, dann sendet einem die GEZ in der Regel einen Brief – sofern man nicht angemeldet ist. Die Daten zieht die GEZ bei en Einwohnermeldeämtern. Und jetzt – ihr ahnt es, beschleicht mich der böse Verdacht: Hat das Nürnberger Einwohnermeldeamt (oder die Zulassungsstelle) die Daten in der Mailsignatur von Christine (sie hat dorthin wegen der verlorenen Dokumente in der Geldbörse geschrieben) an die GEZ „weiterverraten“ oder gar verkauft?

Ich bitte Christine, das noch einmal zu überprüfen – zahllose Mails in ihren gesendeten Objekten prüft sie gewissenhaft – und kommt zu dem Schluss: Nur so kann es gewesen sein.

Ein letzter Beweis für das gerade Geschriebene steht noch aus, kann vermutlich nicht erbracht werden. Mit aller gebotenen Vorsicht sage ich: Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die GEZ auf anderem Wege an Christines Arbeitsanschrift gekommen ist, aber dass die Adresse von der Nürnberger Einwohnermeldebehörde der Mail entnommen und auf welchem Wege auch immer an die GEZ gelangt ist, ist äußerst wahrscheinlich.

Und das ist ein Skandal!

Zum einen geriert sich die GEZ in ihren Schreiben gerne wie eine Behörde, zum anderen beschafft sie sich aus welchen Quellen auch immer ihre Adressen (was eine Behörde in Art und Umfang so nie und nimmer dürfte).

Daraus lässt sich folgendes lernen: Daten, welcher Natur sie auch immer sein mögen, sind auch bei Behörden vor der GEZ nicht sicher. Daher muss als Faustregel angenommen werden:

Gebt auch Behörden nur die Daten, die zur Bearbeitung Eurer Fälle absolut notwendig sind. Jeder weitere Datensatz darf nicht in die Hände von Behörden gelangen.

Die Berichterstattung des ÖRR über Rundfunkgebühren

In diesen Tagen des Umbruchs in Bezug auf die Rundfunkgebühren darf schon einmal hinterfragt werden, warum sich gerade die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) gerade bei diesem Thema so auffällig bedeckt halten. Einerseits wird man sagen wollen, dass das ja klar sei, schließlich wird die Rundfunkgebühr in erster Linie zur Finanzierung der ÖRR erhoben. Auf der anderen Seite ist eine Unparteilichkeit ins Feld zu führen, die es – zumindest der Theorie nach – zulassen sollte, auch über die Themen Rundfunkfinanzierung und Rundfunkgebühren unabhängig zu berichten.

Der Betreiber des Medienblogs carta.info und Inhaber des berlin institutes, Robin Meyer-Lucht hat einen kleinen Film über die „Unabhängigkeit“ der Berichterstattung der Tagesschau zum Thema Rundfunkgebühren-Beihilfestreit vor der EU-Kommission. Das Video ist schon etwas älter – und dennoch sehr lehrreich für unsere Tage.

GEZ-Reform verfassungswidrig?

„Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel“,  manch einer mag sich noch an die Kopfgeburt des – wie Schröder ihn nannte – Professors aus Heidelberg, gemeint ist Paul Kirchhof, erinnern. Der bringt nun neuen Unbill über das Land – und zwar in Form einer GEZ-Reform, die ab 2013 eine Haushaltsabgabe für Rundfunk und Fernsehen einführen will – egal, ob im entsprechenden Haushalt nun Radio gehört oder ferngesehen wird oder eben nicht.

Der Sturm der Entrüstung über dieses Ansinnen ist groß – nun tritt zu den meist medienpolitisch vorbelasteten Kritikern auch der Autovermietungs-Chef Erich Sixt in Aktion. Sixt, der natürlich kein Interesse an hohen Rundfunkgebühren für die Radios in seinen Mietwagen hat, hat vom Medienrechtsexperten Christoph Degenhard ein Gutachten erstellen lassen und dieses kommt, wen nimmt es Wunder, zu dem Schluss, dass die GEZ-Reform verfassungswidrig ist.

Dabei birgt das Dokument, das im Mai diesen Jahres bei carta.net geleakt wurde noch gar nicht alle Unverschämtheiten, die der aufgeblasene Apparat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Bürgern verplätten will; das sickert jetzt erst Stück für Stück durch.

Ein Beispiel sei zur Erklärung meines Frustes über die „Reform“ herausgegriffen. Waren bislang stark sehbehinbderte bzw. blinde Menschen sowie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 80 oder höher bislang von der Rundfunkgebühr befreit (als Nachteilsausgleich) soll sich das nun ändern – Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, sollen in Zukunft ein Drittel der Haushaltsabgabe zahlen – warum aber, das wird nicht erklärt.

Auch in puncto Datenschutz dürfte den Bürgen von Seiten der GEZ noch mehr Ungemach dreuen: Ist deren Auftreten und bekannte Datensammelwut schon heute soweit gediehen, dass sie sich einen Lifetime-Award des „Big-Brother“-Negativpreises „erarbeitete“, wird wohl das Schnüffeln nach „Schwarzsehern“ auch in Zukunft bestehen bleiben – will man DWDL Glauben schnenken (und tendenziell will man das).

Mich hätte es sowieso gewundert, wenn dem abders wäre – denn dann hätte man ein zusätzliches Arbeitslosenheer ehemaliger „Gebührenbeauftragter“.

Im Internet hörte man schon unverheiratet Paare aufatmen – jetzt müsse man nur einmal zahlen – pro Wohnung. Ein Pauschalmodell, das Gerechtigkeit schaffe und Bürokratie abbaue – welch ein Irrtum:

Nach dem neuen Modell muss jeder Wohnungsinhaber einen Rundfunkbeitrag zahlen. Inhaber einer Wohnung ist demnach jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Wörtlich heißt es: „Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.“

Das lässt sich dem Oberlausitzer Kurier entnehmen – und noch einiges mehr – werden hier einige der brennendsten offenen Fragen genannt.

Warum eigentlich eine Reform, von der wir von vornherein schon wissen, dass sie Murks ist, dass sie vor em BVG landen wird – die keine Bürokratie abschafft, die das Image des ÖRR bei den Bürgern endgültig versaut?

Oder anders gefragt: Wozu muss Geld ausgegeben werden, um ein Heimspiel der deutschen Nationalelf in HD zu übertragen? Warum ist man auf ÖRR-Seite stolz darauf, dass Fußball nicht ins Pay-TV oder zu RTL abgeschoben wird, andererseits die Politformate der ARD bereits seit Jahren auf je 30 Minuten heruntergekürzt sind? Was will die ARD mit Jauch? Was wollte die ARD mit Schmidt? Wir brauchen 60 Minuten Monitor oder Kontraste. Den Unterhaltungskäse kann man den Privaten überlassen – in der Regel machen die das sogar besser als ARD, ZDF und die Dritten.

Der Fisch stinkt vom Kopf her – klar. Das die KEF das so mitträgt, ist auch ein unglaubliches Ding. An den wirklich aufgeblasenen Verwaltungsapparat und die enormem Ausgaben für einfaches Unterhaltungsprogramm setzt niemand die Axt an.

Der 17. Juni ist Tagesschau-Guck-Tag

Tagesschau-Guck-Tag? Was das ist? Der versierte Netzaktivist und erklärte GEZ-Gegner Bernd Höcker ruft dazu auf, am 17. Juni über den Webstream der ARD anzusehen. Um 20 Uhr, also zur Tagesschau-Zeit. Was soll das bringen?

Im Grunde will Höcker nur testen, ob das Internet wirklich als Verbreitungsinstrument für Fernsehen taugt oder der ARD (oder den Telcos) die Server in die Knie gehen. Und damit schlussendlich auch, ob ein PC nebst Internetanschluss das Zeug zum „neuartigen Rundfunkgerät“ hat oder eben nicht (und wenn nicht, dann kann man natürlich auch hinterfragen, ob so ein Gerät dann gebührenpflichtig sein muss).

Höcker schreibt dazu:

„Gesendet“ wird das sog. „Rundfunkprogramm“, bzw. einige Sendungen der ARD als Livestream, wobei jeder User, bzw. jedes Zuschauergerät eine eigene Leitung zum Server zugewiesen bekommt. Wenn sich zu viele Zuschauer einklinken, knickt das System ein, weil dann keine Leitungen mehr frei sind.

Das wäre alles richtig, wenn es nicht theoretisch neben dem klassischen Streaming auch noch die Möglichkeit von Multicast gäbe. Beim normalen Streaming baut der Server jeweils eine Verbindung mit dem Rechner auf, der den Stream anfordert. Je nachdem, wie gut so ein Server angebunden ist und wie viele freie Slots er hat, ist der Dienst ab einer bestimmten, definierten Anzahl an Abrufern  „besetzt“. Nicht so bei Multicast – hier wird der Stream peer to peer, also von Streamnutzer zu Streamnutzer durchgereicht. Theoretisch müsste dann der „Sender“ nur einen einzigen (!) Stream losschicken und er könnte unlimitiert – beliebig oft reproduziert – und von beliebig vielen Menschen empfangen werden. Dieses Multicast kommt der Ideevon Runfunk am nächsten – klappt aber wegen unterschiedlicher Anbindungsarten und fehlenden performanten Protokollen nicht reibungslos und läuft selten stabil.

Doch auch daran hat Herr Höcker theoretisch gedacht, denn er will in erster Linie nicht auf die Art der Verteilung der Sendungen hinaus sondern auf die gesamt zur Verfügung stehende Bandbreite. Und so rechnet Herr Höcker vor:

Lt. Wikipedia lag der gesamte Internetverkehr in Deutschland im April 2010 bei 2 Terabit pro Sekunde (1 Terabit = 1.000 Gigabit oder 1.000.000 Megabit). Wenn man Fersehen über das Internet verbreiten will, braucht man lt. Wikipedia eine Kapazität von 2-6 Megabit/Sek., bei HDTV sogar 6-16 Megabit/Sek.. Nun kann man sich mit den einfachen Grundrechenarten ausrechnen, wieviele Zuschauer ein solches System verkraften kann (ausgehend von einer Übertragungsrate von 3 Megabit/Sek.).

2 Terrabit geteilt durch 3 Megabit = 666.667 Zuschauergeräte könnten max. gleichzeitig im deutschen Internet zum fernsehen bereitstehen. Damit wäre das Internet allerdings auch vollkommen ausgelastet und es könnten keine weitere Aktivitäten, wie Email oder sonstiger Datentransfer mehr stattfinden.

Die Rechnung klingt plausibel. Ob das aber wirklich so hinhaut, wage ich zu bezweifeln, denn bevor wir das Netz durch Tagesschau-Gucken vollendsbelegen, wird, so schätze ich, erst einmal der oder die Server des ersten Programms in die Knie gezwungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Infrastruktur der ARD so gut ist, dass sie 700000 Rechner parallel mit Streaing Video versorgen können.

Herr Höcker schreibt weiter:

Internet und Rundfunk vertragen sich nach Ansicht von Fachleuten heute noch überhaupt nicht! Die von den Anstalten vielbeschworene Angst, die Bürger könnten ohne die PC-Gebühr heimlich der Rundfunkgebühr entfliehen, indem sie die „Flucht ins Internet“ antreten, wäre also schon technisch ausgeschlossen.

Damit könnte er Recht haben. Über Radio will ich hier nicht diskutieren, aber HDTV über IP zu übertragen ist nicht nur eine Verschwendung von Bandbreite sondern auch selten ein Genuss. Ich habe mir diverse Dienste aus dem Bereich IP-TV angesehen und komme u dem Schluss, dass es selbst mit sehr guter Anbindung nicht immer gut klappt. Schwankende Bildschärfe, asynchroner Ton, matschiges Bild und blasse Farben erinnern nicht immer an High-Tech sondern manchmal auch an die beschränkte (Farbfernseh)-Kameratechnik der frühen 1970er Jahre. Über Satellit ist HDTV ein Genuss.

Unabhängig davon erreichen selbst die Audiostreams größerer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (ÖRR) zu bestimmten Zeiten oder bei besonderen Sendungen ihre Kapazitätsgrenze. Mit Web-TV verhält sich das ähnlich. Eine Flucht ins Web-TV ist schon allein deshalb ausgeschlossen.

Das Experiment von Herrn Höcker hat aber trotzdem seinen Reiz. Ich bin jedenfallssehr gespannt, ob ich am 17. Juni ein Fernsehbild am Notebook zu sehen bekomme. Wenn nicht, dann ist nicht allein der Beweis angetreten, dass streaming media nur eine zusätzliche Verbreitungsform darstellt. Damit wäre im Ansatz auch bewiesen, dass IPTV derzeit keine gangbare Alternative zu DVB-T, Kabel- und Satellitenempfang darstellt.

Grundsätzlich muss ich noch anfügen, dass ich selbst sehr unzufrieden bin mit der Politik der ÖRR Sendeanstalten, Gebühren für internetfähige Computer zu verlangen, denn

  • ich kann nicht sehen, dass ein Computer den Charakter eines Empfangsgerät hat. Internet und Rundfunk sind außerdem nicht nur technisch sondern auch rechtlich zwei Paar Stiefel
  • Niemand zwingt die ÖRRs, ihre Programme via Streaming zu verbreiten. Wenn sie dies wollen und praktizieren, müssen sie damit leben, dass es Leute gibt, die sich in dieser Lücke bedienen. Alternativ könnte man jedem Gebührenzahler einen registrierten und anonymen Key aushändigen, mit dem jeweils nur ein Programm von einem Gerät per streaming media empfangen werden kann. Wenn ich diesen dann weitergeben oder gar öffentlich posten würde, könnte nur jeweils einer gucken oder hören.

Ich werde mich voraussichtlich (wenn es die Zeit zulässt) am Experiment beteiligen. Zum einen weil Herr Höcker in Sachen „Rundfunkgebühr auf internetfähige Computer“ meine Zustimmung hat und zum anderen, weil ich neugierig bin (und mir nicht vorstellen kann, dass streaing media ein in der Fläche sinnvoller Verbreitungsweg ist).

Anmerkung: In den Jahren 2004 bis 2007 betrieben wir mit dem Projekt „loungepalais“ ein Webradio, dessen Primergy-Server von der Anbindung her etwa 800 Slots in einer Qualität von 64kbps mp3/pro hätten anbieten können. Das war zur damaligen Zeit ein hervorragender Wert. Dazu ist es aber meines Wissens nie gekommen, denn bei etwa 100 Hörern mit 128kbps und genau so vielen mit 64 kbps und vielleicht zehn ISDN-Freunden mit 48kbps waren beide Maschinen an der absoluten Leistungsgrenze. Es geht hierbei nicht nur um die zur Verfügung stehende Bandbreite (Herr Höcker, das möchten Sie bitte in Ihre Ü-Tberlegung mit einbeziehen) sondern auch um die Leistungsfähigkeit der Server. Man stelle sich vor, welche Rechenleistung die Geräte benötigen würden, um mal eben 5 Millionen Streams rauszuschicken. Und das will man dann noch redundant aufgebaut wissen… Das klappt nicht – zumindest nicht stabil.

Unter gez-abschaffen.de findet Ihr weitere Infos.

Kirchhof: Rundfunkgebür für jedermann – auch ohne Radio, Fernsehen und Internet

Die Rundfunkgebühren, aus denen sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert, sind rückläufig. Dafür sind mehrere Gründe denkbar. Viele Menschen, insbesondere junge Menschen, melden gar kein Rundfunkgerät an. Teils „illegal“, teils aber auch legal, weil sie weder Radio noch Fernsehen besitzen (ja, solche Leute gibt es, ich kenne ein paar, die weder ein Radio noch einen Fernseher haben und auch nur an der Uni ins Netz gehen). Und dann gibt es immer mehr Menschen, die keine Rundfunkgebühr bezahlen müssen, weil sie entweder Hartz IV bekommen oder nur über ein so geringes Einkommen verfügen, dass sie ebenfalls nicht gebührenpflichtig sind. Und dann gibt es noch jene, die zwar zahlen könnten und müssten, es aber nicht tun, weil sie das Angebot des ÖRR nicht nutzen oder es einfach viel zu schlecht finden. Und dann gibt es da noch den vielzitierten demografischen Wandel: Die Bevölkerung wird einfach weniger und damit fließt auch weniger Rundfunkgebühr – da nutzt kein Jammern, Zaudern und Zagen.

Nun könnten die Landesrundfunkanstalten gegensteuern, in dem sie weniger Geld verschwenden, sparsamer haushalten, Synergien besser nutzen usw. Davon ber ist nicht die Rede. Die Rede ist seit einiger Zeit, wie man dem Schwinden der Rundfunkgebühr begegnen kann. Und weil bislang kein tragfähiges Konzept auf dem Tisch lag, engagierte man nun Professor Kirchhof, um etwas zu unternehmen. Professor Kirchhof? Ja , genau! Der Kirchhof, der den Deutschen noch im Gedächtnis ist durch seine Schwachsinnsidee mit der „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“.

Was hat der Professor aus Heidelberg nun wieder ausgeheckt? Seit heute ann man es einsehen, auf carta.net, denen der Entwurf des Staatsvertrages zur Rundfunkfinanzierung zugespielt wurde. Ich habe da mal kurz drübergelesen und fasse zusammen:

In Zukunft

  • soll für jeden Hausalt eine Rundfunkgebührenpauschale erhoben werden, unabhängig davon, ob Radios, Fernseher oder „neuartige Rundfunkgeräte“ bereitgehalten werden oder nicht
  • laut carta.net soll dieser Pauschalbetrag eine Höhe von 18 Euro pro Monat haben
  • auch für Zweit-oder Ferienwohnungen soll die Pauschale zu entrichten sein
  • für „Betriebsstätten“ wird ebenfalls ein Pauschalbetrag erhoben, der je nach Beschaffenheit aber auf bis  zu einem Drittel des vollen Satzes reduziert sein kann
  • die Befreiungen werden beibehalten
  • die GEZ bleibt weiter mit dem Inkasso der Gebühr beauftragt
  • ist explizit geregelt, welche personenbezogenen Daten der GEZ mitgeteilt werden müsse

Das alles ist noch nicht Gesetz – wird der Staatsvertrag aber angenommen, dann gilt das.

Herr Kirchhof scheint mir eine Art neuzeitlicher Midas zu sein – alles was er anfasst, wird zu Scheiße.

Die Pauschalrundfunkgebühr ist extrem unfair. Jeder, der bis dato nur ein Radio hatte unddafür die „verringerte“ Rundfunkgebühr zahlen musste, wird nun komplett zur Kasse gebeten. Auch muss jede „Betriebstätte“ zahlen – auch dann, wenn gar kein Rundfunk empfangen wird. Es gibt so viele Verkaufsstellen, Lagerräume , Büros, Imbisswagen, Kioske, Bäckereien, Werkstätten… in denen kein Radio gehört und nicht fern gesehen wird – mir sind auch Produktionsstätten bekannt, wo das aufgrund von Lärm auch gar nicht funktioniert.

Die Besitzer von Lauben, Datschen und Wochenendhäuschen sind ebenso betroffen – wer dort nur ein Radio hat (und viele brauchen in der Datsche keinen Fernseher, haben vielleicht noch nicht einmal einen Stromanschluss dafür) muss trotzdem blechen.

Nicht zuletzt sind all jene die Gearschten, die bewusst auf die Teilnahme am Rundfunkempfang verzichten, die den ÖRR – aus welchen Gründen auch immer – boykottieren und ihm das Geld entsagen, dass er ihres Erachtens nicht verdient. Ein freies Land mit Zwangsgebühr für einen Rundfunk, den bei Weitem nicht jeder nutzt? Herr Kirchhoff, Sie haben schon wieder versagt – langsam wird es peinlich.

Die GEZ hat offensichtlich Recuitingprobleme

Über Fefes Blog bin ich zum Blog von Kristian Köhntopp gelangt, der folgendes wirklich witzige Detail aus dem 17. Bericht der Kommission zu Ermittlung ds Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zitiert:

Ist das nicht geil? Ich zitiere: „…dessen ohnehin geringes Sozialprestige weiter sinke…“. Gnihihi! Naja, von ungefähr kommt dieses „geringe Sozialprestige“ (netter Euphemismus für Asozialität) nicht.

Weniger witzig finde ich die dann auf dem Fuße folgende Jammerarie: Strafrechtliche Maßnahmen stehen nicht nur faktisch nicht zur Verfügung sondern sind erstens absolut unangebracht und zweitens wäre alles andere ein sicherer Indikator für den Niedergang des Rechtsstaats – schließlich sind diese GEZ-„Gebührenbeauftragten“ weder Polizei noch Justiz, sondern einfach nur provisionsabhängige Freelancer mit einem eben verdammt niedrigen „Sozialprestige“. Und wieso solchen provisionsabhängigen Freelancern überhaupt irgendwelche „Spielräume“ eingeräunt werden sollte ist unklar, da müsste die Rechtsprechung ja jedem Callcenter-Agent, Zeitungsdrücker oder bettelndem Junkie (Gruppen mit mutmaßlich deutlich höherem Sozialprestige) ebenfalls mehr „Gestaltungsspielraum“ einräumen. Nö, wirklich nicht. Geht lieber pleite!

Tja, und offensichtlich hat wohl auch keiner mehr Bock auf den Job. Mich wundert das nicht.

Btw. und weil es mir gerade irgendwie in den Browser gekommen ist: Auf der Seite „Natürlich klag ich!“ sind alle Urteile für und gegen Rundfunkgebühren auf Internet-PCs gelistet. Bis auf Bayern (wen wundert es?) sieht das ja richtig gut aus…

Das GEZanke geht weiter…

In der heutigen Printausgabe der Nürnberger Nachrichten wird auf der ersten Seite (sic!) getitelt: Kein Fernseher, aber zahlen?

Dem Bericht zufolge diskutieren die Ministerpräsidenten der Länder gerade zwei Varianten, wie man vermittels „Rundfunkgebühr“ dem Bürger noch tiefer in die Tasche greifen will:

Dazu zähle die Einführung einer Rundfunkge­bühr auf alle Haushalte, unabhängig davon, ob dort ein TV-Gerät vorhan­den sei oder nicht.
Die zweite Variante sei eine Fort­setzung der bisherigen Praxis bei aller­dings umgekehrter Beweislast. Dann müsste ein Rundfunkteilnehmer in jedem Fall die volle Gebühr zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er kein Fernsehgerät besitzt.

Brennt denen der Kittel??

Beide „Varianten“, die unsere Landesväter da diskutieren, sind absolut inakzeptabel. Bei ersterer würde man quasi eine Zwangssteuer für öffentlich-rechtlichen Rundfunkeinführen – das darf nicht sein, denn wer die (nicht bestellte) „Leistung“ Radio und TV nicht in Anspruch nimmt, weil er keine Geräte zum Empfang bereithält, muss dafür nichts zahlen. Ein Nichtraucher muss ja auch keine Tabaksteuer zahlen. Oder sollte ich hier irren?

Bei der zweiten, der Beweislastumkehr, ist anzumerken, dass sie geltendes Recht im Grundsatz verletzt: Wenn jemand von mir Geld will (in unserem Fall die GEZ im Auftrag des ÖRR), muss der mir nachweisen, dass ich Waren oder Leistungen von ihm bezogen habe. So ist das mal. Wäre dem nicht so, könnte die Telekom jedem Bürger Deutschlands morgen eine Rechnung in beliebiger Höhe zusenden – und der arme Bürger müsste dann den Gegenbeweis antreten…

Beweislastumkehr? Das wäre unter dem Strich auch ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Warum? Selbst wenn ich vor Zeugen und auf Videoband dokumentiert habe, wie ich meinen Fernseher beim Wertstoffhof verschrotten lasse, könnte ich immer noch nicht beweisen, dass ich keinen Fernseher mehr habe. Schließlich könnte ich ein Zweitgerät besitzen. Oder aber mir nach dem Verschrotten einen neuen Fernsehr gekauft haben. Der Beweis könnte letztlich nur angetreten werden, wenn jemand unangemeldet in meine Wohnung kommt und jeden Winkel und Schrank auf einen Fernseher durchsucht. Ist es verhältnismäßig, die Unverletzlichkeit der Wohnung in Frage zu stellen, um eine Handvoll Schwarzseher zu ertappen?

Warum fangen jetzt eigentlich die Ministerpräsidenten das Spinnen an? Die Berliner Morgenpost hat eine Antwort:

Die neue Regelung soll den Wegfall von Gebühreneinnahmen durch Fernsehabstinenz kompensieren.

Aha. Wenn weniger Leute fernsehen (vielleicht, weil sie darauf keinen Bock haben), dann muss man nicht das Programm verbessern, um Anreize für das Fernsehen zu schaffen – nein, es genügt, wenn man irgendwelche Tricks ausheckt, damit die Kohle weiterhin stimmt. Schön, jetzt weiß ich auch, wie unsere Ministerpräsidenten so ticken.

Es kommt noch schlimmer:

Bei der „modifizierten Geräteabgabe“ soll für ein internetfähiges Smartphone, einen Laptop oder PC die gleiche Abgabe fällig sein wie für Fernsehgeräte.

Diese Saubande! Bislang musste ein Computer- oder Smartphonebesitzer dafür die GEZ-Radioabgabe blechen, was an sich schon eine bodenlose Frechheit ist und von den Gerichten immer wieder abgewatscht wird. Nun soll der Computerbesitzer für diesen noch mehr an die GEZ abdrücken: Knapp 18 Euro pro Monat.

Ich kann mich an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen: Wer sich ein Handy kauft, der wird damit nicht Radio hören wollen, sondern telefonieren. Dafür sind Handies nämlich gemacht. Und wer einen Computer kauft, will damit programmieren, schreiben, rechnen, bloggen …, dafür sind nämlich Computer gemacht. Wer Radio hören will, was wird der sich kaufen? Na? Richtig. Ein Radio. Denn Radios sind zum Radiohören gemacht.

Klar kann ich mit dem Handy und dem Computer Radio hören. Mit meinem Mikrowellenherd kann ich die Katze exekutieren. Mit meiner Badewanne kann ich Bier brauen. Und aus meinem Briefkasten kann ich ein nettes Vogelhäuschen zimmern. Das geht natürlich alles. Aber dafür sind Mikrowellenherd, Badewanne und Postkasten nicht gemacht. Liebe Ministerpräsidenten, habt Ihr die Logik begriffen?

Mir unterstellt niemand, dass ich privat Bier braue, weil ich eine Badewanne habe. Mir unterstellt niemand, dass ich der Katze ans Fell will und mir unterstellt auch niemand dem Erhalt heimischer Singvögel dienende Bastelarbeiten. Wieso unterstellt man mir aber jetzt, dass ich mit dem Computer Radio höre und wieso will man mir ab 2013 unterstellen, dass ich mit dem Computer fernsehe werde? Ich kapier das immer noch nicht…

Update: Hier erhebt ein Quasi-Befürworter einer „Mediennutzngspauschale“ seine Stimme – mit hinreichend guten Argumenten. Allein, mir fehlt der Glaube, dass dadurch etwas besser wird. Dann könnte man auch eine allumfassende Kultursteuer einführen (an der die ÖRR dann auch mitschnappen müsste)…

Gnihihi: GEZ und SWR bekamen vor Gericht schon wieder eine aufs Maul.

Und womit? Mit Recht! Ich kann bis heute nicht nachvollziehen, wie man sich so einen Dünnsinn á la „Neuartiges Rundfunkgerät“ einfallen lassen kann. Man stelle sich vor: Im nächstbesten Blöd-Markt stehen in den Regalen unter dem Schild „Rundfunkgerät“ Computer…

Auch halte ich die GEZ-eigene Definition eines „neuartigen Rundfunkgeräts“ (Neusprech für Radio??) für zweifelhaft, denn wenn die Hersteller dieser Geräte da keine Empfangsteile einbauen, dann werden die wissen, warum. Ein Gerät ohne Radioteil wird wohl nicht gebaut, um damit Radio zu hören. Sollte doch logisch sein. Und nur weil ein Gerät mit viel Installationsaufwand, Gebastel und Gewastel in der Lage sein könnte, Rundfunk zu empfangen, ist das doch noch lange kein Radio.

In der Literatur sind Fälle von Kriegsversehrten bekannt, denen es über Protesen (künstliche Schädelplatte) oder gar metallische Zahnfüllungen (sic!) gelungen ist, stark einstrahlend Mittelwellensender zu „hören“ – kein Scheiß, das gibt es wirklich! Sollen die nun auch Gebühr zahlen?

GEZ, nachdenken. Soll helfen. Sonst kassiert ihr bald wieder eine „Schelln“ dieser Art.

Ich zahle keine GEZ-Fernsehgebür mehr!

Juhu!! Es hat geklappt! Ich habe keinen Fernseher – nur wollte die GEZ bislang nicht einsehen, dass ich dann auch keine Fernsehgebühr zahlen muss. Nach umfänglichem Schriftwechsel und nachdem die GEZ alle gestellten Fristen hat verstreichen lassen, sah sie es nun endlich ein. Nun zahle ich nur noch für´s Radio. Und bin froh.

Was lernen wir daraus? Manchmal muss man – wenn Argumente nichts mehr nutzen – einfach mit dem Anwalt drohen und gut ist. Die für Dezember ´08 zu viel gezahlte Gebühr sehe ich wahrscheinlich nie wieder, aber das soll mir mal ausnahmsweise wurscht sein…

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