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Vorratsdatenspeicherung – die nächste….

Es ist eine never ending story… Wir haben ja eigentlich nur darauf warten müssen, bis wieder ein Blöder aufsteht und die Vorratsdatenspeicherung fordert. Man fasst sich ans Hirn und kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus…

Seitdem ich dieses Blog betreibe, warne ich, zusammen mit vielen vielen anderen, vor der Vorratsdatenspeicherung. Und das ist seit 2008. Die VDS wurde schon von höchsten Gerichten kassiert, sie ist ineffektiv, potenziell gefährlich und in ihrer Anlage sogar tendenziell faschistoid.

Zu einer freien und aufgeklärten Gesellschaft passt grundsätzlich keine Vorratsdatenspeicherung; diese Position ist von Demokraten auch nicht verhandelbar. Ich bin immer wieder verwundert, welche Leute sich diese in ihrem Wesen totalitären Instrumente wünschen.

Heute: Nancy Faeser will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Warum? Nun, gegen bildliche Darstellung sexueller Gewalt an Kindern kann die VDS grundsätzlich nichts ausrichten, das sollte sich auch in die hintersten Winkel der deutschen Sozialdemokratie durchgestochen haben. Es bleibt also nur zu mutmaßen, welchen Allmachtsphantasien Frau Faeser und Konsorten da wieder erlegen sind. Aber mit den Forderungen nach Chatkontrolle auf europäischer Ebene ist sie da in allerbester Gesellschaft.

Ich bin wirklich erstaunt, wie man sich im Jahre des Herren 2022 entblöden kann, die so oft so krachend gescheiterte VDS wieder einführen zu wollen. Aber die Sozen liefern mal wieder ab. m(.

DSGVO

Ich bin hin- und hergerissen. Auf der einen Seite habe ich die Einführung der DGSVO unmittelbar daran gespürt, dass gefühlte 90 Prozent der Werbemails nun der Vergangenheit angehören. Vor der Datenschutzgrundverordnung wurde man, waren beispielshalber Amazon Z-Shopbetreiber einmal der eigenen Mailadresse habhaft geworden, tagtäglich mit einer elektronischen Werbeflut umspült, inzwischen herrscht im Postfach erfrischende Ruhe bzw. Leere. Eine feine Sache?

Für Webseitenbetreiber hat die DSGVO einige Fallstricke zu bieten. Auch ich habe tatsächlich bis zum heutigen Tage gebraucht, bis es mir gelungen ist, dieses Blog mit einer halbwegs ordentlichen Datenschutzerklärung zu versehen und auf https umzustellen. Das hätte ich schon wesentlich früher tun sollen – ja quasi müssen, ist die verschlüsselte Übertragung aus gutem Grund inzwischen ja Standard. Aber wenn man nicht gezwungen ist, unter der Motorhaube der eigenen Installation herumzuschrauben, wieso sollte man es dann tun?

Ralph Stenzel hat mir ein wunderbares Tutorial geschrieben, wie ich hier https implementiere, mein Lieblingsprovider all-inkl hat einen perfekten Workaround für Let´s encrypt, deren Zertifikate den Job sowohl im Firefox wie auch unter Chrome perfekt tun. Weil ich das mit der Subdomain leider auf Anhieb vergeigt habe, brauchte ich von all-inkl telefonischen Support, der war auch perfekt. Und weil ich heute einfach ein paar Stunden Zeit erübrigen konnte, hab ich mich auch endlich an die Umsetzung gemacht.

Manche Plugins habe ich inzwischen auch ganz bewusst über die Klinge springen lassen – zuvorderst die SexyBookmarks. Die hatte ich hier in der völlig antiquierten 2er-Version laufen, ab den 3er-Versionen wurde das Ding ja doch recht übergriffig und begann, die Metadaten der Surfer über den halben Globus zu verteilen. So war das meiner bescheidenen Meinung nach mit dem „sharing is caring“ nicht gemeint. Und auf dieses „sharing is caring“-Ding scheißt inzwischen auch der Hund. Wer einen Inhalt teilen will, macht das auch ohne Button. Also fort damit.

Nun ist das Blog wieder da. Dank der Datenschutzgrundverordnung gabs eine Zwangspause, die ist nun vorbei.

StreetView, die Zweite.

Gestern noch habe ich eine kurze Mai mit meinem Widerspruchsbegehren an Google Deutschland geschrieben. Heute erhielt ich folgenden Standardtext per Mail zurück:

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr!

Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruches in Bezug auf Google Maps StreetView.

Google ist im Moment dabei, Bilder für StreetView in Deutschland aufzunehmen; bisher wurden diese Bilder jedoch noch nicht veröffentlicht.
Wenn Sie mehr Informationen über StreetView erhalten möchten, besuchen Sie bitte die Internetadresse http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/. Dort informieren wir Sie unter anderem über die von uns eingesetzten Maßnahmen zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte (wie z.B. die automatische Unkenntlichmachung von Gesichtern und Nummernschildern) sowie die faszinierenden Möglichkeiten, wie Sie und andere Nutzer in Ihrem täglichen Leben von dem Dienst profitieren können.

Wir entwickeln derzeit Mittel, welche es Ihnen vor der Veröffentlichung von StreetView-Bildern aus Deutschland ermöglichen werden, Google noch genauer über den Gegenstand Ihres Widerspruchs zu unterrichten. Dies betrifft insbesondere Mittel, mit denen Sie uns helfen können, das Gebäude oder Grundstück, auf welches sich Ihr Widerspruch bezieht, verlässlicher zu identifizieren. Wir werden uns diesbezüglich so bald wie möglich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bedanken wir uns herzlich für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Google Maps Team
Google Inc.
1600 Amphitheatre Parkway,
Mountain View, CA 94043, USA

Ok, also eine Bestätigung, dass mein Widerspruch bei Google eingegangen ist, habe ich schon mal. Aber auf Basis dieser Korrespondenz kann ich mir immer noch nicht sicher sein, dass die drei Adressen, die ich angegeben habe, auch wirklich in StreetView unkenntlich gemacht werden.

Alles andere: Allgemeinplätze. Auf die Mittel, die sie da entwickeln, bin ich sehr gespannt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ich denen sagen soll, was sie unkenntlich machen sollen, ohne das zum Beispiel in StreetView-Bildern zu markieren…

So recht zufrieden mit der Antwort, Ihr habt es gemerkt, bin ich nicht. Ich denke ich werde Google nochmal auf dem Postweg anschreiben müssen. Mal sehen, was dann passiert.

Achtung: StreetView Nürnberg kommt in absehbarer Zeit!

Das Announcement ist ganz frisch: Auf dem Google-Produktkompass-Blog wird StreetView u.a. auch für Nürnberg noch in diesem Jahr angekündigt.

Wer hier länger mitliest, der weiß dass ich kein sonderlich großer StreetView-Freund bin. Nun kommt StreetView – trotz vieler ernst zu nehmender Bedenken von Daten- und Verbraucherschützen und aus der Politik. Was ist zu tun?

Wer ein Gesicht oder Nummernschild in StreetView findet, kann das gemäß dieser Anleitung melden.

Wichtige Frist! Das Unkenntlichmachen der eigenen Wohnung muss bis zum 15. September beantragt werden. Die Antragsfrist beginnt nächste Woche!

Selbstverständllich verstehen wir, dass nicht jeder sein Haus oder seine Wohnung in diesem Dienst abgebildet sehen möchte. Für diese Nutzer haben wir zusätzlich zu dem automatischen Unkenntlichmachen, welches weltweit zum Einsatz kommt, eine Funktion für Deutschland entwickelt, die ab nächster Woche auf google.de/streetview zur Verfügung steht. Mit Hilfe dieser Funktion können sie uns auffordern, ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich zu machen, bevor die Bilder online zu sehen sein werden. Sie steht den Anwohnern in den 20 genannten Städten bis zum 15. September zur Verfügung. Im Anschluss wird die Online-Funktion geschlossen, um uns ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu geben. Anträge, die sich auf Gebiete außerhalb der ersten 20 Städte beziehen, können auch danach weiterhin eingereicht werden. (Quelle)

Eine derart kurze Frist finde ich in Anbetracht der bayerischen Schulferien und der Tatsache, dass man erst einmal von der Möglichkeit der Unkenntlichmachung selbst und der Frist Kenntnis erlangen muss, schon ziemlich geschert. Zwar wird argumentiert, dass man Zeit zur Bearbeitung der Anträge benötigt – aber der Bürger braucht auch Zeit zum Beantragen!

Ich möchte jedem, der seine Privatsphäre gewahrt wissen will, raten, von o.g. Möglichkeit Gebrauch zu machen. Versäumt die Fristen nicht!

StreetView.

So, jetzt hat Google ein fettes Problem. Ob die jemals schon so ein großes Problem hatten, weiß ich nicht. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, demnach Street View rechtlich höchst problematisch ist.

Ein paar interessante Details, die ich bisher noch nicht kannte:

  • Die Bilder, die von den Google-Opels geschossen werden, werden nicht vor Ort anonymvisiert sondern in den USA. Was mit diesen Bildern aber wirklich passiert, weiß niemand so recht
  • Die Fotos werden zum Teil in einer Höhe von 2,9m gemacht, zulässig sind aber nur Fotos, die auf „Augenhöhe“ gemacht werden (und hier ist nicht die Augenhöhe eines Basketball-Profispielers gemeint)
  • Bilder sollen keine Rückschlüssse auf die Wohnsituation Einzelner zulassen – wenn man das streng auslegt, dürfte kein Einfamilienhaus in Street View auftauchle
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Street View kann in der Tat die Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzen. Greti und Pleti können sich Deine Butze ansehen, ohne den Hintern aus dem Sessel zu heben. Geoscoring ist zwar schon weit verbreitet, aber Street View ermöglicht dies auch Unternehmen, die, würden sie dafür zahlen müssen, dadrauf verzichten würden. Damit wird dieser besonders diskriminierenden Scoringmethode Tür und Tor geöffnet.

Ich würde mich freuen, wenn Street View in Deutschland verhindert würde!